Wenn Großmütter Kinder kriegen – sind die verantwortlichen Ärzte zu strafen

Die 65 Jahre alte Berlinerin Annegret R. erwartet Vierlinge. Die Lehrerin hat sich im Ausland künstlich befruchten lassen. Am unerfüllten Kinderwunsch kann ihre Entscheidung nicht gelegen haben, schließlich hat die Frau bereits 13 Kinder von fünf Vätern. Ihre älteste Tochter ist 44, die Jüngste 9 Jahre alt. Und sieben Enkelkinder gäbe es übrigens auch noch zu betreuen.

Die Meldung von der schwangeren Beinahe-Pensionistin löste in den vergangenen Tagen eine heftige Debatte im Netz aus und auch ich schließe mich der Kritik an: Es ist verantwortungslos und grenzenlos egoistisch, sich in diesem Alter künstlich befruchten zu lassen.

Annegret R. wird Mitte Achtzig sein, wenn ihre Vierlinge zur Reifeprüfung antreten können. Wie oft werden die Kinder wohl die Frage hören: „Was, das ist deine Mama? Nicht deine Oma?“ Darüber hinaus ist fraglich, ob die Kinder überhaupt gesund zur Welt kommen, das gesundheitliche Risiko bei dieser Schwangerschaft gleicht schließlich einem russischen Roulette.

Der Fall von Annegret R. ist jedoch so extrem, dass ich mich frage, ob die Frau nicht besser in den Händen eines Psychologen aufgehoben gewesen wäre, anstelle eines ambitionierten Fertilisationsmediziners. Auch der Wiener Fertilisationsmediziner Wilfried Feichtinger war schockiert über die Meldung: „Nicht nur die Altersgrenze ist umstritten, sondern vor allem die Zahl der Embryonen. Mehrlinge sind ein No-Go in diesem Alter, schon bei jungen Schwangeren stelle eine Mehrlings-Geburt ein Risiko dar.“

Der wahre Skandal ist, dass es offensichtlich Ärzte gibt, die einer 65-jährigen ohne langes Zögern vier Embryonen in den Unterleib schieben. In Österreich gibt es zu Recht sehr strenge Regeln, was die künstliche Befruchtung anbelangt: Nur Frauen unter 45 Jahren können sich einer In-Vitro-Fertilisation unterziehen lassen, zudem dürfen maximal drei Embryonen gleichzeitig in die Gebärmutter übertragen werden, um eben eine riskante Mehrlings-Schwangerschaft zu verhindern. Leihmutterschaften oder Embryonenspenden sind gänzlich verboten, mittlerweile ist jedoch die Samenspende für lesbische Paare erlaubt.

Die Frage stellt sich nun, in welchem „Ausland“ Annegret R. sich behandeln hat lassen. Der Aufwand war jedenfalls enorm, schließlich war es in ihrem Fall nicht einmal mit einer Eizellen- und Samenspende getan, ihr musste weiters ein gewaltiger Hormoncocktail eingeschossen werden, der an sich schon ein gewisses Gesundheitsrisiko darstellt.

Der weitere Fauxpas, den sich die Ärzte geleistet haben war, dass sie nicht die Zahl der Embryonen zumindest nachträglich verringert haben. Zwar fällt es nicht nur aus religiösen Gründen moralisch schwer, bereits heranwachsende Föten abzutöten – doch in diesem Falle wäre es nötig gewesen, um das Gesundheitsrisiko zumindest etwas zu reduzieren. Vermutlich haben die Mediziner der Frau aber sogar noch mehr Embryonen eingepflanzt, da bei diesem hohen Alter die Einnistungschancen sehr gering sind.

Ich hoffe jedenfalls, dass die verantwortlichen Ärzte Konsequenzen erleben. Welche internationalen Gremien auch immer dazu befugt sind: Diesem Wahnsinn muss ein Riegel vorgeschoben werden.

Sonst erleben wir noch Rollstuhl-Kinderwagen-Kombinationen auf der Straße oder Gehschulen mit integriertem Kindersitz. Und es muss ja wirklich nicht sein, dass wir bald Mütter erleben, die gemeinsam mit ihren Sprösslingen in die Windelphase eintreten.

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