Auch nicht nach der Entlassung.
Keinen Anspruch auf nix. Warst a Häftling, kann auf gut Deutsch, aber wo hin?
Neustart, schreibt nun: Häflinge sollten Sozialversichert sein und die Regierung solle helfen?
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Danke!
Personen in Haft sind nicht in die gesetzliche Krankenversicherung einbezogen (davon ausgenommen sind nur Personen im elektronisch überwachten Hausarrest). Für Häftlinge ohne gesetzliche Krankenversicherung gilt der Privatpatiententarif. Das erzeugt sehr hohe Kosten. Ein Beispiel, das diese Schieflage der derzeitigen Situation verdeutlicht, ist der Maßnahmenvollzug. Nach § 21 Abs 1 Strafgesetzbuch untergebrachte Personen sind Personen, die als zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig eingestuft wurden. Es handelt sich um kranke Personen. Die Hälfte von ihnen ist in öffentlichen Krankenanstalten untergebracht. Für diese Personen hat das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz nicht den günstigen Kostenersatz für Sozialversicherungsträger, sondern den teuren Privatpatiententarif zu bezahlen.
Hier mehr dazu: https://www.neustart.at/at/de/blog/entry/10034?fbclid=IwAR0i3Ta3gxWrdGsuTqHM2zwuYFCoxZ_E5FhbVK7YvSACdXY7ZdW-L8XVgdc
Türkis/ Blau machte es möglich.