Milderungsgründe bei Mord zum Beispiel

Ich lese mir gerade die § 34 StGB Besondere Milderungsgründe

Natürlich spielt immer Alter eine Rolle.

Zurechnungsfähigkeit!

Dann, ist der/ die Täter/ in überhaupt schuldfähig?

1.

die Tat nach Vollendung des achtzehnten, jedoch vor Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres oder wenn er sie unter dem Einfluß eines abnormen Geisteszustands begangen hat, wenn er schwach an Verstand ist oder wenn seine Erziehung sehr vernachlässigt worden ist;

Und siehe da, die Erziehung spielt dabei eine große Rolle.

Wie sind die Eltern mit dem Kinde umgegangen?

Die Lebensgeschichte des Täters interessiert die Herrn und Frau Richter.

2.

bisher einen ordentlichen Lebenswandel geführt hat und die Tat mit seinem sonstigen Verhalten in auffallendem Widerspruch steht;

Für alle die es interessiert, hier mehr dazu. Ist wirklich sehr interessant.

Quelle: https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/34

Wahren dritte dabei?

Hat wer zur Tat angestiftet?

3.

die Tat aus achtenswerten Beweggründen begangen hat;

Was sind achtenswerte Beweggründe?

Täter, ist nicht gleich Täter? Das "Opfer" wird zum Täter?

4.

die Tat unter der Einwirkung eines Dritten oder aus Furcht oder Gehorsam verübt hat;

Und vieles mehr:

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