Anwälte, die ohne Geld zu erhalten, sich für das Wohl ihrer Klienten einsetzen

Stellen Sie sich vor, Sie treffen zufällig einen ihnen bekannten, nicht befreundeten Rechtsanwalt, den Sie seit Jahren zu Recht nicht mehr gesehen haben, auf einer gesellschaftlichen Veranstaltung. Nach dem obligaten Smalltalk fragt er Sie, ob Sie mit bestimmten Personen, an die er interessiert ist, noch in Kontakt sind. Da der Vorgang, auf den sich der Anwalt bezieht, exakt 14 Jahre her ist, wissen Sie im Augenblick der Frage nicht, wen er meinen könnte. Sie beenden bald das Ihnen unangenehme Gespräch und vergessen den Anwalt und hoffen, ihm nicht sobald erneut zu begegnen.

Zwei Wochen später überreicht Ihnen diesmal ein angenehmer Bekannter, den Sie viel zu selten sehen, ein dünnes Blättchen, das nach Jahrzehnten aufgegeben hat, eine richtige Zeitung zu werden. Es handelt sich um Anwaltsnachrichten über Ausländer- und Asylrecht. Der Redakteur ist nicht zufällig der Rechtsanwalt, der Sie vor zwei Wochen belästigt und Ihre gute Stimmung vermiest hat. Der kurze und juristisch holprig geschriebene Artikel, den Sie lesen sollen, verfügt über eine Überschrift, die da lautet:

Gute Ausrede, warum man den Anwalt umsonst arbeiten lässt.

Darin erfährt der Leser vom besagten Redakteur und Anwalt, dass er eine Rechnung aus dem Jahre 2003 im Wonnemonat Mai noch offen hat. Der Anwalt, der in allen anderen Artikeln, die genauso schwer leserlich sind, unvollkommen den Eindruck erwecken will, dass er sich gerne um die Belange von Flüchtlingen kümmert, gibt unumwunden zu, dass er von einer Roma-Familie aus dem ehemaligen Jugoslawien hereingelegt worden ist, die er bis heute für Betrüger hält. In welcher Höhe sich der finanzielle Schaden beläuft, erfährt der neugierige Leser leider nicht. Der Redakteur und Anwalt druckt mit Angabe Ihres Namens Teile des Briefes ab, den Sie ihm seinerzeit geschrieben haben. Den pfiffigen Brief will ich niemanden vorenthalten:

Herr X und Frau Y sind schon allein deshalb keine Betrüger, weil sie die begriffliche Opposition von Betrug und Ehrlichkeit als Kategorie moralischer Selbstbestimmung im Prozess ihrer Sozialisation und Inkulturation bislang noch gar nicht leisten können.

Um wohl seinen guten Ruf nicht zu verlieren, hat der Anwalt und Redakteur bisher von der Erstattung einer Strafanzeige abgesehen. Er hat sich damals geschworen, keine Ratenzahlungsvereinbarungen mehr mit Roma u. ä. zu treffen.

Ich schreibe diese Geschichte nicht nieder, damit der geneigte Leser den schwer gebeutelten Anwalt bedauert. Ich schreibe diese Geschichte nicht nieder, damit Sie erfahren, wie schlecht es gewissen hat arbeitenden Anwälten geht. Ich will dem Leser klar machen, dass manche Anwälte – Glücklicherweise nicht alle - derart am Hungertuch nagen, dass sie unbezahlten Rechnungen über 14 Jahre nachtrauern. Darf man daraus auf die Qualität des Anwaltes schließen?

Falls Sie kein Roma sind, empfehle ich Ihnen ...

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Markus Andel

Markus Andel bewertete diesen Eintrag 24.06.2017 08:47:20

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