Blasphemie wird in Deutschland bestraft, solange es nicht Juden oder Katholiken betrifft

§ 188 StGB (Deutsches Strafgesetzbuch): Herabwürdigung religiöser Lehren

Stand der Gesetzgebung: 29.10.2018 (immer noch gültig)

Wer öffentlich eine Person oder eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, oder eine Glaubenslehre, einen gesetzlich zulässigen Brauch oder eine gesetzlich zulässige Einrichtung einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft unter Umständen herabwürdigt oder verspottet, unter denen sein Verhalten geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Irland hat vor Kurzem seinen Blaschemieparagraphen ersatzlos gestrichen. Die USA kennen keinen solchen Erlass. Die Katholische Kirche befürwortet seine Streichung. Deutschland und Österreich wollen ihn beibehalten.

Die Strafe tritt nur dann in Kraft, wenn die Blasphemie geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen. Wenn also Roger Waters (Pink Floyd) ein Plastikschwein mit Davidstern (Judenstern) auf der Bühne fliegen lässt oder ein Muslim ein Hakenkreuz auf eine Synagoge sprayt, dann greift der § 188 StGB nicht, denn die zivilisierten Juden erregen sich nicht und bereiten auch keinen Ärger. Früher hätten sie das Hakenkreuz sogar mit einer Zahnbürste weggeputzt. Ähnlich verhält es sich mit Katholiken. Das Bildnis eines noch lebenden nicht amtierenden Papstes, der die Hose bepinkelt (Titanic) ruft ebenfalls keine Erregung hervor.

Frage: Wann kommt denn endlich der Blaschemieparagraph zum Einsatz? Wann zeigt der § 188 StGB endlich seine Macht?

Antwort: Wenn die betroffene Redaktionsgemeinschaft sich derart erregt und ärgert, dass die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann. So werden viel befahrene Autobahnen gesperrt, wenn Baumschützer in ihrer Nähe demonstrieren, die der fließende Verkehr erregt und ärgert.

Von der Bestrafung ausgenommen sind Kunstwerke. Da dieser kurze Artikel hier kein Kunstwerk ist, sondern die Realität beschreibt, verzichte ich zu meinem Schutz vor Bestrafung auf die Nennung der leicht erregbaren Konfession. Die Strafe würde mich erregen und ärgern, doch leider bin ich keine Religionsgesellschaft und keine Glaubenslehre, ja nicht einmal eine Synagoge.

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