Aufgrund der nicht mehr unterdrückbaren Vorkommnisse vom 13. November 2015 im Theater Bataclan in Paris hat die Europäische Kommission einstimmig beschlossen, den Mitgliedsstaaten zu empfehlen, für bestimmte Delikte das Islamische Recht (Scharia) einzusetzen. Der §/Artikel soll in das nationale Recht der Mitgliedsstaaten der EU eingebunden werden.

Wortlaut:

Wenn ein muslimischer Flüchtling, der gegen Entgelt betreut wird, eine der folgenden Vergehen oder Verbrechen

Diebstahl, Schlägerei, Raub, Vergewaltigung, Totschlag, Folter, Mord oder Leichenschändung

begeht, wird sein Betreuer zu folgenden Strafen verurteilt:

Ersttäter: 100 Peitschenhiebe in der Öffentlichkeit

Zweittäter: Zinslose Rückzahlung sämtlicher Betreuungsgelder

Ab Dritttäter: Bestrafung nach Scharia-Recht, als wenn er selber die Tat begangen hat.

Begründung:

Bei einer schnellen Übernahme in das nationale Recht aller Mitgliedsstaaten der EU verspricht sich die Europäische Kommission ein schnelles und deutliches Absinken der Zahl der Straftaten.

Ausblick:

Da eine zuverlässige statistische Erhebung (Flüchtlingsaufnahme in Deutschland, Datum unbekannt / irrelevant) beweist, dass 99,9% der muslimischen Flüchtlinge keine Straftaten begehen, bedeutet die Einführung des §/Artikels keinen Nachteil für die und keine Stigmatisierung der Flüchtlinge, die dem Islam anhängen. Der Islam gilt in der EU somit weiterhin als Religion des Friedens.

Brüssel, 22. Juli 2016

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