Als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg das Todesurteil für 40 Menschen in Istanbul fällte.

Georgiens Hauptstadt Tiflis: Bei der Erstürmung einer Wohnung lieferten sich die darin befindlichen Zielpersonen ein heftiges Feuergefecht mit der Spezialeinheit. Bilanz: vier Tote. Unter ihnen soll sich laut Insiderinformationen auch der jahrelang in einem Wiener Gemeindebau versteckt gehaltene Austro-Terrorist Ahmed T. befinden.

http://www.krone.at/600631

Den Anschlag in Istanbul plante eine postsowjetische Terror-Internationale. Unter dringendem Verdacht als Drahtzieher steht Ahmed Tschatajew, der rund neun Jahre als anerkannter Flüchtling in Österreich lebte.

https://diepresse.com/home/ausland/aussenpolitik/5040803/IstanbulTerror_Spur-fuehrt-nach-Oesterreich

Im Jahr 2003 führte Russland einen brutalen Rückeroberungskrieg gegen seine abtrünnige Provinz Tschetschenien. Es war daher zum damaligen Zeitpunkt korrekt, Tschetschenen Schutz vor dem russischen Regime zu gewähren, auch wenn abgerissene Arme nicht gerade die typischen Folterspuren sind, sondern eher auf Sprengstoffexperimente hindeuten:

Spätestens im Jahr 2008, als das angebliche Folteropfer in Schweden zu einer Haftstrafe wegen eines illegalen Waffentransportes verurteilt worden war, hätte man die Sache mit dem verlorenen Arm und der angeblichen Folter überdenken müssen.

Stattdessen durfte Herr Tschataev jedoch auch nach weiteren Verhaftungen wegen ähnlicher Aktivitäten in den folgenden Jahren seinen Asylstatus in Österreich behalten.

Dass kleine Asyl-Beamte, die für die Aufhebung seines Asylrecht zuständig gewesen wären, angesichts der medialen Kampagnen für Herrn Tschataev den Schwanz einzogen hatten, ist allerdings menschlich absolut nachvollziehbar: die Auslieferung von Bulgarien nach Russland war vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verhindert worden.

Wenn schon die Bulgaren vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden waren, warum hätten sich die österreichischen Beamten da noch weiteren Ärger mit Amnesty, Asylanwälten und Medien einhandeln sollen?

Trotz seiner ausgedehnten Reisen und Haftstrafen fand Herr Tschataev genug Zeit, mit seiner (heute immer noch in einem Wiener Gemeindebau lebenden) Frau 5 Kinder zu zeugen.

Um seine Familie durch eigene Arbeit zu ernähren, wäre er natürlich viel zu traumatisiert und invalid gewesen. Daher musste die Familie (wie über 50% der tschetschenischen Asylanten in Österreich) ausschließlich von Sozialleistungen leben.

Für den Dschihad in Syrien war er hingegen fit genug – und auch für den russischen Knast wäre der Tschetschene wohl ebenfalls zäh genug gewesen.

Seine Auslieferung nach Russland wäre daher keineswegs ein Todesurteil gewesen. Seine Nichtauslieferung nach Russland bedeutete jedoch für über 40 Menschen in Istanbul ein Todesurteil.

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Beate K.

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Matt Elger

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