Wegen versuchten Mordes muss sich am kommenden Dienstag eine 16-jährige Schülerin am Landesgericht für Strafsachen verantworten. Sie soll am 5. April 2017 im Josef-Strauß-Park in Wien-Neubau in Tötungsabsicht mehrfach mit einem Küchenmesser auf eine Studentin eingestochen haben, die auf einer Bank lag und die Frühlingssonne genoss.

Die 16-Jährige – eine gebürtige Tschetschenin, die mit ihrer Familie im Alter von vier Jahren nach Österreich gekommen war – behauptet, sie wäre von der Studentin aufgrund ihres Kopftuchs als Muslima erkannt und beschimpft worden.

Für die Staatsanwaltschaft handelt es sich dabei um eine Schutzbehauptung. Das Opfer ist nicht fremdenfeindlich eingestellt und hat an der Universität sogar eine längere Arbeit zum Thema „Migration und Freiraumgestaltung“ verfasst. Außerdem telefonierte die Studentin nachweislich mit einer Freundin, während sie angegriffen wurde. Die Staatsanwaltschaft hält daher die Angaben der 16-Jährigen, sie wäre abschätzig als „Scheißmuslima“ bezeichnet worden, für „absurd“, wie es in der Anklageschrift heißt.

Aus welchen sonstigen Gründen die 16-Jährige der jungen Frau mehrfach in den Oberkörper gestochen haben könnte, hat sich im Ermittlungsverfahren nicht klären lassen.

(Kurier)

Wenn Tschetschenen zustechen wollen, suchen und finden sie sehr leicht Gründe, sich in ihrer Ehre gekränkt zu fühlen.

"Blöde Blicke" und angeblich gehörte Beschimpfungen reichen als Grund für einen Gewalt-Exzess aus. Jungs geben dabei in der Regel an, eine Beleidigung der Eltern wahrgenommen zu haben. Eine Beleidigung der Religion ist aber ein noch viel ehrenhafteres Motiv.

Eine „verrückte Tat“ war durch die 16-jährige bereits einen Tag vor der Tat im Klassenzimmer angekündigt worden. Das Küchenmesser, das als Tatwaffe benützt wurde, hatte sie wohl kaum zufällig dabei. Selbst über die (durch das österreichische Jugendstrafrecht abgemilderten) rechtlichen Konsequenzen ihrer Tat hatte sie sich im Vorfeld im Internet informiert.

Wie berechnend unsere tschetschenischen Kinder vorgehen, hat sich gezeigt, als Tschetschenen mit (genauso brutalen) Afghanen in Streit gerieten. Da ließen die sonst so heißblütigen jungen „Wölfe“ ihre Messer stecken, selbst als zwei von ihnen abgestochen wurden. Auf Rache und Ehre wird verzichtet, wenn man dabei selbst etwas riskieren muss.

Stattdessen forderte der tschetschenische Ältestenrat eine strenge Bestrafung der afghanischen Missetäter (die sich wie die reisten Tschetschenen benommen hatten) von der österreichischen Justiz ein.

Bei der jungen Tschetschenin wird man hingegen wieder darauf bauen, dass die Täterin viel zu minderjährig und traumatisiert war, um echten Konsequenzen wie einer angemessenen Haftstrafe samt anschließender Abschiebung ausgesetzt zu sein.

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