Nur Ossis regen sich noch über ihre Unterwanderung durch Islamisten auf. Wessis und Ösis haben sich längst damit abgefunden.

Der deutsche Varfassungsschutz warnte vor einer Unterwanderung Sachsens und Thürigens durch die Muslimbruderschaft:

Die Muslimbruderschaft gibt sich in Deutschland weltoffen und tolerant. Der Verfassungsschutz warnt jedoch, dass die Organisation in Sachsen und Thüringen demokratiefeindliche Strukturen aufbaut. Ziel sei die Durchsetzung eines politischen Islams.

(FAZ)

Tatsächlich betrifft jene Gefahr den Westen ganz genauso, wie man weiter unten im FAZ-Artikel erfährt:

„Die MB lehnt demokratische Staatssysteme ab“, heißt es im Verfassungsschutzbericht 2015 des Landes Nordrhein-Westfalen, wo die IGD ihren deutschen Hauptsitz hat. Zudem verfolgten die Muslimbrüder das Ziel, „einen islamischen Staat zu gründen beziehungsweise bestehende Staatssysteme durch Unterwanderung zu übernehmen und in ihrem Sinne umzugestalten“.

Nur haben sich viele westdeutsche Verfassungsschützer mit den Muslimbrüdern abgefunden. Muslimbrüder sind im Vergleich zu den Salafisten ohnehin die braven "gemäßigten" Islamisten. Schleier und Bärte sind dezent. Wen kümmert es da, welche Ideologie dahinter steckt?

So gehen auch die Ösi-Behörden mit Fragen zur Unterwanderung durch die Muslimbruderschaft um:

4. Ist dem Bundesministerium bekannt, wie viele Mitglieder die

Muslimbruderschaft in Österreich hat?

5. Wenn ja, wie viele?

6. Wenn nein, weshalb nicht?

(Parlamentarische Anfrage von H.C. Strache)

Die knackige Antwort:

Zu den Fragen 4 bis 6:

Nein.

In der jüngsten Vergangenheit stellten die Aktivitäten der Muslimbruderschaft keinen Anlass zum Einschreiten nach der Strafprozessordnung, nach dem Sicherheitspolizei oder anderer einschlägiger Gesetze dar. Für die generelle Überprüfung oder Überwachung von Vereinen oder Verbindungen durch die Sicherheitsbehörden bestehen keine Rechtsgrundlagen. Den Sicherheitsbehörden obliegt die Gefahrenerforschung und Gefahrenabwehr oder die erweiterte Gefahrenerforschung gemäß § 21 Abs. 3 Sicherheitspolizeigesetz bei entsprechender Verdachtslage. In diesem Rahmen können und haben die Sicherheitsbehörden tätig zu werden.

(Beantwortung der Innenministerin)

Der Verfassungsschutz fühlt sich für Extremisten nicht zuständig. Wozu braucht man ihn dann eigentlich?

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