Zwischen Botox und Burkas gibt es verblüffende Gemeinsamkeiten: Burkas und Botox rauben Menschen die Gesichtszüge.

Burkas wollen weibliche Reize verstecken. Botox will verlorene Reize künstlich wiederherstellen. Im Gegensatz zur Burka unterwerfen sich Frauen freiwillig dem Jugend- und Schönheitswahn des Botox.

Obwohl Österreichs oberste Verfassungsrichterin viel wert auf ihr Äußeres legt, ist ihr der Anschein der Objektivität als Richterin offenbar nicht sehr wichtig:

Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), Brigitte Bierlein, hält das geplante Kopftuchverbot für „problematisch“. Den von der Regierung ins Auge gefassten neuerlichen Strafverschärfungen steht sie ebenso skeptisch gegenüber wie dem Staatsziel Wirtschaftsstandort in der Verfassung.

(ORF)

Eine oberste Verfassungsrichterin sollte sich mit Vorurteilen zu Entscheidungen des Gesetzgebers zurückhalten.

Gerade zum Kopftuch in der Schule gibt es genügend EGMR-Judikatur, die zu einem anderen Urteil als Frau Bierlein kommt und ein Verbot als unproblematisch ansieht.

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