Warum war Angriff auf unverschleierte Frauen kein Hassverbrechen?

Ein Wiener (19) bedrohte in der Leopoldstadt drei Frauen mit einem Messer, weil diese kein Kopftuch trugen.

Der Tatverdächtige verfolgte die Wienerinnen in weiterer Folge mit der U-Bahn bis zum Schwedenplatz. Dort zuckte er dann komplett aus und bedrohte sie mit einem Messer. Dabei trat er auf die Mädels ein und nahm eine 17-Jährige sogar in den Schwitzkasten.

Der selbsternannte Sittenwächter ist kein ungeschriebenes Blatt und bei der Polizei bereits amtsbekannt. Bei der Vernehmung soll er das Protokoll zerrissen und gefordert haben, auf arabisch vernommen zu werden. Der Grund: Er sei Syrer und würde sich nicht als Österreicher identifizieren.

Quelle: Heute

Man stelle sich vor, der Sittenwächter wäre ein einheimischer Christ gewesen, der 3 Kopftuchfrauen mit dem Messer bedroht hätte. Dann würde es wohl nicht nur im Boulevard-Blatt Heute stehen, sondern der Bundespräsident würde das Hassverbrechen im Staatsfunk verurteilen.

So ist es kein Hassverbrechen, sondern lediglich ein Einzelfall, der nichts mit dem Islam zu tun hätte, auch wenn es sich bei dem Zwang zur Verschleierung von Frauen genau um die Sitten handelt, die heute praktisch überall in der islamischen Welt herrschen.

Nicht der islamische Sittenwächter ist der Hassverbrecher, sondern wer sich über die islamischen Sitten beklagt. Diese verbalen Hassverbrecher werden dann neben Fällen wie angeblich auf Kopftuchfrauen spuckende Omas (solche Einzelfälle sind dann sehr wohl relevant) in den verschiedenen Antirassismus und Islamophobie-Jahresberichten angeführt.

Selbst im Boulevard-Blatt Heute wird unter dem eigenen Beitrag gleich eine Anleitung mitgeliefert, was zu tun ist, wenn aufgrund des Einzelfalls Kritik am Islam geübt werden sollte:

Betroffene von Diskriminierung auf Grund ihrer ethnischen Zugehörigkeit, Herkunft oder Religion können sich an die Beratungshotline des Bundeskanzleramtes wenden und über Hilfs- und Serviceangebote informieren.

Kontaktmöglichkeiten – 0800/222 666 oder antidiskriminierung@bka.gv.at

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