NIUS deckt mehr auf als beabsichtigt — Der Stromanschlag und die Spur ins Nachrichtendienstmilieu

Wer den NIUS‑Bericht mit juristischem Blick liest, erkennt einen Widerspruch, der so gravierend ist, dass er die gesamte Erzählung sprengt: Die beschlagnahmten Datenträger der mutmaßlichen Stromattentäter dürfen nicht ausgewertet werden, obwohl angeblich keine Sperre existiert. Dieser Satz ist rechtlich nicht nur unlogisch, sondern hochbrisant. Denn wenn Daten technisch auswertbar sind, aber rechtlich nicht ausgewertet werden dürfen, liegt die Sperre nicht auf dem Gerät, sondern auf der Information selbst. Und solche Sperren entstehen ausschließlich durch institutionelle Geheimhaltung, nicht durch Polizei oder Staatsanwaltschaft.

Damit steht ein Verdacht im Raum, den NIUS selbst unfreiwillig nährt:

Ein Nachrichtendienst hat seine Finger im Spiel.

Juristisch betrachtet ist die Lage eindeutig:

- Ein Strafverfahren darf nur auf vollständig offengelegten Beweisen beruhen.

- Die Verteidigung hat Anspruch auf Akteneinsicht in alle relevanten Daten.

- Ein Gericht darf niemanden verurteilen, wenn zentrale Informationen unter Verschluss stehen.

Wenn also Datenträger existieren, die nicht ausgewertet werden dürfen, obwohl sie auswertbar wären, dann handelt es sich um eine Sperrerklärung nachrichtendienstlicher Stellen. Diese Sperrerklärungen sind streng reguliert, greifen nur bei „Gefährdung staatlicher Interessen“ und führen dazu, dass bestimmte Informationen nicht einmal erwähnt werden dürfen. Genau das beschreibt NIUS: Man darf nicht sagen, warum die Daten blockiert sind.

Das ist kein polizeilicher Vorgang. Das ist ein klassischer Fall von Quellenschutz, Operationenschutz oder Behördenversagen, das vertuscht werden soll.

Damit stellt sich die zentrale rechtsstaatliche Frage:

Wie soll ein Gericht ein Urteil fällen, wenn wesentliche Beweise geheimdienstlich gesperrt sind?

Ein Verfahren, in dem die Verteidigung nicht alle Informationen erhält, ist nicht fair, nicht transparent und nicht verfassungskonform.

NIUS wollte linksextreme Täter entlarven – und hat stattdessen offengelegt, dass die entscheidende Spur nicht ausgewertet werden darf, weil eine Institution mit Sonderbefugnissen dahintersteht. Welche? Das bleibt offen. Aber die Sperre spricht eine deutliche Sprache.

Und nein, ihr bekommt keinen anklickbaren Link. Wenn ihr es lesen wollt, dann sucht selbst:

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