Vor kurzem hatten wir den (könnte man als Mann meinen) unnötigen "Internationalen Frauentag".

Ich meine, angesichts Valentinstag (14.Februar), Muttertag (jeder 2. Sonntag im Mai) und dem Geburtstag einer Frau zusätzlich einen Tag der Frau zu machen, ist prinzipiell ja nicht falsch nicht jede Frau ist ja Mutter oder hat einen Liebsten oder Liebste.

Wie dem auch sei, zugegeben,, am Tag der Frau wurde mal wieder breit in den Medien posaunt, dass Frauen einfach weniger Geld (Gehalt) verdienen als Männer (und grundsätzliche Kritik am sogenannten "Patriarchat" – also Herrschaft des Mannes – geübt) und sonst irgendwie diskriminiert werden.

Ok, nehmen wir das mal so hin, geschenkt 🎁 !

Ich könnte zwar jetzt auch ins Treffen führen, dass es als Weibchen viel einfacher ist, einen (männlichen) Partner zu finden, als dies als Männer bei der Suche nach einem (weiblichen) Partner ,oder dass es garantiert mehr Männer gibt, die ein Bordell besuchen (das gab es auch schon vor den Auswirkungen der chinesischen 1-Kind-Politik, also als Frauen mehr auf der Welt als Männer waren und LGBT noch nicht so medial verbreitet war), um Service durch eine Frau zu erhalten, als es Frauen gibt, die einen Gigolo besuchen, aber … das lassen wir jetzt auch mal außen vor

Denn was beide Themen verbindet, die Diskriminierung der Frau und die Übervorteilung des Mannes beim Gehalt, das wird wieder kompensiert...und nein, ich rede nicht von Mutterschutz, und nein, ich rede nicht von Bundeswehr (Landesverteidigung) usw. (wo inzwischen auch sehr viele Frauen freiwillig dabei sind –Chapeau an dieser Stelle den Frauen!).

Sondern einfach von dem StGB 183 in Deutschland.

Denn was steht im Strafgesetzbuch?

https://dejure.org/gesetze/StGB/183.html https://dejure.org/gesetze/StGB/183.html

Das Strafgesetzbuch (StGB) §183 Exhibitionistische Handlungen beginnt mit dem Satz "(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, [...]" was angesichts der Sprachpolizei und Gendersternchen und lauter -Innen am Ende jedes Satzes von Experten(beide Geschlechter) , Journalisten oder progressiven (beide Geschlechter) und Politikern(beide Geschlechter) der Mitte verwundert.

Halten wir also mal fest: Des männlichen Geschlechtes anzugehören, ist im Deutschland des 21.Jahrhunderts per se schon mal verdächtig, wenn es um den Strafbestand des Exhibitionismus geht.

Na gut, jetzt könnte man genauso argumentieren, dass die illegale Abtreibung(jene welche zu spät erfolgt) sicher auch einen Paragraphen hat, und da wahrscheinlich ausschließlich Frauen angesprochen werden – aber Halt!).

Neuerdings kann ja auch "Mann" eine Regelblutung bekommen, schwanger werden und sich "Mutter" nennen, wie diverse Internet-Artikel zeigen:

https://www.gwi-boell.de/de/2022/01/17/trans-schwangerschaft https://heb-franziska-zedler.de/transgender-geburt/ https://luisa-kalkuhl.de/2022/05/28/trans-sein-und-menstruation/ https://www.vulvani.com/menstruation-als-trans-mann-periodenprodukte-branding/ https://www.transinterqueer.org/diskriminierungsfreie-toilettennutzung-fuer-alle/ https://www.in-visible.berlin/post/h%C3%BCrden-f%C3%BCr-trans-menschen-am-arbeitsplatz-die-sache-mit-den-genderneutralen-toiletten ).

Dennoch, so wie ich StGB 183 verstehe, und damit kommen wir zum Grundthema dieses Artikels, kann fürs Wedeln meines Willis (oder vielleicht schon weil er erigiert ist?) bestraft werden, allerdings eine Frau welche ihre Vulva bzw. die Vagina vor anderen Menschen in der Öffentlichkeit provokant stimuliert, überhaupt nicht!

Da sag einer noch, es gäbe nur die Diskriminierung der Frau in allen Staaten der Welt!

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