Es sind tausende Selbstständige vom Entschuldungsbedarf betroffen.

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Eine Vorschreibung im SVS Bescheid vom 14.04.2022 (3 Seiten) betrifft die Pensions- und Krankenversicherung der Selbstständigen für 2020, obwohl der operative Betrieb geschlossen war.

Dieser Bescheid wurde eingeschrieben zugestellt, jedoch ohne Unterschrift eines Organs der SVS, der diese rechtsgültig vertreten kann, der Name "Mag Gol..." (Herr oder Frau? ohne Vornamen) ist zwar angefügt, jedoch ohne Funktionshinweis um eine Rechtskraft zu begründen.

Der berichtigte Vorschreibebetrag SVS 2020 wurde zwar um ca 40% gegenüber der Erstvorschreibung vom Nov. 2021 reduziert, die Restforderung einer Vorschreibung 2020 ist jedoch auf NULL zu setzen, da materiell falsche Begründungen vorliegen.

Die Beweise wurden nochmals vorgelegt:

a) Es bestand bereits am 1.1.2020 kein Bankkonto von R. K. bei der erwähnten Bank, von dem die SVS behauptet, 2020 einen Schulden-Nachlass gewährt bekommen zu haben (Vgl. Übergabe der Pfandrechtsurkunde an den Forderungseinlöser per 2.1.2020).

b) Herr R.K. hatte 2020 Mindesbeitrag an die SVS bezahlt, für eine Jahresabrechnung wären diese ebenfalls anzurechnen und zu erwähnen, was jedoch nicht erfolgte.

c) Der E-Bescheid 2020 setzt auf Null-Schätzung vom Finanzamt. Es gab 2020 lediglich die Umbuchung im Finanzamt am Wege der Schätzung mit Einkommensfeststellung auf Null. Die Buchung von betrieblicher Verbindlichkeiten in den Privatbereich stellt noch keine Entschuldung dar.

d) Im Jahr 2020 wurden wegen Krebsdiagnose und Covid-Pandemie die Liegenschaft und Fahrnisse verkauft, eine übertragene Sanierung fortgesetzt, eine Sanierung erfolgte im Jahr 2019. Die Beweise liegen der SVS bereits in Kopie vor.

Zum dritten Male: Dieser SVS Bescheid vom 14.04.2022 wird vollinhaltlich zurückgewiesen da deren angeführter Inhalt materiell nicht zutrifft.

Der Wille des Gesetzgebers von der SVS ignoriert?

Laut Einkommensteuerbescheid 2020 stehen die Verlustvorträge angeführt, diese wurden von der SVS ignoriert obwohl diese Bestandteile des E-Steuerbescheides sind. Diese Vorschreibung der SVS erscheinen aus "Systemversagen" begründet. Die SVS hält sich nicht an international anerkannte Accounting- und Reportingstandards, ignorierte diese Verlustvorträge selbstgefällig.

Reformenstau in der Behördenhierarchie

Seit 1995 gibt es auch in Österreich die Restschuldbefreiung (Privatkonkurs), das hat die SVS offensichtlich noch nicht im System eingepreist. Es geht um Restschuldbefreiung natürlicher Personen, Gesellschaften werden abgewickelt.

Dieses Verhalten der Vorschreibung der SVS, nach dritter Prüfung nun zum "reduzierten Preis", materiell unbegründete Forderungen einzufordern, ist im gesitteten Geschäftsbereich unüblich, eher aus dem Milgram Experiment bekannt. Beim Finanzamt kann es auch Missverständnisse und Beschwerden gebe, dabei können jedoch Ursachen mit einem Ansprechpartner debattiert und meist geklärt werden, was die SVS nicht macht, und, daher der Begriff "Schreibtischtäter" zutreffen dürfte?

Verlust der Innovationskraft

Im Einkommensteuerbescheid 2020 stehen die Verlustvorträge angeführt, diese wurden von der SVS ignoriert, obwohl diese Bestandteile des E-Steuerbescheides sind. Eine Differenzierung "Gewerbeerträge" aus monitären Geschäftserträgen oder Verbindlichkeitenberichtigung fehlt und wird von der SVS nachhaltig ignoriert. Auch Sanierungswürdigkeiten zu Anträgen für Sanierungs- oder Zahlungspläne prüft die SVS kaum, bestenfalls enthalten sich diese der Stimme bei der Abstimmung über die Annahme. Also ein Ignorieren der Kontrahierungspflicht, die lt Insolvenzornung in Insolvenzverfahren eine Gläubigerkooperation ermöglicht. Dieses Verweigern erscheint als institutionalisiertes Moralversagen, das Moralverhalten wäre öffentlich einzufordern, empfehlen die Soziologen und Rupert Lay. https://www.wochenblick.at/oberoesterreich/ein-personen-firmen-droht-jetzt-verstaerkt-die-zahlungsunfaehigkeit/

Und zum aktuellen Fall R.K.: https://unser-mitteleuropa.com/oesterreich-sozialversicherung-laehmt-zuegige-entschuldung-nach-der-corona-krise/

Schreibtischtäter im Digitalzeitalter?

Es werden mit Steuergeldern Leute ausgebildet (Magister), die Subjekte als ehemalige Leistungfsträger, und später als "Objekte" in die Enge getrieben. Oft suizidal depressive Leute, die das Erbe bereits den Gläubigern hinterließen, zwei Jahre hinterher noch in Angst und Ratlosigkeit versetzt. Mit "KI" (Künstl. Intelligenz) gestützt, sogenannte "Schreibtischtäter" wissen noch nicht vom Resonanzprinzip im Universum, und die dafür im Hintergrund verantwortlichen Politiker scheinbar auch nicht! Die gesellschaftliche Entropie nimmt damit zu, statt ab.

Ausweg: Notfalls mit Brachialkeule Insolvenz

Sollte die SVS diese materiell unbegründete Forderung durchsetzen wollen, in einem Insolvenzverfahren würde die Anfechtung § 28ff IO als Rechtsmittel die Möglichkeit bieten, diese Forderungen zu bestreiten. Der Großteil der Forderung besteht zudem aus Zwangsansparung in Raten für die entfernte Pension.

Es wurde der Antrag gestellt: die Vorschreibung SVS für das Jahr 2020 ist materiell unbegründet und ist auf NULL zu berichtigen. Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung.

26.04.2022 Johann Hüthmair Dr. Sanierungsbegleiter, www.restart.at

Mehr dazu im Buch; Restart für Gestrandete: www.bod.de/buchshop/restart-fuer-gestrandete-johann-huethmair-9783752694819

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