Thomas de Maiziére, Bundesinnenminister Deutschlands, berichtete in seiner Pressekonferenz (Ausstrahlung N-TV, 1.6.16), über die aktuellen Abschiebungen und erwarteten Zahlen für 2016.

Demnach wurden bis jetzt etwa 27.000 Abschiebungen durchgeführt. 2015 waren es 22.369. Zum Stichtag 31. März sind knapp 220.000 ausreisepflichtige Menschen in Deutschland, von denen rund 168.000 eine, 51.300 über keine Duldung verfügten. Die Zahl der freiwilligen Rückkehrer wird mit 61.000 für 2016 geschätzt, einem Anstieg von 37.200.

wikipedia.com https://de.wikipedia.org/wiki/Thomas_de_Maizi%C3%A8re

Als Gründe für die schleppende Durchführung nannte der Innenminister nicht nur politischen Unwillen der Länder, sondern auch eine sehr schwache personelle Ausstattung bei den Ausländerbehördenen. Es überrascht nicht, dass eine "mangelnde Kooperation seitens der Ausreisepflichtigen" besteht und die langen Vorlaufzeiten für die Organisation und Durchführung von Rückführungsmaßnahmen, den Ausreisepflichtigen das Untertauchen erleichtert.

Mit den ehemaligen Ostblockländern gäbe es eine gute Zusammenarbeit bei der Rücknahme. In den afrikanischen Staaten wäre durchaus einiges verbesserungswürdig.

Der Bundesinnenminister schilderte auch, dass abschiebungspflichtige Menschen kurz vor der erzwungenen Ausreise eine Straftat begehen. Da jedem Bürger ein faires Verfahren zusteht und dies Zeit in Anspruch nimmt, wird dadurch eine Verzögerung bzw. temporäre Undurchführbarkeit der Rückführung erreicht! Er fügte an, dass dies nicht zum Dauerzustand werden dürfe.

Daher stellen sich mehrere Fragen:

Soll ein Mensch mit negativem Asylbescheid / Aufenthaltstitel bis zur Abschiebung für begangene Straftaten nicht verurteilt und damit die Ausreise nicht verzögert werden? Gilt die Rechtsstaatlichkeit immer noch als höchstes Gut oder wird auch dort eine Differenzierung erfolgen? Wird der Mensch nach Herkunft und Bleiberecht judikativ anders behandelt?

Dieses Problem scheint schier unlösbar! Ein Anhalten Wochen vor der Abschiebung ist menschenrechtswidrig und würde keiner Klage am EuGH für Menschenrechte standhalten! Die Straffreiheit von Abzuschiebenden wäre eine Diskrimierung gegenüber den Staatbürgern Deutschlands und den Menschen mit Asylstatus!

Eine saubere Lösung scheint im Moment nicht möglich, zumal Menschen, die wieder in ihre Heimat zurück müssen, Nichts zu verlieren haben, da sie schon Alles verloren haben!

Man mag gespannt sein, wie und ob dieser Umstand weiter Schule macht und wie eine Lösung aussehen könnte!

http://www.n-tv.de/mediathek/videos/politik/De-Maiziere-ruegt-Bundeslaender-fuer-Abschiebepraxis-article17826056.html

http://www.n-tv.de/politik/De-Maiziere-Abschiebungen-sind-zu-langsam-article17825761.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Thomas_de_Maizi%C3%A8re

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