Neues EuGH-Urteil: Flüchtlinge – Kein Recht auf Visa!

Shutterstock/giannis Papanikos

EU-Staaten müssen in ihren Auslandsbotschaften keine sogenannten humanitären Visa ausstellen, damit Flüchtlinge hier einen Asylantrag stellen können. Dies entschied am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Ein gutes, richtiges Urteil?

Folgender Fall ist tragisch und gibt zu denken: Eine christlich-orthodoxe Familie aus Aleppo suchte Zuflucht. Konkret geht es um ein Ehepaar und dessen drei Kinder. Sie hatten in der belgischen Botschaft in der libanesischen Hauptstadt Beirut Visa beantragt, um in Belgien einen Asylantrag stellen zu können. Der Familienvater gab dazu an, er sei in Syrien bereits von einer bewaffneten Gruppe entführt und gefoltert worden, bis er gegen Lösegeld frei kam. Wegen ihres Glaubens drohe der Familie weitere Verfolgung. Der Antrag wurde abgelehnt. Denn wie nun der EuGH entschied, ist es Sache der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten, ob sie in solchen Fällen Visa erteilen wollen oder nicht. EU-Recht regle bislang nur Durchreise- und Touristenvisa für Aufenthalte bis zu 90 Tagen. Bei einer Einreise für einen Asylantrag gehe es aber um einen längeren Aufenthalt. Ohne EU-rechtliche Grundlage sei aber auch die Grundrechtecharta der EU nicht anwendbar.

Die Familie klagte am EuGH. Erfolglos. Da es kein entsprechendes Gesetz in der EU gäbe, würde nationales Recht gelten und nach Ermessen des Staates über Visa zu entscheiden sein. Ein Anspruch aus humanitären Gründen bestehe nicht, stellten die Richter in Luxemburg fest.

Ein Urteil, das wohl zu lautem Aufatmen einiger Länder führt, da ein positives Urteil doch mit unliebsamen Folgen verbunden wäre... denn wenn man allen Menschen, die Flucht- und Asylgründe hätten, ein Visum ausstellen müsste, dann würden sich damit viele überfordert fühlen... Die Schlepper mag dieses Urteil auch freuen, wäre ihre Geschäftsgrundlage durch eine legale Einreise in die EU doch empfindlich gestört worden!

Die Kehrseite der Medaille liegt wohl darin, dass aus humanitärer Sicht weiterhin Leid prolongiert bzw. geduldet wird, Menschen unter lebensgefährlichen Umständen flüchten und sich in die Abhängigkeit von Schleppern begeben müssen!

Diese Urteil schützt die europäische Zivilbevölkerung vor einem Überrennen von Flüchtlingen, zumal die Population explodieren könnte – korrekt! Aber eine Lösung der Flüchtlingskrise ist diese unmenschliche Rechtssprechung aber nicht, eine Kontingentierung bzw. Freigabe von Visa würde einigen hilfsbedürftigen, schutzsuchenden Menschen zumindest eine gefährliche Flucht ersparen!

http://www.n-tv.de/politik/Asylbewerber-haben-kein-Recht-auf-legale-Einreise-article19732761.html

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Spinnchen

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fischundfleisch

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