"Feindsender" | DeepThought_2026
Ist Dissens erst ausradiert, herrscht sich’s völlig ungeniert. So oder ähnlich könnte man das Motiv beschreiben, das zum jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs, realiter: des obersten rechtsbrechenden Organs der sogenannten €Uropäischen Union geführt hat, mit welchem faktisch das Ende der nach deutschem Grundgesetz, Artikel 5, Absatz 1 garantierten "Informationsfreiheit" eingeläutet wird. Nur aus rein nostalgischer Gefühlsduselei heraus oder auch zur Erinnerung an Zeiten, in denen eben dieses Grundgesetz sowie der vielgepriesene "unser Rechtsstaat" zumindest noch eine gewisse Bedeutung hatten, sei hier nochmal dessen Wortlaut zitiert:
»(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.«
Mit besagtem Urteil vom 2. Juli 2026, mit welchem der EuGH ganz im Sinne der Zensurwütigen feststellt, daß Privatpersonen, die einmalig, ohne kommerzielles Interesse und ohne ausländische Einflussnahme korrekte Inhalte von EU-sanktionierten Medien weiterverbreiten, Straftäter sind, macht der verlängerte juristische Arm des €U-Zentralkomitees (a.k.a. "EU-Kommission" ) einmal mehr klar, daß dessen willfährige Funktionärsmarionetten ganz genüßlich in faschistoider Manier auf besagtes Grundgesetz scheißen. Oder anders ausgedrückt: Schieben Sie sich Ihre Informationsfreiheit zu den anderen Freiheiten, die wir Ihnen seit Beginn des Covidzäns im Jahre 2020 A.C. (After Covid) bereits genommen haben!
Zur Vorgeschichte (beim Landgericht Saarbrücken) – die schließlich zum EuGH-Urteil führte:
"Drei Bürgern wurde die Bildung einer kriminellen Vereinigung zur Weiterverbreitung von Videos von RT Deutsch in vier Fällen über den Blog www.traugottickeroth.com vorgeworfen. Die Netzseite wurde von der Polizei beschlagnahmt. Für das vorgeworfene Vergehen sieht das deutsche Außenwirtschaftsgesetz in §18 eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren vor, im Fall professionellen Agierens eine Gefängnisstrafe von mindestens einem Jahr." (Quelle)
Der toupierten Hybris in Brüssel dürfte vermutlich (nicht nur) einer abgegangen sein, ob dieses wichtigen "Teilsieges" in der Propagandaschlacht mit Rußland und bei der rasant fortschreitenden Gleichschaltung, mit der nun nicht mehr nur unliebsame kritische Medien und Journalisten, sondern auch noch die letzten aufmüpfigen Untertanen endgültig zum Schweigen gebracht werden sollen.
Die drakonischen Strafen, die im €U-Reich nun selbst Privatpersonen drohen, wenn sie auf Fotzenbuch, TwiXer oder kurz: im Souschlmedia-Äther oder auch sonstwo im WeltWeitNetz Beiträge rußischer "Feindmedien" weiterverbreiten oder auf diese verlinken, dürften zweifelsohne dazu führen, daß sich im ohnehin schon weitgehend zum Pfuhl des Belanglosen verkommenen öffentlichen Meinungskorridor letztlich auch noch die wenigen bislang verbliebenen kritischen Stimmen verflüchtigen werden wie ein lauwarmer Furz in der Wüste. Die Parallelen zu den Entwicklungen vor dem Zweiten Weltkrieg, den Anfängen des Dritten Reichs, sind indes unübersehbar.
Sprechchor "Hitlers Kampfsprachrohr Molenaar" – Chemnitz, 7. Juni 1931 | Videoscreenshot
Wer immer noch glaubt, daß ihn das alles nicht beträfe, weil man ja hier – im Vergleich zu anderen totalitären Systemen – seine Meinung (bislang) noch "relativ ungestört" äußern darf, verkennt dabei völlig, daß es nicht die "Meinungen" von Hinz und Kunz sind, die den Machthabern zu Brüssel in irgendeiner Weise gefährlich werden könnten, sondern diejenigen, die es der Öffentlichkeit durch frei verfügbare Informationen ermöglichen, zu sehen, was die ruchlose Verbrecherbande namens €U-Kommission und ihre bürokratischen Minions so treiben. Verschwinden sie, wird neben Kriegspropaganda, Rußenhetze, unsäglichen Desinformations- und perfiden Indoktrinationskampagnen sowie reichlich Reklame nicht mehr viel bleiben im öffentlichen Informationsraum, von dem es im Grundgesetz ja immer noch heißt:
"Eine Zensur findet nicht statt."
Daß im Zuge der nicht nur in der €U, sondern auch global rasch voranschreitenden Totalisierung des herrschenden Systems auch die sogenannte Meinungsfreiheit und noch viele weitere "Freiheiten" diesem Treiben zum Opfer fallen werden, ist so sicher wie das verfickte Amen in der Kirche und in der Geschichte hinreichend belegt. Was aber wie schon anno dazumal nur Wenige zu interessieren scheint – mit nur allzu vorhersehbaren Folgen.
Zu wundern braucht einen das alles jedoch nicht im Geringsten, sieht man sich mal die Geschichte der €U und insbesondere deren "Gründungsvater" und ersten Kommissionspräsidenten, den Altnazi Walter Hallstein, etwas genauer an. Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm, könnte man mit Blick auf seine heutige Nachfolgerin ohne Weiteres konstatieren. Vor allem wenn man bedenkt, woraus dieser Stamm einst gewachsen war [worüber ich bereits in diesem Beitrag vor gut zwei Jahren etwas ausführlicher schrieb].
Und daß der EuGH seine Herrschaften behütet, dürfte ja spätestens seit €Ursulas SMS-Affäre mit Albert Pfizer ...äh, Bourla jedem bekannt sein, nicht wahr? ...
DeepThought_2023
Aber vielleicht liege ich ja auch völlig falsch und es herrschen schon bald wieder Friede, Freude und mit genügend Phantasie sogar Eierkuchen in einem Land, in dem vor nicht allzu langer Zeit zwar nicht alles besser, aber zumindest für eine Zeitlang nicht ständig von Krieg die Rede war.
Gehaben Sie sich wohl!