In der Sache "Eva Glawischnig gegen Facebook" ist nun eine gerichtliche Entscheidung gefallen, bzw. nicht gefallen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied in der Frage der unmittelbaren Löschung zugunsten von Glawischnig, in der Frage der automatischen Löschung bzw. Filterung von "wortgleichen bzw. sinngleichen Postings" rief der OGH den EuGH (Europäischen Gerichtshof) an.

Es ging dabei um Postings mit den Vorwürfen "korrupter Trampel" bzw. "miese Volksverräterin", die in voller Länge und in vollem Kontext nicht den Medien zu entnehmen waren.

Bei der automatischen Löschung bzw. Filterung von "sinngleichen" Postings stellen sich einige Fragen:

.) wie soll das rein technisch funktionieren ?

.) wo ist die Grenze zwischen "sinngleich" und "sinnähnlich" ?

.) was passiert bei Hinzufügung ? (angenommen, ein langes Posting ist zu 90% sinnvoll, enthält aber in den restlichen 10% strafrechtlich relevante Vorwürfe: muß dann das ganze Posting gelöscht werden ? Oder nur der strafrechtlich relevante Teil ? Wenn man dieselben Kriterien an Bücher oder mündliche Rede im öffentlichen Raum anwenden würde, dann würde Vieles verboten sein.

.) was passiert bei Mehrdeutigkeit ? wenn die eine Interpretation eines Postings einen strafrechtlichen relevanten Vorwurf enthält, die andere Interpretation desselben Postings aber nicht ? menschen können sehr erfindungsreich sein, wenn es darum geht, Vorwürfe umzuformulieren, ein bißchen abzuschwächen, metaphorisch zu sprechen, etc.

.) kann ein und dasselbe Posting als Konter in einer Debatte, in der auch der gegenmeinung genug Platz gegeben wird, akzeptabel sein, aber als alleinstehende Meinung in einem Blog (wobei der/die Bloggende Andersdenkende auch blocken kann und das oft auch tut) nicht ?

.) Und was bedeutet diese Debatte bzw. derartige Entscheidungen in Hinsicht auf eine etwaige Klarnamenspflicht ?

http://derstandard.at/2000071915249/Glawischnig-Klage-EuGH-soll-pruefen-ob-Facebook-Hasspostings-selbst-suchen

OGH-Entscheidung

Eva Glawischnig, die die Klage einreichte

Laut Medienberichten soll der grüne Bundessprecher Kogler behauptet haben, ein besonderes Anliegen sei den Grünen der Kampf gegen "rabiate, verabscheuungswürdige" Beiträge gegenüber Frauen, die in der Öffentlichkeit stehen.

Soll was heissen ?

Der Kampf gegen "rabiate, verabscheuungswürdige" Beiträge gegenüber Männern bzw. Männern, die in der Öffentlichkeit stehen, sei den Grünen kein Anliegen ?

Und was soll heissen, Facebook sei die größte Hassplattform weltweit ?

Facebook sei besonders hasserfüllt ? Der Hassanteil sei bei Facebook höher als bei anderen Plattformen ?

Oder Facebook sei die größte Plattform, und daher automatisch die größte Hassplattform ?

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Tourix

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Dieter Knoflach

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gloriaviennae

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