.die Gerichtsgutachter verdienen ein Kapitel für sich.
.nicht, dass Einer die EVO oder die Leitlinien der Deutschen Rente verwendete...sie begutachteten mehr oder weniger "freihändig,
ACHTUNG
"Die EVO ist ein gutes Instrument und sollte von den Gerichten verwendet werden". Erkennt der OGH.
Aber die EVO hat gegenüber den "Leitlinien der Deutschen Rente" (die der OGH als vergleichbar anerkennt) schwerwiegende Mängel!
.die EVO vergibt für Befunde Prozente (z.B. 20% oder bis 40% GdB), aber die Zuerkennung erfolgt nach dem Gutdünken des Gutachters, so können subjektive Beurteilungen Platz greifen!
Außerdem kennt weder der Richter, der Kläger noch der Anwalt des Klägers sich damit aus! IST DAS ALSO EIN ERHEBLICHER NACHTEIL DES KLÄGERS IM VERFAHREN !! Damit wird das Urteil zu fällen dem Gutachter überlassen!
.die Leitlinien der Deutschen Rente gehen anders vor. Sie stellen zu dem Befund (und bildgebende Befundverfahren sind zu bevorzugen) eine klare Aussage was dem Kranken zugemutet oder nicht zugemutet werden soll!! Damit kann ein Richter, Kranke oder Anwalt klar erkennen was Sache ist. UND IST MAN DAMIT NICHT MEHR DEN LIEBLINGSGERICHTSGUTACHTERN AUSGELIEFERT !!
. so ergeben die Röntgen und MRT-Befunde meiner Wirbelsäule alleine nach den Leitlinien der Deutschen Rente ( und die Renten sind nie die Freunde der Kranken) zu 3 Absätzen (!) die Aussage...sollen Reisen, Flugreisen NICHT mehr zugemutet werden!
Meine orthopädische Begutachtung
Der Gutachter empfing mich in der Ambulanz des LKH Wr.N., am späten Nachmittag. Keine Ahnung ob er da in seiner Arbeitszeit einen Nebenjob ausübte. Er fertigte so wie der Arzt der PVA eine schnelle Neutral-0 - Methode ab. (Naja er hielt ja auch bei der PVA Vorträge wie BU-Pensionen verhindert werden können). Quelle seine Seite im Web. Und so sah auch das Resultat aus. Ich erhob Einspruch und sogar der Richterin war das nicht genügend und sie fragte nach. Und was folgt ist meiner Meinung nach eine Beleidigung jeder Intelligenz. Er schrieb zurüch er habe alles (was schrieb er nicht) berücksichtigt, kassierte nochmal und die Richterin gab sich damit zufrieden!
Andere kleinere Gutachten übergehe ich. Aber im Teil 3 werde ich mich den psychologischen Gutachten näher zuwenden.