Manipulieren APA oder UniWien die Präsidentenwahl ? Kommt die Staatskrise ?

In der Universität Wien gibt es so quasi Fernsehgeräte, die Nachrichten bringen. Als ich gestern diese Geräte betrachtete, passierte folgendes:

Das ZIB-2-Interview mit Präsidentschaftskandidat Hofer wurde zusammengefasst mit der Schlagzeile "Hofer will Regierung doch nicht", obwohl es eigentlich heissen hätte müssen "Hofer will Regierung doch nicht entlassen".

Gekennzeichnet und ausgewiesen war das als APA-Meldung. Die APA ist die Autria Presse Agentur, Österreichs wohl einzige Presse-Agentur, von der alle österreichischen Medien mehr oder weniger ungeprüft abschreiben im heutigen Zeitalter des Copy-Paste-Journalismus. Ich kann leider keinen Fotobeweis liefern, weil die Meldung schon wieder weg war, als ich meine Digi-Cam ausgepackt hatte.

Ich konnte auf die Schnelle nicht herausfinden, ob diese offensichtliche Falschmeldung absichtlich oder unabsichtlich erfolgte (das "Verschwinden" des letzten Worts kann rein theoretisch auch ein Unfall sein, durch Auswahl einer zu großen Schrift oder Ähnliches).

Und ich konnte auch durch Befragen nicht herausfinden, wer dafür genau zuständig ist, ob der Fehler in den Bereich der APA oder in den Bereich der UniWien oder in einen Bereich eines Unternehmens fällt, das mit der UniWien kooperiert.

Auf jeden Fall ist eine möglicherweise wahlentscheidende derartige Falschmeldung kein Wahlanfechtungsgrund.

Aber eine derartige Falschmeldung könnte relevant sein in Zusammenhang mit §263 Strafgesetzbuch "Täuschung bei einer Wahl".

Wie ich allerdings schon beim ersten Wahlgang der Präsidentschaftswahl herausfinden musste, scheint in der "Bananenrepublik Österreich" ohnehin niemand zuständig zu sein für Verletzungen bzw. Untersuchungen im Zusammenhang mit §263 Strafgesetzbuch. Das heisst, Medien, Presseagenturen oder Unternehmen, die wie auch immer verzerrte Meldungen bringen, können in Österreich durch Falschmeldungen die Wahlen entscheiden, ohne die in §263 dafür vorgesehen Strafen zu bekommen, sogar ohne überhaupt fürchten zu müssen, untersucht und geprüft zu werden.

Das hat natürlich was von Kafkas "Schloss" oder "Prozess", von Herzmanovsky-Orlando oder von der Präfektur, die verrückt macht, wie in "Asterix erobert Rom".

Als gelernten Österreicher wundert einen das alles gar nicht mehr.

Der frühere österreichische Kanzler Metternich (19. Jahrhundert) sagte einmal, der Balkan beginne am Rennweg, wobei er sogar offenliess, ob er den Wiener Rennweg oder den Innsbrucker Rennweg meine.

Und in vielerlei Hinsicht ist Österreich tatsächlich ein Balkan-Staat in schlechtesten Sinn, mit mangelhaften rechtsstaatlichen Standards.

Und weil die rechtsstaatlichen Standards so mangelhaft sind, gibt es auch dieses Präsidentenwahlchaos.

Wie gesagt: Van der Bellen dürfte die Wahlen knapp gewinnen, aber es kann der Eindruck bleiben, dass es Falschmeldungen waren (entweder falsche Meinungsumfragen im ersten Wahlgang oder falsche Meldungen, für die vielleicht die APA verantwortlich ist), die wahlentscheidend waren, und dass Van der Bellen es ohne diese Falschmeldungen im ersten und im zweiten Wahlgang wahrscheinlich nicht geschafft hätte.

Damit ist Van der Bellen möglicherweise eine "lame duck", eine lahme Ente, ein schwer beschädigter zukünftiger Präsident, so wie Klestil das war, der seinen ersten Wahlsieg 1992 darauf aufbaute, dass er die FPÖ für "natürlich regierungsfähig" erklärt hatte, hingegen im Jahr 2000 sich mit allen Händen und Füssen gegen die FPÖ-Regierungsbeteiligung gewehrt hatte.

D.h. statt als Krisenfeuerwehr in Frage zu kommen, wie es eigentlich der Sinn der Bundesverfassung ist, dürfte Van der Bellen, bzw. die Dubiosität seines möglicherweise kommenden Wahlsieges, eher die Ursache einer Staatskrise werden.

Und die Falschmeldungen sowohl im ersten Wahlgang als auch im zweiten Wahlgang der österreichischen Bundespräsidentenwahlen dürften wahrscheinlich der FPÖ bei der nächsten Nationalratswahl zusätzliche Prozente verschaffen, die genau die FPÖ-Regierungsbeteiligung unvermeidlich machen könnten, die Van der Bellen verhindern zu wollen versprochen hatte oder auch nicht.

Bei diesem ganzen Flip-Flopping der Präsidentschaftskandidaten weiss man ja gar nicht mehr, wer wofür steht.

Auf jeden Fall hätte man sich dieses ganze Präsidentenwahlchaos ersparen können, wenn man so wie in der Schweiz ein Kollektivorgan Staatsoberhaupt vorgesehen hätte.

In der Schweiz stellen die vier stimmenstärksten Parteien im Rotationsprinzip den Bundespräsidenten.

Auch das österreichische Nationalratspräsidium, das in der Regel von Vertretern der drei stimmenstärksten Parteien gebildet wird, ist ein derartiges konsensdemokratisches Kollektivorgan. Und es ist sogar als Ersatz für den Bundespräsidenten vorgesehen, wie z.B. jetzt.

Man könnte das Bundespräsidentenwahlgesetz auch dahingehend abändern, dass es nur mehr einen einzigen Wahlgang gibt, und dass die drei bis sechs stimmenstärksten Kandidaten im Rotationsprinzip, bzw. als Kollektivorgan das Staatsoberhaupt bilden.

Schweiz, Du hast es besser mit Deinem Kollektivorgan Staatsoberhaupt, das österreichisches Präsidentenwahlchaos überflüssig macht ?

Wie auch immer: wie schon seit vielen Monaten und bei vielen Präsidentenwahlgängen rufe ich auch diesmal wieder zum Weißwählen bzw. Ungültigwählen mit dem Ziel einer Verfassungsreform bzw. einer Reform des Bundespräsidentenwahlgesetzes auf.

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12029812&ResultFunctionToken=6f49fdf1-7289-4417-8ba3-710269e4ebae&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=StGB&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=263&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=18.11.2016&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=

"Täuschung bei einer Wahl oder Volksabstimmung

§ 263. (1) Wer durch Täuschung über Tatsachen bewirkt oder zu bewirken versucht, daß ein anderer bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner Erklärung irrt oder gegen seinen Willen eine ungültige Stimme abgibt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."

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