Am 17. September gibt es laut Verlautbarung eine ORF-"Pressestunde" mit "wahlwerbenden nicht im Parlament vertretenen Kleinparteien".

Obwohl ich Bundesparteivorstand und Zustellungsbevollmächtigter einer Kleinpartei bin, wurde ich vom ORF nicht kontaktiert.

Der Grund könnte sein, dass meine Partei aufgrund der Vierprozenthürde nicht selbst wahlantretend, sondern wahlbündniswerbend ist bzw. war.

Mit seiner offensichtlichen Ausgrenzung wahlbündnisorientierter Kleinparteien bei gleichzeitiger Bevorzugung von selbst-aussichtslos-allein-wahlantretetenden Parteien könnte der ORF eine Interpretation von "wahlwerbend" vornehmen, die sich als äußerst problematisch erweisen könnte, und die einen Ansatzpunkt für Anfechtungen liefern könnte. Laut Parteiengesetz ist es wichtig, dass Parteien politisch aktiv sind, Einfluss auf den politischen Prozess nehmen. Aber eine Benachteiligung von wahlbündnisorientierten Kleinparteien im Vergleich zu alleinantretenden Kleinparteien wird, soweit ich mich erinnere, weder durch ein gesetz noch durch ein Judikat erlaubt.

Um eine ähnlich gute Behandlung von wahlbündnisorientierten Kleinparteien zu gewährleisten, hätte der ORF schon vor (vielleicht sogar ausreichend lange vor) Listeneinreichungsschluss Vorstellungssendungen mit wahlbündnisorientierten Parteien machen müssen.

Mit anderen Worten: durch Medienmachtmißbrauch des ORF und durch das diskriminierende Verhalten des ORF (Benachteiligung wahlparteienbündnisorientierter Kleinparteien im Vergleich zu alleinantretenden Kleinparteien, obwohl Beide politische Aktivität in bezug auf Wahlen entfalten) könnte der ORF die Wahl problematisch bis anfechtbar machen.

Inwieweit das ein Verstoss gegen Objektivitätsgebot ist, müßte ich mir erst anschauen.

Aufgrund der Gesetze und der Judikatur dürfte diese Form der Diskriminierung und des Medienmachtmißbrauchs aber paradoxerweise und absurderweise eher keinen Anfechtungsgrund in Bezug auf die Wahlen darstellen, da in Österreich nur Behördenfehler, die die Wahlergebnisse verzerren und manipulieren, Wahlanfechtungsgründe darstellen, aber Medienmanipulation nicht.

Ein Unterschied könnte vielleicht sein, dass man den Staatssender ORF als Quasi-Behörde einstuft. Aber das dürfte ein ziemlicher Grenzgang und juristisches Neuland sein.

Und im Moment und auf die Schnelle überblicke ich die diesbezügliche Judikatur nicht.

Genau das ist der Vorteil der etablierten, mächtigen, finanzstarken Parteien (wie SPÖ, ÖVP, Grüne, FPÖ, NEOS): die haben Millionen aus der Parteienförderung, haufenweise Mitarbeiter, auch Juristen und können sich derartige juristische Analysen, aber auch völlig sinnlose Klagen locker leisten, während man als Start-Up zum Sparen und Vorsichtig-Verwalten knapper Ressourcen gezwungen ist.

Wikimedia Commos https://commons.wikimedia.org/wiki/File:ORF-Logo.svg

ORF-Logo: das rote Loch, das die Wahrheit und Gerechtigtkeit verschlingt und wahlbündnisorientierte Kleinparteien zerstört bzw. aller Chancen beraubt ?

Ähnlich dem schwarzen Loch in der Astronomie ?

Nachtrag: Wahlanfechtung geht nicht, weil das VfGG wahlbündnisorientierten Parteien kein Anfechtungsrecht einräumt, egal wie schlecht und ungerecht sie behandelt werde. Klingt verrückt, ist aber genau so.

Schadenersatzklage erscheint möglich.

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