Laut ORF-Mittagsjournal werden verschiedene Meiungsumfrageinstitute bei der EU-Wahl am 26. Mai nach Ende des österreichischen Wahltags (Wahlschluss in Ö: 17 Uhr) und noch vor dem italienischen Wahlschluss (23 Uhr) beruhend auf Aussagen von Wahlzeugen Hochrechnungen und Prognosen über Wahlausgänge machen.

https://oe1.orf.at/player/20190509/552872

Der Haken an der Sache ist: dadurch wird taktisches Wählen ermöglicht. Italienische (insbesondere Südtiroler) Wähler können im Wissen um das österreichische Wahlergebnis wählen; sie können dann versuchen, sich abzeichnende Mehrheiten zu verhindern oder knappe Ergebnisse zu korrigieren.

Angenommen die zukünftige Prognose sagt z.B. aus, dass laut Umfragen die EVP knapp vor der SPE liegt, sodass aufgrund der "Stimmenstärksten"-Regel Weber als EU-Kommissionspräsident nur noch dann verhindert werden kann, wenn zahlreiche italienische Wähler und -innen für SPE (und damit Timmermans) stimmen, dann werden zahlreiche taktisch Wählende für SPE stimmen, obwohl ihnen andere Parteien lieber sind, sie aber der Frage des Kommissionspräsidenten Priorität einräumen gegenüber der Frage, ob ihre Lieblingspartei eine Stimme mehr oder weniger oder ein Mandat mehr oder weniger hat.

D.h. wegen der Meinungsumfragen werden Wählende anders wählen als sie ohne Meinungsumfragen gewählt hätten.

Dies ist insofern besonders problematisch, weil Meinungsumfragen oft weit danaben liegen, oft auch weit ausserhalb der mathematisch-statischen Schwankungsbreite.

Kurz vor dem ersten Wahlgang der österreichsichen Bundespräsidentschaftswahlen wurden Meinungsumfragen publiziert, die Alexander Van der Bellen weit überbewertet hatten (sie schätzen Van der Bellen bei 30%, während er in Wirklichkeit nur 21% bekam. Dadurch entstand bei zahlreichen Wählenden, die am liebsten Griss gewählt hätten, der Eindruck nur Van der Bellen könne Hofer besiegen, aber Griss nicht, worauf sie Van der Bellen wählten, was illegal ist gemäß §263 StGB "Täuschung bei einer Wahl oder Volksabstimmung".

Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat bei einer der Anfechtungen der zweiten Wahlgänge der Bundespräsidentschaftswahlen entschieden, dass Veröffentlichungen von Teilergebnissen vor Wahlschluss verfassungswidrig sind, und dass dies ein Grund bzw. einer der Gründe für die Wahlwiederholung ist.

Die Voraussetzung bei Bundespräsidentenwahl und EU-Wahl sind nicht genau dieselben, aber der Verfassungsgerichtshof könnte durchaus entscheiden, dass Wahlzeugen zum behördlichen Wahlverfahren gehören und dass eben deswegen die Wahlen zum EU-Parlament verfassungswidrig durchgeführt wurden.

Rein theoretisch müssten dann u.U. die Wahlen für die gesamte EU neu durchgeführt werden, was auch die Problematik ergibt, dass damit Erdogans Wahlwiederholungen, die im Unterschid zu den österreichischen erfolgten, weil das Ergebnis Erdogan nicht gefiel, normal erscheinen.

Pixabay Licence / Clker Free Vector Images https://pixabay.com/vectors/ballot-box-box-poll-election-vote-32384/

Wird die Schildbürgerrepublik Österreich wieder verfassungswidrige Wahlen durchführen, weshalb die EU-Wahl wiederholt werden muss ?

0
Ich mag doch keine Fische vergeben
Meine Bewertung zurückziehen
Du hast None Fische vergeben
0 von 6 Fischen

bewertete diesen Eintrag

3 Kommentare

Mehr von Dieter Knoflach