May wollte bei EU BREXIT-Antrag ohne brit. Parlament stellen - der "High Court" sagte nein.

Am 23. Juni 2016 stimmte eine 51,9%-ige Mehrheit der Briten für einen Austritt GB aus der Europäischen Union. Premierministerin Theresa May wollte ohne Parlamentsbeschluss den Austritts-Antrag bei der EU stellen. Die Regierung vertrat die Auffassung, bei der EU-Mitgliedschaft handle sich um eine aussenpolitische Frage, die sie legitimerweise im Alleingang entscheiden könne. Das Gericht bewertete die rechtlichen Konsequenzen dagegen viel weitreichender, weshalb ein Austrittsentscheid die Zustimmung durch das Parlaments erfordere. May wurde mit diesem Gerichtsentscheid ein Strich durch die Rechnung gemacht.

Einer funktionierenden Demokratie liegt das Prinzip der Gewaltentrennung und der Checks & Balances (" Machtbalance, gegenseitige Machtkontrolle" ) zugrunde. Somit hat auch das Parlament in einer Demokratie mitzureden und spielt sogar zentrale Rolle. Das UK-Referendum kann, muss aber rechtlich nicht gemäss Verfassung vom Unterhaus umgesetzt werden. Da jedoch auch das Parlament seine Legitimation vom Volk bezieht (das Volk ist der Souverän), wäre es für mich politisch unvorstellbar, dieses klare Votum des Volkes zu ignorieren und anders zu entscheiden (to overrule, overturn). Die BREXIT-Agenda wird künftig noch viele Geräusche von sich geben.

Das Parlament könnte aber auch auf Zeit spielen und mit einem neuen Referendum kokettieren in der Hoffnung auf einen dann positiven Ausgang. Auch das würde ich als mehr als fragwürdig und respektlos dem Volk gegenüber nach so kurzer Zeit ansehen. In welcher Form der EU-Ausstieg trotz BREXIT-Votum am Ende des Tages kommen wird, ist noch offen. Die EU sieht eine Frist von 2 Jahren vor. Der Londoner High Court hat soeben entschieden, dass es keinen Alleingang der britischen Regierung beim Brexit geben darf, daher eine Parlamentsdebatte dazu noch stattzufinden hat.

Als BREXIT-Folge wurden Turbulenzen für die Wirtschaft GB vorausgesagt, ebenso Kollateralschäden für die konjunkturelle Entwicklung der Europäischen Union – insbesondere für die Länder der Euro-Gemeinschaft.

Der GBP-Kurs ist - zum Vorteil der britischen Exportwirtschaft - zwar auffallend gefallen. Der EURO hat binnen einem Jahres um 25% an Wert gegenüber dem GBP zugelegt und binnen 10 Jahren um 33% lt. nachstehendem OnaVista-Devisen-Chart.

Abgesehen davon zeigte sich die britische Konjunktur ziemlich unbeeindruckt vom Brexit-Votum. Das gleiche gilt für die Euro-Zone. Denn Anfang der Woche veröffentlichte Eurostat (= Europäische Statistikamt) die Wirtschaftsdaten der Eurogemeinschaft für die Monate Juli bis September. Danach stieg die gesamtwirtschaftliche Leistung in der Eurozone, wie im Vorquartal, um 0,3 Prozent.

Die spanische Volkswirtschaft legte gar stolze 0,7 Prozent zu und die von Frankreich immerhin 0,2 Prozent. Von großen BREXIT-Kollateralschäden kann offensichtlich doch wieder noch keine Rede sein.

Das endgültige Urteil zur Behandlung des BREXIT-Votums wird der "Supreme Court" (Höchstgericht) erst Anfang Januar 2017 sprechen. Vertreten dessen Richter eine ähnliche Auffassung, wird May ihren Plan eines „harten Brexits“ (ohne Parlament) verwerfen müssen. Die Mehrheit der Parlamentsabgeordneten gilt übrigens als europafreundlich. Bis Ober-und Unterhaus entschieden haben, kann bis zu einem Jahr vergehen.

1
Ich mag doch keine Fische vergeben
Meine Bewertung zurückziehen
Du hast None Fische vergeben
2 von 6 Fischen

bewertete diesen Eintrag

Margaretha G

Margaretha G bewertete diesen Eintrag 05.11.2016 14:47:01

2 Kommentare

Mehr von EBgraz