Karelj https://commons.wikimedia.org/wiki/Budapest?uselang=de#/media/File:Budapest_castle_night_5.jpg

Es ist der Traum der Pro-Asyl-Fraktion: Wenn man die Asylbewerber, illegalen Einwanderer, Sozialtouristen* oder wie auch immer man sie nennen mag „gerecht“ auf alle EU-Staaten verteilt, hat jeder nur eine kleine Last und alle werden glücklich. Die Korken dürften geknallt haben, als der Europäische Gerichtshof entschied, daß Ungarn und die Slowakei Asylbewerber in ihrem Land wohnen lassen müssen. Denn im Grunde sind ja jetzt alle glücklich. Außer die bösen Rechtsregierungen in den Visegrad-Staaten. Aber die sind eh doof.

Im Grunde trifft es sich ja gut: Die Asylbewerber wollen nicht in Ost- oder Südosteuropa leben und die dortigen Staaten wollen sie nicht aufnehmen. Es gibt in der BRD wahrscheinlich keinen einzigen Asylbewerber, der lieber in Bratislava oder Budapest als hier leben möchte. Wenn also jemand, der sich in der BRD aufhält per Kontingentierung einem anderen EU-Staat zugewiesen wird, dann wird das in der Regel gegen dessen Willen passieren.

Ausgehend von dieser Erkenntnis müssen wir uns überlegen: Was machen wir, wenn jemand in einem hiesigen Rathaus auftaucht und erneut das Zauberwort „Asylum“ sagt. Wird man demjenigen mitteilen, daß er gemäß EU-Vereinbarung 4711 Ungarn zugewiesen ist, weswegen er das Land zu verlassen hat oder zumindest keine Ansprüche auf Geldleistungen in Form von Hartz 4 oder äquivalenten Zahlungsströmen existieren? Für sozialstaatliche Leistungen soll er sich dann an ein ungarisches Sozialamt wenden.

Und die Realität?

Damit wir uns klar verstehen: Genau das hat man nach 1990 mit den Aussiedlern und Spätaussiedlern gemacht. Das sind ethnische Deutsche, die einst ausgewandert sind und nach dem Fall des eisernen Vorhangs den Weg in die Heimat ihrer Vorfahren gefunden haben. Viele dieser Menschen blieben, zumindest in der ersten Generation, im Sozialhilfebezug. Und denen hat man das Wohnortzuweisungsgesetz vor die Nase gehalten: Du bist dem Kreis Siegen-Wittgenstein zugewiesen, in der Stadt Köln gibt es keine Sozialhilfe für Dich.

A. Savin https://de.wikipedia.org/wiki/Auf_dem_K%C3%B6lnberg#/media/File:Meschenich-koelnberg.jpg

Natürlich konnten dort Anträge gestellt werden: Angehörige waren bereits einer anderen Gebietskörperschaft zugewiesen, man möchte bei der Familie sein. Auch wenn jemand eine ernsthafte Aussicht auf einen Arbeitsplatz hatte, konnte die Zuweisung aufgehoben werden. Aber generell galt: Die freie Wohnsitzwahl war eingeschränkt, denn Sozialhilfe gab es nur am zugewiesenen Ort. Würde man diesen Umgang, wie er unter Helmut Kohl mit deutschen Staatsbürgern passiert ist, heute auch bei Asylbewerbern anwenden? Wir haben unsere Zweifel. Auch wenn es im Zuge der Asylkrise immer wieder diskutiert worden ist.

Und wenn man dann jemandem sagt, daß er sich an den ungarischen Staat wenden soll, weil er dort in Sicherheit ist, wie reagieren deutsche Sozialrichter? 2017 gab es bereits zwei Entscheidungen: Abschiebungen nach Bulgarien und Griechenland wurden untersagt, weil die Richter der Auffassung waren, daß die dort zu erwartende Sozialhilfe so niedrig sei, daß ein Aufenthalt dort per se menschenunwürdig sei. Die Kläger haben demnach Anspruch auf Aufenthalt und Hartz 4 in der BRD.

Wir wollen jetzt nicht darüber diskutieren, wie rassistisch die Auffassung ist, daß das Leben außerhalb des eigenen Landes generell nur menschenunwürdig sein kann. Uns ist klar, daß die Richter einen juristischen Winkelzug gesucht haben, um den Asylbewerbern Aufenthalt und Hartz 4 in der BRD zu ermöglichen – das ist ihnen dadurch gelungen.

Cezary Piwowarski https://de.wikipedia.org/wiki/Fahne_der_Einheit#/media/File:Berlin_reichstag_CP.jpg

In einem anderen Verfahren wurde ein afrikanischer Asylbewerber nach Italien abgeschoben. Unbekannte deutsche Menschenschmuggler haben sich nach der Abschiebung mit ihm in Italien verabredet und brachten ihn wieder zurück in die BRD. Dort hat er zunächst per einstweiliger Verfügung erwirkt, daß keine neuerlichen Abschiebungen möglich sind, bis in einem Hauptsacheverfahren geklärt ist, ob das Leben in Italien ebenfalls menschenunwürdig sei. Doch selbst wenn ein Sozialgericht das Leben in Italien als zumutbar ausurteilt hat der Mann durch seine neuerliche illegale Einreise einen Anspruch auf ein neues Asylverfahren für dessen Dauer er Abschiebeschutz genießt.

Wir bitten um Entschuldigung. Wir wissen, daß das Satire ist. Realsatire.

Wie also könnte die Verteilung von Asylbewerbern effektiv aussehen? Und zwar so, daß es nicht, wie zu befürchten steht, möglich ist, unter Nichtbeachtung der eigenen Zuweisung immer wieder in die BRD zurückzukehren!? Was hier folgt, klingt unschön – und deutlich weniger romantisch als die folgenlose Forderung nach einem fairen Lastenausgleich und alles würde gut.

Beim ersten Asylantrag auf EU-Boden werden alle Daten erfaßt: Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Fingerabdrücke. Diese werden taggleich in einer zentralen Kartei hochgeladen und dort gespeichert. Jeder Antrag bringt einen automatisierten Abgleich mit dieser zentralen Kartei. Ist bereits andernorts ein Asylantrag gestellt oder eine Entscheidung gefallen, wird auf diesen verwiesen. Wer also – mit egal welchen Papieren oder unter welchem Namen – in die BRD einreist, wird anhand seiner Fingerabdrücke als jemand identifiziert, der z.B. Ungarn bereits zugewiesen wurde.

Wenn jemand, der Ungarn zugewiesen wurde in der BRD einen neuen Asylantrag stellt, ist dieser kurzfristig abzulehnen. Der Asylbewerber wird möglichst taggleich dem Land zugeführt, dem er zugewiesen ist. Sozialleistungen werden nicht gewährt. Es geht sofort zurück. Sollten wiederum Gerichtsurteile diese Praxis verhindern, so sind die Gesetze kurzfristig anzupassen. Die Richter urteilen auf Basis geltender Gesetze. Wo immer Richterrecht entsteht oder entstanden ist, geht dies auf nicht ausreichend formulierte Gesetze zurück. Entsprechende Änderungen sind durchzuführen.

Marc Ryckaert https://commons.wikimedia.org/wiki/Budapest?uselang=de#/media/File:Budapest_Sz%C3%A9chenyi_Baths_R01.jpg

Ist ein Asylantrag einmal abgelehnt, ist es nicht möglich, einen neuen zu stellen. Wer also z.B. aus einem Westbalkanstaat kommt und einen Asylantrag stellt, der ist ebenso kurzfristig abzulehnen. Es ist auf das bereits durchgeführte Asylverfahren zu verweisen. Die bloße neuerliche illegale Einreise ist als Grundlage für ein erneutes Verfahren nicht ausreichend. Durch zentralen Abgleich der Fingerabdrücke ist dann auch erkennbar, wenn jemand mit anderen Papieren einreist. Mögliche strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen Paßfälschungen etc. sind in den Herkunftsländern durchzuführen.

Auch bei der Gewährung von Sozialleistungen werden die Fingerabdrücke genommen und zentral gespeichert. Jede Gebietskörperschaft und jedes Sozialamt ist verpflichtet, entsprechende Geräte vorzuhalten. Das ist zwar de jure bereits der Fall, wird de facto aber sehr häufig nicht gemacht. Kein Sozialleistungsbescheid darf ausgestellt werden, ohne daß die Fingerabdrücke genommen und abgeglichen worden sind.

Für Asylbewerber, die der BRD zugewiesen sind, gilt eine Arbeitspflicht nach dem Vorbild des österreichischen Integrationsgesetzes. Wer keine reguläre Arbeit hat oder an Fortbildungs- oder Deutschkursen teilnimmt, ist zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet. Wer daran nicht teilnimmt, erhält auch keine Sozialleistungen. Zur Vermeidung von Parallel- und Gegengesellschaften gibt es ein Vermummungsverbot – wie es in Österreich der Fall ist.

Dennoch gilt auch bei anerkannten Asylbewerbern, die der BRD zugewiesen sind das Prinzip „Remigration vor Integration“ Angesichts der vielen Menschen, die sich dieser Tage auf den Weg nach Europa machen ist es nicht möglich, die Probleme der Welt hier im Inland zu lösen. Insbesondere wenn ein Asylgrund durch die Stabilisierung der Lage im Herkunftsland erlischt, wie jetzt in Syrien, müssen Asylbewerber wieder ausreisen.

Wir haben das bereits vor einiger Zeit umfassend dargelegt.

Abgelehnte Asylbewerber bekommen kein Geld vom Staat. Sollten die Herkunftsländer ihren Staatsbürgern die Einreise verweigern, dann sind sämtliche Entwicklungshilfezahlungen und andere Zusammenarbeiten einzustellen. Ggf. müssen Rücknahmeabkommen mit anderen afrikanischen oder orientalischen Staaten geschlossen werden.

Derartige Rücknahmeabkommen lassen sich auch für orientalische oder afrikanische Asylberechtigte treffen. Diese sind insbesondere relevant für Asylberechtigte, die bislang von Hartz 4 oder äquivalenten staatlichen Geldleistungen leben. Auch ein niedriger Bildungsstand und fehlende Berufsaussichten oder Straftaten sind ein Grund für Abschiebungen in entsprechende Partnerländer.

Lars Steffens https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Airliner_take_offs_at_Cologne_Bonn_Airport#/media/File:Boeing_737-800_Air_Berlin_(14397251231).jpg

Das klingt hart? Das mag sein. Es zeigt aber, daß die unterkomplexe Parole, man könne durch pure Umverteilung alle Probleme lösen, mit der Realität nichts zu tun hat. Wir kommen nicht umhin, häßliche Bilder zu produzieren. Wir müssen aushalten, wenn Herr Tagesschau-Gniffke einige Abende Abschiebefilme in bester HD-Qualität zelebriert. Denn wenn man das nicht aushält, dann entstehen die häßlichen Bilder im Zweifel im Inland. Und das gilt es zu vermeiden.

*Anmerkung: Um eine sachliche Debatte zu führen, müßte man sich im Vorfeld auf eine klare Begriffsklärung einigen, was ein Asylbewerber und was ein Flüchtling ist. Jemand, der in dem Land, in dem er angeblich an Leib und Leben bedroht ist, mehrere Wochen Ferien macht, der hat erkennbar keinen Asylgrund. Dieses Sonderthema werden wir womöglich an anderer Stelle noch ausführlicher behandeln. Wir wissen aber, daß nicht jeder, der es illegal ins Staatsgebiet der BRD schafft, dadurch automatisch einen Schutzanspruch hat.

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