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Man faßt es nicht: Wie wir vor Silvester lesen mußten, ist der Randalierer aus Ellwangen im baden-württembergischen Ostalbkreis (da war letztes Jahr was) trotz seiner Abschiebung nach Italien wieder da. Der noch nicht so lange in der BRD siedelnde Mann aus Kamerun war der Rädelsführer einer zweihundert Personen starken Gruppe, die gewaltsam eine Abschiebung verhindert hat. Und jetzt kommt der dezente Hammer: Durch die illegale Wiedereinreise hat er einen neuen Anspruch auf ein bei Null startendes Asylverfahren.

Man stelle sich einmal vor, ein Strafgefangener bricht aus dem Gefängnis aus. Hat der dann Anspruch auf einen neuen Prozeß? Natürlich nicht. Beim Asylrecht ist das scheinbar anders. Und wir reden ja gar nicht über eine Abschiebung nach Schwarzafrika, sondern ins Urlaubsland Italien – dem traditionellen Sehnsuchtsort vieler schon seit Generationen in der BRD lebender Familien. Was wir nicht wissen, ist ob der Mann mit fremder Hilfe wieder eingereist ist oder auf eigene Faust. Da aber die Grenzen nach wie vor offen sind wie ein Scheunentor, dürfte es kein großes Problem gewesen sein.

Aber wir fragen uns: Ist das im Sinne des Asylrechtes? Ein Recht, das in den späten 1940er Jahren eingeführt worden ist, weil man niemanden in Stalins Gulags ausliefern wollte, ist heute zum Einfallstor grenzenloser Massenmigration in den hiesigen Sozialstaat geworden. Mit einer humanen Politik hat das alles längst nichts mehr zu tun. Was wir erleben ist die völlige Selbstaufgabe. Thorsten „Silberjunge“ Schulte hat sein Buch Kontrollverlust genannt. Doch der Begriff ist unzutreffend, weil er suggeriert, hier sei etwas versehentlich abhanden gekommen. In der BRD gibt es aber kein politisches Interesse mehr an irgendeiner Kontrolle.

Und Ja: Menschen können illegal sein. Nicht jeder Orientale oder Afrikaner hat einen berechtigten Anspruch, sich in der BRD aufzuhalten und vom hiesigen Sozialstaat zu profitieren. Und wer hier kriminell ist, dessen Verurteilung muß sich auch negativ auf den Aufenthaltsstatus auswirken. Die Ausweisung ist idealerweise gleich im Strafurteil mit auszusprechen. Das gilt umso mehr bei Typen, die mehrfach kriminell oder gar gemeingefährlich sind. Denn neben dem Asylrecht gibt es in unserem Land auch ein Hausrecht. Und wenn die Gesetzeslage das nicht hergibt, muß eine Anpassung mit politischen Mitteln herbeigeführt werden.

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