NRW-Wahl: Dummdreister als wir es uns hätten vorstellen können

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Wir freuen uns für 17 Millionen Menschen zwischen Rhein und Weser, daß die rot-grüne Regierung um Hannelore Kraft und Ralf Jäger abgewählt worden ist. Vielleicht mag Jürgen Elsässers Formulierung von „Krafts Nafri-Kalifat“ polemisch sein, in der Sache falsch ist sie nicht. Ob das die Kölner Silvesternacht war (oder das, was danach passiert ist), der Massenmörder Anis Amri, explodierende Kriminalstatistiken und und und … daß so eine Regierung spätestens am Wahlsonntag gehen muß, dürfte eigentlich selbstverständlich sein.

Nach turnusgemäßen Neuwahlen hat die bisherige Regierung keine Mehrheit mehr und Armin Laschet, bislang Fraktions- und Parteivorsitzender der größten Oppositionspartei, wird voraussichtlich in einigen Wochen zum Ministerpräsidenten gewählt. Das ist anders als im Saarland und das freut uns!

Wir staunten jedoch nicht schlecht, als wir in der Woche nach den Landtagswahlen von mehreren offensichtlichen Wahlfälschungen gehört haben: In einigen Wahllokalen wurden alle AfD-Stimmen für ungültig erklärt. Woanders wurden die Stimmen der AfD auf Links- und Piratenpartei verteilt. An wieder anderer Stelle wurden die Stimmen für die AfD der Splitterpartei ADD (Allianz Deutscher Demokraten) zugewiesen. Das alles geschah natürlich komplett aus Versehen.

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Wenn man uns in der Woche vor den Wahlen gefragt hätte, ob sowas möglich ist, hätten wir es wohl verneint. Und zwar aus zwei Gründen:

1. Ein Wahlvorstand in einem Wahllokal besteht laut Gesetz aus fünf bis neun Personen. Die müssen sich also allesamt dazu verabreden, die Stimmen der AfD anderen Parteien zuzuordnen oder für ungültig zu erklären. Wir hätten eine solche organisierte Verschwörung für völlig unmöglich gehalten. Denn gerade das ist ja Sinn und Zweck der mehrköpfigen Wahlvorstände, die es in jedem Wahllokal gibt und die dort öffentlich auszählen. Also zumindest kann jeder hingehen und zugucken.

2. Selbst wenn sowas gemacht würde, hätten wir nie damit gerechnet, daß es auf solch eine dummdreiste Art und Weise geschieht. In einer Zeit, in der man per Mausklick im Internet das genaue Ergebnis eines jeden Wahllokals einsehen kann, ist es doch klar, daß eine AfD mit 0 (in Worten: Null) Stimmen auffällt und für Mißtrauen sorgt. Auf der anderen Seite weiß natürlich niemand, wie häufig die AfD-Ergebnisse vielleicht von 8,9 auf 6,2 Prozent „reduziert“ worden sind.

Jedermann kann ins Internet gehen und sich das genaue Ergebnis seines oder eines beliebigen Wahllokals angucken. Wie ist die Stimmungslage in der Nachbarschaft? Wo hat der direkt gewählte Abgeordnete des eigenen Wahlkreises gewonnen und wo hat er nur wenig Zustimmung? Das geht ohne Probleme und sehr genau.

Jede Wahl in der BRD ist – abgesehen davon, daß der Wähler in der Wahlkabine alleine ist – komplett öffentlich. Jeder kann sich informieren und die AfD und ihre Mitglieder tun das auch. Sie haben offensichtlich allen Grund dazu – mehr als wir noch vor ein paar Wochen gedacht hätten.

Da stellt sich für uns die Frage: Was ist da los? Sind das lauter böse Menschen? Oder haben wir inzwischen eine Form der erfolgreichen Propaganda erreicht, daß diesen Leuten womöglich jedes Unrechtsbewußtsein fehlt? Haben es da Wahlvorstände womöglich sogar für ihre moralische Pflicht gehalten, die Stimmauszählung zu fälschen, weil die AfD in der (ver)öffentlich(t)en Meinung in der BRD inzwischen auf eine Art und Weise dämonisiert ist, die in keinem Verhältnis mehr zur Realität steht? Wir wissen es nicht!

Was wir aber ziemlich genau wissen ist, daß es einen Paragraphen 107a im Strafgesetzbuch gibt, der hier eigentlich zur Anwendung kommen müßte.

(1)Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer das Ergebnis einer Wahl unrichtig verkündet oder verkünden läßt.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Unserer Ansicht nach wäre nach dem, was in den letzten Tagen ans Tageslicht gekommen ist, sehr wohl ein Grund, daß zumindest geprüft wird, ob ein Anfangsverdacht vorliegt. Die Staatsanwaltschaften der Orte, in denen massive Ungereimtheiten aufgedeckt werden, müßten die Wahlvorstände aus den jeweiligen Wahllokalen vernehmen. Das gilt ebenso für die Leute, die in den Rathäusern die Stimmen aufaddiert haben. Dann müßte entschieden werden, ob Ermittlungsverfahren eingeleitet werden oder nicht. Aber bereits von Anfang an so zu tun, als sei nichts passiert oder zu sagen „Ach ja, wo gearbeitet wird, da passieren Fehler“, das reicht uns nicht!

Screenshot http://www.focus.de/politik/deutschland/landtagswahl_in_nordrhein-westfalen_2017/korrektur-aendert-nichts-an-der-sitzverteilung-nach-unregelmaessigkeiten-bei-nrw-wahl-das-ist-die-korrekte-anzahl-der-a

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Duke Hoyer

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Tina K.

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