Die Unterwanderung geht

in Deutschland lustig weiter. Geplant durch die regierenden Volksverräter aus dem roten Spektrum. Was da in Planung ist, schlägt dem Fass den Boden aus.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) setzt sich für eine verstärkte Einbindung von Personen mit Einwanderungsgeschichte in den öffentlichen Dienst ein. Dies soll auch die Bundesgerichte und Behörden betreffen.

Es sollen also in Zukunft Gäste über den Gastgeber das Recht sprechen und in Behörden vermutlich Entscheidungen über ihre neue Heimat treffen können. Gibt es denn niemanden, der dieses politische Gsocks endlich an die Leine nimmt? Wir brauchen die Alternative für Deutschland mehr denn je, das beweisen diese Hohlkörper täglich und immer deutlicher!

Die SPD-Bundestagsfraktion will laut einem Bericht der „Bild“ noch vor Weihnachten einen Entwurf für ein Partizipationsgesetz vorlegen, der eine Quote für Migranten im öffentlichen Dienst vorsieht. Dabei solle es eine Quote für Personen mit Migrationshintergrund bei Bundesgerichten und Behörden geben. Die genaue Höhe der Quote bleibt jedoch unklar. Laut einer Fraktionssprecherin gebe es diesbezüglich noch keine „näheren Konkretisierungen“.

Also sogar noch eine Regelung über Quoten, vermutlich um den Bestand der Einheimischen zurückzudrängen und den politischen Platz an den Töpfen mit solchen Zugeständnissen zurückzuerobern. Ziemlich pervide Schachzüge, was diesem Klientel alles so zum Machterhalt einfällt.

Aber es gibt bereits im Vorfeld Kritik an dem geplanten Gesetz. Der Staatsrechtler Christian Hillgruber hält das Vorhaben „schon im Ansatz für verfehlt“. „Wir brauchen eine leistungsfähige Bundesverwaltung und keine, in die nach dem Geschlechterproporz nun auch noch der Migrationsproporz einzieht", so Hillgruber gegenüber „Bild“. Er befürchtet eine „umgekehrte Diskriminierung zulasten von Deutschen ohne Migrationshintergrund.“

Mehr dazu gibt es hier https://www.focus.de/politik/deutschland/soll-vielfalt-widerspiegeln-spd-plant-angeblich-migranten-quote-bei-richtern-und-behoerden-per-gesetz_id_260356918.html

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