Seit der Autor dieser Zeilen seinen letzten Kommentar über die rechtliche Unmöglichkeit eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses in der Causa Silberstein verfasst hat, haben neue Entwicklungen die Situation völlig verändert.

Alles hat sich geändert, denn Ministerien sind verwickelt

Die Verwicklung sowohl des Kabinettes des ÖVP-Spitzenkandidaten Außenminister Sebastian Kurz und des Kabinettes des SPÖ Spitzenkandidaten Bundeskanzler Christian Kern in die Dirty Campaigning Affäre um gefälschte Facebook Seiten, ändert rechtlich vieles. Damit gibt es jetzt den für die Einsetzung nötigen Bezug zur „hoheitlichen Vollziehung“ – also zum Beispiel die Verwicklung von Ministerien. Parteien oder Privatpersonen allein kann ein U-Ausschuss laut geltender Rechtslage ja nicht untersuchen. Eine von den Parteien wohl nicht ganz zufällig formulierte Geschäftsordnungslage.

Die Justiz ermittelt

Zusätzlich hat auch die Justiz Ermittlungen aufgenommen, untersucht also Finanzströme und führt Vernehmungen durch. Es werden also Unterlagen erstellt, auf die ein Untersuchungsausschuss zugreifen kann. Es muss daher nicht bei Null angefangen werden.

Gab es Fremdfinanzierung durch Haselsteiner, Benko und Co?

Die spannendste Frage ist ja nicht die Existenz des Dirty Campaignings, sondern die der Finanzierung. Seit Wochen machen in Wien die wildesten Gerüchte die Runde. Speziell die angebliche Involvierung des Pressechefs der Signa Holding von Rene Benko in die Dirty Campaigning Initiativen der Gruppe um Tal Silberstein gibt immer mehr Anlass für Spekulationen über eine Fremdfinanzierung außertourlicher Wahlkampfaktivitäten von SPÖ und ÖVP. Die Namen Benko und Haselsteiner werden immer öfter genannt, freilich ohne jedweden vorliegenden Beweis. Auch ist nicht jede Finanzierung automatisch etwas Illegales. Und selbst im worst Case muss grundsätzlich für jede der genannten Personen die Unschuldsvermutung gelten. Der Vorwurf der Korruption ist schnell in den Raum gestellt, man gerät hier aber sehr schnell in den Bereich der bösartigen Verleumdung.

Ein U-Ausschuss bringt Klarheit

Deshalb muss und soll ein Untersuchungsausschuss – optimalerweise nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen – hier für Aufklärung sorgen. Und zwar für Klarheit bei beiden Regierungsparteien. Die Österreicher haben ein Recht darauf, die Wahrheit zu erfahren und sei es nur, dass hier falsche Vorwürfe gestreut wurden.

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