Noch einmal die AUVA: Warum es ohne für uns alle schlechter wird!

Viele verstehen bei der aktuellen Debatte um ein Ende der AUVA in Österreich leider nicht, worum es geht. Das hat uns auch das jüngste Tagesthema auf fischundfleisch gezeigt. Es geht um viel mehr als nur um die Abschaffung der AUVA als Unfallversicherungsanstalt.

Die neue Regierung hat lauthals die Senkung der Lohnnebenkosten versprochen. Dabei sind zwei Einrichtungen Objekt der Begierde.

Der Insolvenzausgleichsfonds und eben die AUVA. Beides solidarische Versicherungsleistungen, die aus Beiträgen der Dienstgeber finanziert werden.

Dass die AUVA als einzige Sozialversicherung allein von Arbeitgeberbeiträgen finanziert wird, ergibt sich aus der Fürsorgepflicht: Unternehmen müssen Arbeitsplätze sicher gestalten und eine Behandlung im Fall von Arbeitsunfällen zur Verfügung stellen.

Große Unternehmen beschäftigen meist eigene Arbeitsmediziner und Sicherheitsexperten. Kleine Unternehmen können derzeit auf jene der AUVA zugreifen. Für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern ist diese Leistung kostenlos.

Ein weiterer Vorteil für kleine Unternehmen besteht darin, dass sie eine solidarisch finanzierte Haftpflicht- und Unfallversicherung haben, die alle Schäden und Unfallfolgen abdeckt.

Fällt diese gesetzliche Absicherung weg, kommen auf KMUs zusätzliche Kosten zu.

Auch volkswirtschaftlich ist das eine „dumme“ Maßnahme.

Die Rate an Arbeitsunfällen geht kontinuierlich zurück und war noch nie so niedrig wie die letzten Jahre.

Wird die AUVA zugesperrt, wird weniger Prävention angeboten und steigen die Arbeitsunfälle, Arbeitskräfte fallen aus und die Arbeit wird durch Unfälle unterbrochen. Zwischen 1995 und 2011 haben sich Unternehmen 2,2 Milliarden Euro gespart, weil Arbeitsunfälle stark zurückgegangen sind. Der volkswirtschaftliche Gewinn für diesen Zeitraum liegt sogar bei 8,6 Milliarden Euro.

Bezahlen werden Arbeitnehmer*innen.

Wenn jetzt zb die Beiträge zur Unfallversicherung wie im Regierungsprogramm angekündigt um 0,8 % gekürzt und die AUVA zerschlagen wird, müssen deren Leistungen in Zukunft von den SVA und den GKK geliefert werden.

Das bedeutet eine Umverteilung der Beiträge von Arbeitgebern auf Arbeitnehmer.

Wird die AUVA zugesperrt, müssen die Arbeitnehmer künftig selbst für die medizinische Versorgung nach Arbeitsunfällen zahlen – in Form höherer Sozialversicherungs-Beiträge und niedriger Netto-Löhne. Da die Regierung die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber senken will, kann die Finanzierung also nur über höhere Beiträge der Arbeitnehmer erfolgen.

Es geht dzt um 500 Mio, die dann entweder zusätzlich aus Arbeitnehmerbeiträgen aufgebracht werden müsse oder aber es müssen Leistungen gekürzt werden.

Es kann also mit ziemlicher Sicherheit davon ausgegangen werden, dass es zu Schliessungen oder Privatisierungen von Einrichtungen der AUVA kommen wird.

Insgesamt zeigt sich also deutlich, dass dieser Angriff auf Sozialleistungen hauptsächlich zu Lasten von Dienstnehmer*innen und KMUs geht.

Diese Regierung betreibt Klientel-Politik für Multis, Grossindustrielle und Superreiche.

Interessantes Detail am Rande:

Noch 2013 hat sich Hartinger-Klein bei der AUVA als Generalsekretärin beworben. Allerdings erfolglos. Danach klagte sie die AUVA. Die Klage zog sie erst im Jänner 2018 zurück. damals war sie bereits Ministerin. Das Verhältnis zwischen der Sozialministerin und der AUVA dürfte demnach angespannt sein.

wkipedia

Wer gegen diese Zerschlagung der AUVA aktiv werden möchte, kann das hier tun:

https://mein.aufstehn.at/petitions/die-auva-darf-nicht-zerschlagen-werden-1?bucket=wa%3Fsource%3Dfacebook?source=wa&bucket=wa

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robby

robby bewertete diesen Eintrag 07.04.2018 09:22:04

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