Dass das NAZI Regime ein Verbrecheregime war, muss nicht bewiesen oder erklärt werden, das ist hinlänglich bekannt. Dass Deutschland und auch Österreich für diese Verbrechen zur Verantwortung gezogen wurde, und dafür bezahlt hat und immer noch zahlt, ist Fakt. Dass diese Gelder nicht dort ankommen, wohin sie sollten, ebenfalls, beschreibt Norman G. Finkelstein in seinem Buch „Die Holocaust-Industrie, Wie das Leiden der Juden ausgebeutet wird“ PIPER Verlag

Dass man in unseren Ländern per Gesetz vorschreibt, was zu glauben ist und was nicht, sollte hinterfragt werden (dürfen), es wäre für eine wahrheitsgemäße Aufarbeitung der Geschichte zweckmäßig und unerlässlich. Das hat nichts mit Leugnen, Verharmlosung oder Rechtfertigen des Völkermordes zu tun sondern mit Unterdrückung der Wahrheit und der freien Meinungsäußerung, was mit demokratischer, freier westlicher Kultur nicht vereinbar ist.

Im Jahre 1992 wird in Österreich der Straftatbestand: Leugnung des nationalsozialistischen Völkermordes in einem eigenen Artikel formuliert: [20]Das am 9. Mai 1945 erlassene österreichische Verbotsgesetz, zuletzt novelliert im Februar 1992, Bundesgesetzblatt 148/92.

»Nach § 3g wird auch bestraft, wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder in einem anderen Medium oder wer sonst öffentlich auf eine Weise, daß es vielen Menschen zugänglich wird, den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht.«

[Auszug]Am 7. Mai 1945 wird das Lager Mauthausen zunächst von

den Amerikanern besetzt. In der Zeit vom 21. bis 28. Mai 1945 lassen die diensthabenden US-Militärs Captain Lewy und Major Eugene Cohen von 400 deutschen Kriegsgefangenen aus dem Gefangenenlager Jahnschule/Urfahr im Keller der Krankenstation eine als Duschraum getarnte „Gaskammer“ mit einem Doppelkrematoriumsofen errichten.

[3 Angabe von Emil Lachout, Max Mauermanngasse 25/1 A 1100 Wien. Gutachten über den nachträglichen Einbau der Gaskammer im KL Mauthausen durch die Amerikaner befinden sich im Gerichtsakt Az. 26 B Vr 13108/87 des Landesgerichts für Strafsachen, Wien.]

Zeitgleich gibt es dementsprechende Täter- und Opfergeständnisse:

Der befreite Mauthausenhäftling und spätere Hofrat Hans Marsalek berichtet, der von den Amerikanern tödlich verletzte Lagerkommandant Franz Ziereis habe kurz vor seinem Hinscheiden noch ein Geständnis über die Existenz einer La-gergaskammer abgegeben.[4 Das sog. Ziereisgeständnis wird in Hans Marsalek, Die Geschichte des Konzentrationslagers Mauthausen, Wien 3 1995, S. 12ff. zitiert. Die beim Tode des Kommandanten Franz Ziereis anwesenden Amerikaner, US Oberst Richard Seibel und Professor Dr. Premsyl J. Dobias, stellen jedoch in Abrede, daß der Sterbende ein derartiges Geständnis abgegeben habe. Am 1. 6. 1989 und am 1. 8. 1990 stellt das Landesgericht für Strafsachen, Wien, fest, daß es sich bei dem Geständnis um eine nachträgliche Fälschung handelt. Az. 26 B Vr 13108/87.]

[Auszug] Emil Lachout absolviert während des Krieges neben der Schule eine Ausbildung als Luftschutzmelder und Krankenpfleger. Nach Beendigung der Schule im Sommer 1942 wird er Sanitätshelfer der Freiwilligen Krankenpflege. Daneben besucht er eine Ingenieurschule der Reichsbahn.

Gegen Kriegsende wird Emil in Mauthausen zum Krankentransportdienst eingesetzt und kann nun ebenfalls das Lager inspizieren. Als die Sowjets am 9. Mai 1945 den noch nicht von den Westalliierten befreiten Teil Niederösterreichs besetzen, fällt Emil Lachout ihnen in die Hände, kann aber jedoch trotz schwerer Typhuserkrankung nach Hause fliehen. Zunächst setzt er sein Studium an der Wiener Ingenieurschule, jetzt Höhere Technische Lehranstalt, fort. Am 17. Juni 1946 schließt er das Studium erfolgreich ab.

Da er keine Anstellung erhält, arbeitet er für ein Jahr wieder als Krankenpfleger im Sanitätsdienst für deutsche Kriegsgefangene. Am 28. Juli 1947 wird er bei der Markt- und Lebensmittelpolizei der Stadt Wien als Beamtenanwärter eingestellt.

Wenig später, am 1. Oktober 1947 wird Emil Lachout aufgrund seiner Tätigkeit während des Krieges von der österreichischen Bundesregierung zum Militärpolizeilichen Dienst (MPD) im Rang eines Leutnants abgeordnet.

[Auszug] Am 7. März 1948 stellt die Britische Militärgerichtliche Untersuchungskommission (Lt. Col. Nashton Hill) in einem Rundschreiben fest, daß es in folgenden KZs keine Menschenvergasungen gegeben habe: Bergen-Belsen, Buchenwald, Dachau, Flossenbürg, Mauthausen, Mittelbau-Dora,

Natzweiler/Struthof Niederhagen/Wewelsburg, Stutthof, Theresienstadt. [12 Britische Militärgerichtliche Untersuchungskommission, Rundschreiben Nr. 15/48, Hinweis IMT- Dokument Nr. N I 11137, Walendy, aaO. (Anm.10), S. 60f.]

Die Untersuchungskommission in Wien wird von Major Anton Müller geleitet, nach Aussage Emil Lachouts ein Russe mit deutschem Decknamen. Der MPD wird an den Untersuchungen beteiligt, Emil Lachout ist als Adjutant Major Müllers Untersuchungsoffizier für Österreich. In einer im Zuge seiner späteren gerichtlichen Auseinandersetzungen abgegebenen eidesstattlichen Erklärung beschreibt er seine diesbezügliche Tätigkeit:[13 Eidesstattliche Erklärung Emil Lachouts vom 16. Oktober 1987 vor dem Bezirksgericht Favoriten, Wien, Az. Z1.1401/87}

»Aufgrund vielfacher Berichte und Beschwerden, daß die sogenannten „Kriegsverbrechergeständnisse“ durch Folterung und Gehirnwäsche (Mentizid) erreicht wurden, wurden im Jahr 1948 in Österreich und in Deutschland alliierte Sonderkommissionen mit der Prüfung dieser Vorwürfe betraut. Diese alliierte Kriegsverbrecher-Untersuchungskommission hat in Österreich folgendes festgestellt:

– Die Geständnisse der kriegsgefangenen deutschen Soldaten und insbesondere die der Angehörigen der Waffen-SS und der SS-Wachtruppe sind durch Folterungen und Gehirnwäsche erpreßt oder gefälscht worden.

– Im Konzentrationslager (KL) Mauthausen hat es bis zur Befreiung im Jahre 1945 keine Gaskammern gegeben, in welchen Menschen vergast wurden(..)"

Österreich ist nicht nur Opfer- sondern auch Täternation.

Immer erneut gibt es seitens Israels Wiedergutmachungsforderungen. Österreich versucht die Verschleppungstaktik, 1987 schließlich sind Forderungen in Milliardenhöhe nicht mehr abzuwenden. Der damalige Innenminister Karl Blecha (SPÖ) sinnt auf Abhilfe.

Seit 1986 prozessiert Friedrich Rainer, der Sohn des einstigen Gauleiters von Kärnten, mit Simon Wiesenthal um die Ehre seines Vaters. [23 StrafStrafbezirksgericht Wien, Az. Z1. 9 U 939/86] Auch die Gaskammer vom KL Mauthausen ist im Gespräch. Karl Blecha informiert Friedrich Rainer über die Existenz eines Gutachtens, welches die Mauthausen-Gaskammer als Schwindel beweise. Als Gewährsmann wird, da der Major Müller nicht mehr greifbar ist, Emil Lachout genannt. Friedrich Rainer nennt diesen als Entlastungszeugen, welcher am 9. September 1987 geladen wird. Der Richter Friedrich Umlauft nimmt jedoch den Zeugen nicht an, mit der Begründung: »Es ist gerichtsbekannt, daß es in Mauthausen keine[!!!] Gaskammern gab«. [25 Zur Aussage des Richters Umlauft s. Akten des Strafbezirksgericht Wien, Az. Z1. 9 U 939/86.]

Lachout wird daraufhin allerdings nicht von Wiesenthal wegen Leugnung von Gaskammern angezeigt.

Daraufhin gibt Emil Lachout im Oktober des Jahres die oben zitierte Eidesstattliche Erklärung über seine Tätigkeit im Rahmen der Alliierten Untersuchungskommission ab. Karl Blecha geht weiter. Durch einen Mittelsmann spielt er das Müller-Lachout-Dokument Gerd Honsik, den Herausgeber der Zeitschrift HALT zu. [26 Diese Tatsache wurde im Beschluß der Ratskammer des Landgerichtes für Strafsachen Wien vom 18. Juli 1990 im Verfahren Az. 22 a Vr 6793/90 bekannt gegeben.] Gerd Honsik greift zu und stellt in der Novemberausgabe des Jahres 1987 das Dokument in seiner Zeitschrift der Öffentlichkeit vor.

428 VffG · 2003 · 7. Jahrgang · Heft 3 & 4

Über den Sinneswandel der österreichischen Bundesregierung macht er sich folgende Gedanken:

»Irgendwann nach diesem ersten Oktober 1948 muß die Bundesregierung [...] durch irgendwelche Umstände dazu veranlaßt worden sein, die auf eigenen Wunsch erarbeiteten und für Österreich günstigen Erkenntnisse unterdrückt und einer Lügenpropaganda in den Medien und an den Schulen Raum gegeben zu haben, die genau das Gegenteil von dem behauptete, was die alliierte Kommission auf Wunsch der Bundesregierung herausgefunden und anerkannt hatte. [...]

Meiner Meinung nach müssen es politische Absprachen gewesen sein, die die österreichische Bundesregierung zu einem Gesinnungswandel bewogen haben. Sei es nun, daß die Alliierten selbst einer Veröffentlichung ihrer eigenen Erkenntnisse doch nicht zustimmen wollten, weil sie ihre Umerziehungspläne dadurch gefährdet sahen, sei es, daß sie fürchteten, daß auch Untersuchungen betreffend Auschwitz verlangt werden könnten und sie dann überhaupt den gesamten Gaskammerschwindel aus ihrer Propaganda hätten fallen lassen müssen. Es könnte aber auch sein, daß Israel in Hinblick auf seine Wiedergutmachungsforderungen Druck auf die Westalliierten ausgeübt hat, die gewonnenen Erkenntnisse zu unterdrücken, um den gestellten Rahmen der Wiedergutmachung nicht zu gefährden.«

Um dem erwarteten Entrüstungssturm über das Dokument die Kraft zu nehmen, veranlaßt Karl Blecha Emil Lachout am 27. Oktober des Jahres, die Echtheit desselben zum zweiten Mal zu beglaubigen. [13 Eidesstattliche Erklärung Emil Lachouts vom 16. Oktober 1987 vor dem Bezirksgericht Favoriten, Wien, Az. Z1.1401/87]

Überdies regt er über seine politischen Verbindungen die Freie Universität Berlin zur Überprüfung des KLs Mauthausen an. In der wissenschaftlichen Untersuchung, die 1990 veröffentlicht wird, stellt die Autorin Gudrun Schwarz klar, daß die Behauptung, es habe im KL Mauthausen eine Gaskammer gegeben, als eine auf »Nichtwissen beruhende Legende« einzustufen sei. [2 Das Amtszeugnis wurde am 24. 5. 1994 vom Landesgericht für Strafsachen, Wien überprüft und dessen Echtheit festgestellt. Az. 26 e Vr 7477/90]

Das Neue Wiener Tagblatt, Sozialistische Arbeiterzeitung schreibt am 20. Oktober 1989 unter der Überschrift:

»Wiesenthal: „Haider-Distanz zu Weiss überzeugt nicht“

Eine österreichische Version der „Auschwitzlüge“ – der sogenannte „Mauthausenbetrug“ – kam überhaupt erst im Jahre 1987 auf. Emil Lachout, Religionslehrer aus Wien, veröffentlichte in der Neonazi-Zeitschrift „Halt“ ein ebenso brisantes wie gefälschtes Dokument. Darin stellt ein (unbekannter) „Militärpolizeilicher Dienst“ fest: In Mauthausen und in zwölf weiteren KZ hätte es keine Tötung durch Giftgas gegeben. Lachout wurde angeklagt und verurteilt.«

Die letzte falsche Aussage muß von dem Blatt zurückgenommen und berichtigt werden. Emil Lachout ist in all den Jahren nie verurteilt worden.

Um die Rechte der österreichischen Opfer des Nationalsozialismus zu wahren und auch wissenschaftlich zu untermauern, wird 1963 das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) [18 DÖW, Altes Rathaus, Wipplingerstr. 6-8, A 1010 Wien] gegründet.

Gleich im November 1987 wird Emil Lachout vom DÖW beim Wiener Landesgericht für Strafsachen der Urkundenfälschung angeklagt, zum einen der Fälschung des nun nach ihm benannten Dokuments, zum anderen der Fälschung aller seine diesbezügliche Tätigkeit betreffenden Unterlagen. [35 Landesgericht für Strafsachen, Wien, Az. 26 b Vr 13.108/87}

Ermittlungen werden eingeleitet aufgrund der genannten Vergehen sowie wegen des Verdachtes auf Wiederbetätigung (§ 3 g, Verbotsgesetz).

Auf Betreiben des DÖW wird Lachout mit Beschluß vom 16. 05. 1988 ohne Verfahren wegen seiner „verbrecherischen“ Betätigungen vom österreichischen Pfadfinderbund ausgeschlossen. Funktionen, Ehrenrechte und Ehrenzeichen werden ihm entzogen.

Im Oktober 1987 ist Emil Lachout wegen seiner damals 45- jährigen ehrenamtlichen Tätigkeit im öffentlichen Rettungsdienst zur Verleihung des Goldenen Verdienstkreuzes des Landes Wien [33 Schreiben der Magistratsdirektion der Stadt Wien, 6. 10. 1087, Az. MDP/E 157/87.] vorgeschlagen worden. Aufgrund der öffentlich bekannt gewordenen „Wiederbetätigung“ Emil Lachouts wird die Ehrung gestrichen.

Seit 1971 ist Emil Lachout an den Höheren Technischen Bundeslehranstalten in Wien als hauptamtlicher evangelischer Religionslehrer tätig.

Am 13. September 1984 ist ihm der Titel Schulrat verliehen worden. [34 Schreiben des Stadtschulrats für Wien vom 13. 09. 1984.] Am 20. Juni 1988 bekommt der derzeitige Landessuperintendent Magister Peter Karner von Dr. Neugebauer (DÖW) einen Brief: Die Kirche möchte sich doch von der Mitarbeit des »Neonazis« und »Dokumentenfälschers« Emil Lachout befreien. Wieder steht eine Androhung von Subventionsstreichungen im Raum. Mag.Karner reagiert sofort und schickt Emil Lachout unter Aberkennung seiner Lehrbefähigung in die Frühpension.

Emil Lachout, durch die Fürsprache des DÖW von der Berufsarbeit befreit, nimmt den Kampf auf. Er arbeitet sich in die Materie ein und überhäuft nun das Gericht allwöchentlich mit Gutachten, welche einerseits die Existenz des MPD, andererseits die Echtheit des Lachout-Dokumentes und damit die Fälschung der Mauthausener Gaskammer beweisen sollen. Die in diesem Beitrag erwähnten und vorgestellten Gutachten werden vorgelegt, daneben eine nicht mehr überschaubare Anzahl weiterer Literaturangaben und Dokumente. Das DÖW bleibt nicht müßig und kontert in der Schlacht der Gutachten mit einer ebenso umfangreichen Welle von Gegengutachten, welche Emil Lachout wiederum durch Gegengutachten seinerseits entkräftet.

[Auszug]Am 24. März 1994 kommt ein Anstoß von außen: Der Kanadische Oberste Gerichtshof fällt ein bemerkenswertes Urteil: Die Holocaust Revisionistin Regina von Finta wird mit der Begründung freigesprochen, daß es »den als Holocaust bezeichneten organisierten Massenmord und die KZ-Gaskammern nicht gegeben« habe. [44 File Nr. 23027 23097.]

Das bedeutet für Österreich höhere Gewalt. Zwei Monate später, am 24. Mai des Jahres, wird das Ermittlungsverfahren gegen Emil Lachout mit Amtszeugnis eingestellt. Es wird darin mitgeteilt, daß ein Grund zur weiteren gerichtlichen Verfolgung gem. § 109(1) nicht vorhanden ist. [45 Am 23. 11. 1994 wird vom Landesgericht für Strafsachen Wien die Einstellung des Verfahrens gegen Emil Lachout bestätigt, Az. 26 b Vr 7477/90-544]

Das bedeutet: Ein Fälschungsbeweis kann nicht erbracht werden, das Lachout-Dokument gilt somit als echt. Die „Gaskammer“ im KL Mauthausen gehört fortgeräumt.

Emil Lachout richtet noch im Jahr 1994 eine Beschwerde an die Europäische Menschenrechtskommission in Straßburg wegen gesetzwidrigen Mißbrauchs seiner Person durch die Psychiatrie und wegen übermäßig langer Dauer seiner Verfahrens. [46 Conseil de l ́Europe, F 67075 Strasbourg Cedex, France, Az. 23019/93, Emil Lachout/Österreich]

Inzwischen ist am 3. Dezember 1996 die erste Verlautbarung aus Straßburg eingetroffen: Aufgrund der Beschwerde ist »die Kommission zu der Auffassung gelangt, daß eine gütliche Regelung auf der Basis einer Geldzahlung an den Beschwerdeführer in Höhe von ÖS 60.000,- als Ersatz für immaterielle Schäden erzielt werden könnte.«[48 Schreiben der Menschenrechtskommission vom 4. Dezember 1996, Az. HR-IF/nl.]

Grundlage dieses Vorschlages zur Güte ist, daß an der Echtheit sämtlicher von Emil Lachout vorgelegten Gutachten und Dokumente in Straßburg keine Zweifel bestehen.

Am 15. Dezember 1997 wird die österreichische Justiz in letzter Instanz von der Europäischen Menschenrechtskommission zum Schadensersatz verurteilt. [49 Az. DH(97)601, final resolution v. 8. 10. 1999 Az. DH (99) 531, Beschwerde-Nr. 23019/93 Emil Lachout (E.L) /Österreich.]

Am 31. März 1999 wird die Summe von 56.000,- ÖS festgelegt, die am 1. Juni 1999 vom Staate Österreich an Emil Lachout ausgezahlt wird.

Aus

Die „Gaskammer“ im KL Mauthausen – Der Fall Emil Lachout

Von Johannes Heyne

pdf/2015 der fall lachout gaskammer mauthausen

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