Das Hampeln von Ampeln um das gute Impfnachweispflichtgesetz

Mehrere Abgeordnete von SPD, Grünen und FDP haben Eckpunkte für einen Gesetzentwurf für eine “Impfnachweispflicht gegen Sars-CoV-2” vorgelegt:

Die Impfpflicht ist mit drei Impfungen erfüllt.

Sie ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet.

Es gibt eine enge Zusammenarbeit mit den Krankenkassen. Diese informieren ihre Versicherten über das neue Gesetz und Beratungsangebote.

Die Kassen fordern die Impfnachweise an und speichern sie dann “versichertenindividuell”.

Die Kassen erhalten eine technische Lösung (Impfportal), um die Impfnachweise “datensparsam und -geschützt” sammeln zu können.

Die Vollstreckung eines Bußgeldes wird ausgesetzt, wenn die betreffende Person die Impfung innerhalb von sechs Wochen nach dem Bußgeldbescheid nachholt.

Es wird keine Zwangsimpfung geben, keine Sanktionierung über Bußgeldverfahren (Ordnungswidrigkeit) und auch keine “Erzwingungshaft”.

Die Menschen können selbst einen Impfstoff auswählen – und zwar zwischen allen zugelassenen Impfstoffen.

Sonderkonstellationen und erleichternde Ausnahmen werden wissenschaftsbasiert über eine Verordnung geregelt.

Die oben genannten Punkte gehen aus dem am Freitag verbreiteten Papier hervor.

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“Das ist der Weg, den wir gehen wollen”, sagte einer der Initiatoren, der Grünen-Politiker und frühere Hamburger Justizsenator Till Steffen, der Nachrichtenagentur Reuters.

In der eigenen Fraktion sieht Steffen “eine ganz überwiegende Mehrheit” für diese Eckpunkte. Dies habe sich am Freitag bei einem Treffen der sieben Initiatoren mit Unterstützern aus den Koalitionsfraktionen abgezeichnet.

Neben der Impfpflicht ab 18 werden derzeit auch Anträge für eine Verpflichtung ab 50 sowie ein Nein zur Impfpflicht vorbereitet.

Über die Entwürfe soll in der Bundestags-Sitzungswoche ab dem 14. Februar beraten werden, einen Monat später könnte es dann beschlossen werden.

Einfach nur ein Träumchen. Besonders toll: die Impfpflicht ist nach drei Impfungen erfüllt und das Gesetz ist ja nur befristet bis 31.12.2023 in Kraft. Drei Impfungen hat nun die Hälfte der Deutschen vermutlich drin. Ein gesundheitlicher Nutzen ist schon momentan fragwürdig. Was wird also, wenn sich einige dieser 50% entscheiden keinen weiteren Impfstoff in ihrem Körper aufzunehmen? Was geschieht, wenn ein auf neue Varianten angepasster Impfstoff vermutlich ab April verfügbar ist?

So sicher wie das Amen in der Kirche kommt dann das Gesetz zur Perfektionierung des Impfstatus. Und die gesetzlichen Krankenkassen sollen dem übergriffigen Staat gefälligst ein Impfregister bauen, hat auch die FDP mit abgesegnet…

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