Selbstbestimmung bei der medizinischen Versorgung

Eine seit jeher geführte Grundsatzdiskussion: Soll und darf ich mir eine Selbstdiagnose stellen? Ist es mein gutes Recht und ist es sinnvoll den Versuch zu unternehmen, selbst herauszufinden, ob und was mit mir nicht stimmt? Ist das blinde Vertrauen meinem Arzt gegenüber eine gute Sache oder kann sie mir im schlimmsten Fall sogar schaden? Darf und sollte ich meinem Arzt widersprechen, sofern ich der festen Überzeugung bin, eine Lösung für mein Problem zu kennen?

Fragen über Fragen, die sich prinzipiell nicht mit ja oder nein, richtig oder falsch beantworten lässt. Jeder Arzt unterliegt der Fürsorgepflicht. Es ist die oberste Maxime, nach der ein Arzt zu handeln hat. Das Wohlergehen des Patienten ist die oberste Prämisse. Auf der anderen Seite steht das Recht der Selbstbestimmung des Menschen. Ein fundamentales Grundrecht, welches jedem Patienten zusteht.

Beginnen wir mit einem zitierten, obgleich interessanten Beispiel. Es zeigt sehr eindrücklich auf, wie schwierig es für Ärzte sein kann, die oben genannte Fürsorgepflicht einzuhalten. Ein durchaus schmaler Grat …

“Eine erwachsene, schwangere Patientin verlangt kurz vor der Geburt einen Kaiserschnitt. Der Arzt sagt zu Recht, dass das Kind ohne Probleme durch den Geburtskanal zur Welt kommen kann. Muss er sich dem Willen der Patientin beugen?”

Eine interessante Frage. Generell ist der Arzt in dieser Situation zwar weisungsbefugt, kann sich dem Willen der Patientin jedoch in keinem Fall widersetzen. Denn das Recht der Selbstbestimmung wiegt in diesem Fall klar stärker. Zwar muss der Arzt einen durchaus komplizierten Eingriff vornehmen, jedoch ist dem Wunsch der Patientin nachzukommen. Anders sieht es im umgekehrten Fall aus. Besteht die Patientin auf eine natürliche Geburt, obwohl der Arzt darin eine grundlegende Gefahr für das Neugeborene sieht, kann und muss er einen Kaiserschnitt anordnen und durchführen. In diesem Fall ist die Unversehrtheit des Neugeborenen sicherzustellen und wiegt schwerer, als die Selbstbestimmung der werdenden Mutter.

Nun ja, doch wer entscheidet, ob eine tatsächliche Gefahr für das Baby existiert und wie lässt sich so etwas wirklich nachweisen? Natürlich verfügt der Arzt über eine Expertise, welche die des Patienten übersteigt. Dennoch lässt sich weder vor der Geburt nachweisen, dass diese diagnostizierte Gefahr realistisch ist, noch nach der Geburt per Kaiserschnitt, dass das Kind nur aufgrund dieser gesund zur Welt gekommen ist. Ein Dilemma …

Kommen wir zu einer alltäglichen Frage. Wie steht es um meine Selbstbestimmung, wenn ich über meinen körperlichen Zustand oder meine gesundheitlichen Beschwerden bereits Bescheid weiß, wenn mir sogar eine ärztliche Diagnose vorliegt? Wie steht es z.B. um meine persönliche Medikamentenversorgung? Wieso muss ich für Folgerezepte immer wieder zum Arzt, obwohl ich mir meiner körperlichen Situation vollständig bewusst bin? Kann ein Arzt mir die Einnahme von Medikamenten verbieten, wenn sie keine unmittelbaren, negativen Auswirkungen auf mich haben und ich die Einnahme erbitte bzw. Verlange?

Generell ist der Arzt dazu verpflichtet, Medikamente nur dann zu verschreiben, wenn sie auch medizinisch indiziert sind, sprich wenn sie gegen die vorliegenden Beschwerden zur Behandlung eingesetzt werden dürfen. Ein Arzt darf Medikamente also nur dann verschreiben, wenn sie dem Patienten auch tatsächlich helfen. Doch auch hier ist die Linie nicht ganz sauber zu ziehen. Wie verhält es sich z.B. mit Schmerzmitteln, welche prinzipiell bei jeder Krankheit, die Schmerzen verursacht, verwendbar wären? Was ist, wenn ich als Patient auf die Einnahme von Schmerzmitteln bestehe, mein Arzt jedoch Bedenken hat? Ein schwieriger Fall, denn nur ich als Patient kenne tatsächlich meine Schmerzen. Ein Arzt kann hier nur Einschätzungen treffen, wenn auch qualifizierte. Und dann ließe sich diese qualifizierte Einschätzung im extremsten Fall auch noch anzweifeln.

Nun gut, kommen wir zu einem weiteren Punkt, welcher im Zeitalter des Internets ebenfalls Fragen aufwirft. Wie steht es um die Medikamentenversorgung über das Internet? Darf und sollte ich mich im Internet behandeln lassen? Wieso ist es in Deutschland nach wie vor verboten, Ferndiagnosen zu stellen? Wieso ist es hingegen in anderen europäischen Ländern seit vielen Jahren gängige Praxis? Wo liegt die Grenze in dem, was medizinisch vertretbar ist und was als bedenklich eingestuft wird?

Das Online Rezept ist in Deutschland verboten, in den Vereinigten Königreichen erlaubt. Die freie Arztwahl darüber hinaus EU weit geltendes Recht. Bringt es auf der einen Seite Kritiker zum verzweifeln, da die notwendige ärztliche Fürsorgepflicht über das Internet nicht zu gewährleisten ist, stehen auf der anderen Seite Entlastungen des Gesundheitssystems. Ist es falsch, sich ein Folgerezept für ein Asthmaspray, welches man seit Jahrzehnten verwendet, online zu besorgen? Vermutlich nicht! Ist die eigene Qualifikation ausreichend zu entscheiden, ab wann das Medikament nicht mehr einzunehmen ist oder gesundheitliche Komplikationen hervorrufen kann? Ebenfalls fragwürdig! Und wieder das Dilemma …

Man kann es drehen und wenden wie man möchte. Eine absolute Antwort auf die Frage scheint es nicht zu geben. Eine gute Maxime lautet: So viel Selbstbestimmung wie möglich, so viel Fürsorge wie nötig. Und wieder bleibt die offene Komponente … wer bestimmt die Grenzen für das, was möglich und das was nötig ist.

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vera.schmidt

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jensb

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