Das Recht, sich ungehindert in der Natur zu bewegen

Wo in Europa darf man eigentlich noch einigermaßen frei herumziehen, will heißen wild campen oder zelten und sich somit außerhalb streng reglementierter Routen bewegen?

Das Campen in freier Natur ist in den meisten Ländern Europas verboten. Das Campen mit Zelt ist in der freien Natur nur erlaubt: in Estland, Lettland und Litauen, Norwegen, Dänemark und Schweden sowie in Irland und Spanien. In Polen wird es toleriert, auch wenn es verboten ist. In Frankreich ist das Campen in der freien Natur erlaubt, wenn der Eigentümer sein Einverständnis gibt. Dies gilt faktisch aber nicht an der Küste. Gemäß einem alten Gesetz gehört diese allen Bürgern.

In den skandinavischen Ländern herrscht noch mehr Freiheit, was das Recht, sich ungehindert in der Natur zu bewegen, sie in vollen Zügen zu genießen und die natürlichen Ressourcen zu nutzen, betrifft, denn hier gilt das Jedermannsrecht. Das Jedermannsrecht ist im "Gesetz über das Leben im Freien" vom 28. Juni 1957 festgeschrieben und erlaubt, dass man „die Natur als Aufenthaltsort frei nutzen und sich der Früchte der Natur bedienen darf, natürlich mit der gebürtigen Rücksichtnahme auf Menschen, Tier- und Pflanzenwelt.“ Das bedeutet, dass man z.B. in Schweden zumindest für eine Nacht campen und Feuer machen darf, wie und wo es einem gefällt, sei es auf Privatgrundstücken, am Meer, im Wald, ohne den Grundstückseigentümer fragen zu müssen.

Es gibt allerdings kein motorisiertes Jedermannsrecht! Das auch Allemannsrecht genannte Jedermannsrecht gilt nämlich nur für Wanderer und Radtouristen. Und solange sie sich an Regeln halten wie sie eigentlich selbstverständlich sein sollten, siehe

http://www.norwegen.no/travel/camping/jedermannsrecht/#.VVA__ZPj9B4

Das einmalige Übernachten im Auto/Wohnmobil/ Dachzelt ist in den meisten Ländern Europas noch erlaubt, allerdings auch nicht überall in weiter Flur, sondern fast nur noch auf Autobahn- oder Bundesstraßen-Raststätten. Denn: laut Straßenverkehrsordnung ist Parken, und damit auch Übernachten, für eine Nacht auf öffentlichen Parkplätzen erlaubt. Es sei denn, es gibt ausdrücklich Verbotsschilder. Das Aufbauen eines Stuhles oder eines Tisches vor dem Fahrzeug wird schon als Campen gewertet und ist nicht mehr erlaubt.

Übernachten am Parkplatz von Bundesstraßen-Raststätten ist für eine Nacht erlaubt in: Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie inSchweden. In Spanien darf man nur in ausgewiesenen Übernachtungszonen die Nacht über parken.

Übernachten ist auch nicht am Parkplatz erlaubt/ Campen ebenfalls verboten: Niederlande, Portugal, Griechenland, Kroatien, Serbien und Mazedonien sowie in Rumänien, Russland, Bulgarien, der Slowakei, Slowenien, Ungarn und Tschechien.

Gute Reise!

Quellen: http://www.welt.de/reise/article7515033/Wo-man-in-Europa-noch-wild-campen-darf.html

Zelten & Biwakieren in Österreichs einzelnen Bundesländern: http://www.alpenverein.at/portal_wAssets/docs/natur-umwelt/Zelten-und-Biwakieren-in-Oesterreichs-Bergen.pdf

Bildquelle: http://www.kusafiri.at/wo-man-in-europa-wild-campen-kann/

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Herbert Erregger

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Silvia Jelincic

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fischundfleisch

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