Der aktuelle AfD-Beschäftigungsskandal ist kein Zufall, sondern entspringt dem Kern der Partei. Im Mittelpunkt steht Jan Wenzel Schmidt, ein langjähriges und einflussreiches Parteimitglied, das über ein Jahrzehnt fest im AfD-Netzwerk verankert war. In einer Zeit, als die Partei noch klein und die Mitgliederzahl überschaubar war, wurden Posten und Pfründe großzügig verteilt – nicht nach Qualifikation, sondern oft nach Loyalität und persönlichen Verbindungen. Wer kein politisches Mandat erhielt, wurde mit gut dotierten Verwaltungsjobs bedacht, nicht selten auch für Familienangehörige. Dieses System funktionierte reibungslos – bis zum Herbst 2025.
Denn plötzlich bekam Jan Wenzel Schmidt bei der nächsten Verteilung nur noch die „Brotkrumen“ ab. Er wehrte sich. Die AfD reagierte prompt: Ein Parteiausschlussverfahren wurde eingeleitet, mit dem Vorwurf der illegalen Beschäftigungspraktiken. Die Ironie: Die Vorwürfe, die gegen Schmidt erhoben wurden, sind genau das, was in der AfD seit Jahren gängige Praxis ist. Im Parteiausschlussverfahren wurde Schmidt vorgeworfen, dass er Menschen in seinem Bundestagsbüro beschäftigt haben soll, die gleichzeitig in seinen privaten Firmen arbeiteten – ein klassisches Scheinarbeitsverhältnis auf Steuerzahlerkosten. Seine Firmen, angemeldet auf dem eigenen Hof, profitierten so doppelt: einmal durch die öffentliche Hand, einmal durch private Geschäfte.
Doch Schmidt ließ sich das nicht gefallen. Statt sich stillschweigend aus der Partei entfernen zu lassen, konterte er – und stellte die Verhältnisse in der Partei zur Diskussion. Plötzlich war öffentlich, was viele längst ahnten: Die Partei, die sich als Hüterin der Steuergelder inszeniert, nutzt selbst systematisch Grauzonen aus. Die AfD hatte Schmidt also nicht wegen moralischer Verfehlungen angegriffen, sondern weil er das System durchschaute.
Ein System der Vetternwirtschaft
Die Praxis, Familienmitglieder oder Vertraute mit Steuergeldern zu alimentieren, ist in der AfD kein Einzelfall. Ein besonders eklatantes Beispiel: Der Vater des Spitzenkandidaten Siegmund erhielt einen Job im Büro eines Bundestagsabgeordneten – mit einem Monatsgehalt von 7.700 Euro, wie es im Vertrag steht. Siegmund selbst relativierte später auf 5.500 Euro, doch selbst das ist ein Vielfaches dessen, was in Sachsen-Anhalt, einem Bundesland mit überdurchschnittlich vielen Mindestlohnjobs, üblich ist. Besonders pikant: Der Vater ist Elektriker – eine Qualifikation, die kaum solche Gehälter rechtfertigt. Selbst hochqualifizierte wissenschaftliche Mitarbeiter erhalten selten solche Summen.
Siegmunds Reaktion? Er bestätigte die Beschäftigung, schob die Verantwortung weit von sich – und beteuerte, sich selbst nicht bereichert zu haben. Eine Erklärung, die Fragen aufwirft: Wer profitiert hier wirklich?
Grauzonen und gesetzliche Lücken
Dass solche Praktiken möglich sind, liegt auch an der Beschäftigungspauschale für Abgeordnete: Bis etwa 25.000 Euro pro Monat dürfen sie für Personal und Bürokosten geltend machen und bekommen sie von der Parlamentsverwaltung ersetzt. Die AfD nutzt diesen Spielraum systematisch aus – oft bis an die Grenze. Die Kosten werden geltend gemacht und kaum geprüft gewährt. Bayern hat nach ähnlichen Fällen in der CSU bereits 2013 die Gesetzeslage verschärft. Doch in anderen Bundesländern, vor allem in Ostdeutschland, wo die AfD besonders stark ist, bleiben solche Grauzonen bestehen.
Jede Beschuldigung ist ein Geständnis.
Der Fall Jan Wenzel Schmidt zeigt: Die AfD kämpft nicht gegen Missstände, sondern gegen diejenigen, die sie aufdecken. Die Vorwürfe, die Schmidt zum Verhängnis wurden, sind genau das, was in der Partei seit Jahren praktiziert wird. Dass sie nun öffentlich werden, ist kein Zufall, sondern das Ergebnis eines Systems, das sich selbst entlarvt. Die AfD hat nicht nur ein Problem mit einzelnen „schwarzen Schafen“ – sie ist das Problem.