BRAVO, Frau Schumann !! Sie haben meinen Blog gelesen...

...und jetzt wollen Sie was tun um die oftmals erbärmlichen Gutachten in den gesetzlichen Rahmen zu bringen!

Sie können Das aber nicht alleine tun. Fordern Sie also bitte Hilfe von Fr. Dr. Sporrer ein!

Zusammenstellung meiner Erfahrungen mit Gutachten und Gutachtern!

Gutachten der PVA und anderer Pensionsversicherungen:

.mein Gutachten der PVA ist einfach erbärmlich

.ein Arzt (Qualifikation unbekannt) hat eine unvollständige Neutral/Null/Methode runtergehudelt, zu anderen Krankheiten nur wenige Fragen gestellt....(ich schreibe das so wie ich es empfunden habe)

.ein Gutachten konnte ich am Sozialgericht NICHT finden! Auf meine Reklamation wurden mir 2 Formblätter mit nicht zur Sache gehörenden Bleistiftnotizen gezeigt! Es muss aber Info an das SG gegeben haben, denn es kam die Dosierung eines Medikamentes von 1 Tablette/Tag zur Sprache, die der Gutachter Hev., lächerlich (als sehr niedrig - daher kann es keine schwere Erkrankung gegeben haben)machte. Das war eine manipulative Aussage, (zu meinem Schaden) denn das Beiblatt dieses Medikamentes gibt als Starter 1 Tablette/Tag an, die Dosierung ist dann Schritt für Schritt auf die Maximaldosis zu erhöhen die notwendig ist!

Zusammenfassung zu der PVA-Begutachtung:

.die Qualifikation des Gutachters für 3 Fachbereiche ist NICHT gegeben.

.es fiel NIE ein Wort wie: EVO, MdE,GdB, oder eine Bewertung dazu !!! Es wurde also die EVO NIE dieser "Begutachtung" zu Grunde gelegt.(Schlagen Sie bitte nach bei den Rechtssätzen des OGH dazu).

Ich persönlich erkenne so ein "Gutachten" als grob fahrlässig, mit dem Ziel den Probanden zum Sozialgericht zu schicken!

Dies ist meine persönliche Meinung. Ich bin qualifiziert durch eine 3-jährige Ausbildung in Anlytik, Erfahrung in Analysen und Erstellung von Reports bei hochkomplexen Arbeiten in verschiedenen Industrien.

Ich erhebe hier absolut keine Beschuldigungen, ich halte reale Sachverhalte fest und bewerte diese nur.

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