Wie sollte ein BU-Pensionsverfahren ablaufen und wie es ablaufen kann......

Nun, man stellt einen Antrag auf BU-Pension bei seiner Pensionskasse (warum gibt es da mehrere?)

Dann wird man zu einer Untersuchung geladen, bei der streng nach der Einschätzungsverordnung (EV) durch Spezialisten der betreffenden Fachgebiete untersucht wird. Das Ergebnis wird dann streng nach der EV bewertet und entweder eine BU-Pension (BU-P) bewilligt oder abgelehnt.

(Ja diese Einschätzungsverordnung gibt es! Und sagt der OGH in einem Rechtssatz dazu: "Die EV ist ein wertvolles Instrument und sollte von den betroffenen Stellen angewendet werden" (Zitat frei nach der OGH-Erkenntnis).

Wenn man glaubt das das Resultat und der folgende Bescheid nicht zutrifft muss man zum Sozialgericht (SG) und Klage einbringen.

In dem SG - Verfahren hat der Richter dann den Bescheid anhand der EV zu überprüfen und dazu unabhängige Gutachter aus den richtigen Fachbereichen mit Gutachten zu betrauen. Wobei zu beachten ist, dass mögliche Befangenheiten Gutachter disqualifizieren. ( Das wäre wenn der Gutachter nicht aus dem richtigen Fachbereich kommt, wenn der Gutachter den Hauptbestandteil seines Einkommens aus Gutatertätigekeit für Pensionskassen stammt. Das Gericht ist frei in der Auswahl der Gutachter......)

Auf diesen Gutachten kann dann das Gericht das Urteil aufbauen.

Dieses Urteil kann angefochten werden wenn die Gründe der Anfechtung das rechtfertigen...

Aber das ist nur ein Traum vom Rechtsstaat.

Aber was geschieht in der Praxis ?? ( dazu Tatsachen aus meinem Fall, welcher sicher nicht ein Einzelfall ist!).

Die Begutachtung bei der PVA war gefühlt nur eine Farce. Es wurden einge Fragen gestellt, es wurden wenige Tests nach einer Neutral-Null - Methode durchgeführt, keine schmerzspezifische Untersuchung, keine Langzeitbelastungsuntersuchung, keine Untersuchung zu der von mir angegebenen weiteren Erkrankung wegen welcher ich in Behandlung war! die Sekretärin notierte brav, richtig untersucht wurde NIX.

Dazu muss angemerkt werden, dass diese PVA-Gutachter Fachärzte sind welche diese Tätigkeit als profitable Zweittätigkeit ausüben und damit in Abhängigkeit der PVA stehen. (Na, beiss nie die Hand die dich füttert...)

Von einer Untersuchung nach der EV war nix zu bemerken!

Als ich das Gericht nötigte den Originalbefund der PVA anzufordern kamen 1 oder 2 Zettel auf denen in schwer zu lesender Handschrift irgendwas nicht der EV entsprechende gekritzelt war. (Diese Zettel können Sie in einem vorausgegangenen Blogbeitrag sehen).

In dem Gerichtsverfahren imponierten fragwürdige Vorgangsweisen (wie Behinderungen, Verbot von Zeugenladungen - meiner behandelnden Ärzte, und auch Verletzungen von Gesetzen, anerkennen von falschen Gutachten, unvollständigen Gutachten......Verbot einer Sprachaufzeichnung, u.s.w)

Über dieses fragwürdige Verfahren und die folgenden etwa 12 weiteren Verfahren lesen Sie weiter in diesem Blog.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

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