Ein AfD-Gutachten, von ihr selbst in Auftrag gegeben, warnt vor AfD-Rechtsextremismus:
Im Oktober 2018 hatte die AfD den Verfassungsrechtler Prof. Dr. Dietrich Murswiek beauftragt, ein Kurzgutachten zu erstellen, um genau zu verhindern, was nun eingetreten ist: Einstufung als gesichert rechtsextremistisch und eine damit verbundene umfassende Beobachtung durch den Verfassungsschutz. In diesem Gutachten betonte Murswiek klar, welche „Äußerungen und Verhaltensweisen zur Beobachtung führen können und deshalb unterlassen werden sollten.“
Konkret empfahl Murswiek der AfD unter anderem, pauschalisierende und menschenverachtende Äußerungen strikt zu vermeiden. Besonders problematisch seien Äußerungen, die direkt oder indirekt die Menschenwürde angreifen, Ausländer pauschal diskriminieren oder rechtsextreme Ideologien wie Ethnopluralismus (also die Ideologie von Martin Sellner) propagieren. Außerdem warnte Murswiek ausdrücklich davor, Kooperationen mit Extremisten zu pflegen oder deren Aussagen unkommentiert stehenzulassen.
Genau solche Äußerungen und Verhaltensweisen sind es jetzt, die der Verfassungsschutz laut geleaktem Gutachten konkret als Belege heranzieht, um die AfD als rechtsextremistisch einzustufen. Beispielsweise teilte die AfD Aussagen wie „Umvolkung“ (Maximilian Krah), sprach von „Bevölkerungsaustausch“ (Hannes Gnauck), und ein Wahlplakat spricht von „Sommer, Sonne – Remigration“. Ausländer werden pauschal als „Messermigranten“ verunglimpft, Alice Weidel brachte Gruppenvergewaltigungen und Muslime in direkten Zusammenhang und log über „Vergewaltigungen, die völlig neu sind in unserem Land“. Diese Äußerungen und Positionen, die der Verfassungsschutz in seiner Einstufung ausdrücklich zitiert, entsprechen exakt den Beispielen, vor denen Murswiek gewarnt hatte.
Anstatt von verfassungsfeindlichen Aussagen Abstand zu nehmen, hat die Partei darin eine Anleitung gesehen.