Der Rechtsstreit zwischen der Tierschutzorganisation PETA und einem Fotografen um die Persönlichkeitsrechte des Schopfmakaken Naruto machte Schlagzeilen. Gehört das Copyright an einem Selfie, das der Affe machte, ihm? Es geht im Wesentlichen um die Frage, welche Rechte nichtmenschliche Lebewesen haben. Das hat die Menschen zum Nachdenken gebracht.

Wiener Tierschutzverein

In Österreich gab es Ende der 1980er Jahre eine Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch. Dort steht, dass Tiere keine Sache sind, sondern empfindsame Lebewesen und den Schutz der Gesetze brauchen. Allerdings da kommt der Pferdefuß: Solange der Gesetzgeber keine Extraregeln erlässt, gelten dann bei Tieren doch wieder die Regeln wie bei Sachen.

Ein Beispiel: Es gilt im Schadenersatzrecht, dass man bei einem unverschuldeten Autounfall den Zeitwert erstattet bekommt. Bei einem alten Auto ist das, auch wenn es noch perfekt läuft, oft nur noch der Schrottwert. Fährt jemand einen alten Hund an, dann bekommt man die vollen Heilungskosten, solange es eine sinnvolle Aussicht auf Wiederherstellung der Gesundheit gibt.

Natürlich gibt es Sonderregelung was z.B. Tierversuche angeht, aber im Wesentlichen müssen Tiere noch immer im wahrsten Sinne des Wortes Versuchskaninchen herhalten. Das bewahrt vor allem Pharmakonzerne vor Produkthaftungen. (Oft geht dies aber schief, wie Contergan und Co. bewiesen haben.)

Es gibt das Tiertransportgesetz das regelt, dass man Tiere nicht ganz so wie Schrauben oder Nägel transportieren darf. Aber beinahe so.

Und es gibt diese Bestimmung im Schadensersatzrecht, das aber eher den Eigentümer des Tieres schützt als das Tier selbst.

Was notwendig wäre, sind eigene, echte Rechte für Tiere. Das wäre unserer Rechtsordnung generell nicht fremd, denn es hat sogar ein neugeborenes und ungeborenes Baby gewisse Rechte. Das Neugeborene kann genauso erben, hat die vollen Persönlichkeitsrechte und genießt den Schutz der körperlichen Integrität. Auch wenn es nicht selbst handeln kann, das erledigen die gesetzlichen Vertreter.

Tiere sollten das Grundrecht haben, zumindest in gewissem Rahmen artgerecht zu leben. Bei Haustieren findet sich das zum Teil schon im Tierschutzgesetz: Ich darf ein Tier nicht grundlos töten oder einen Hund den ganzen Tag in einer Kiste halten. Das ist Tierquälerei.

Unsere Nutztiere leben hingegen nicht artgerecht, vor allem bei Schweinen ist die Situation besonders dramatisch. Deshalb sollte jedes Tier das Anrecht auf Licht, Luft und Sonne haben, und auf einen gewissen Auslauf. Ein Ansatz wäre die Gleichstellung von Haus- und Nutztier und, dass jedes Lebewesen im Rahmen der Gesetze einen Anspruch haben sollte, seiner Art entsprechend zu leben.

1
Ich mag doch keine Fische vergeben
Meine Bewertung zurückziehen
Du hast None Fische vergeben
3 von 6 Fischen

bewertete diesen Eintrag

Iris123

Iris123 bewertete diesen Eintrag 12.10.2017 15:07:49

3 Kommentare

Mehr von Madeleine Petrovic