Der VfGH hat dieser Tage entschieden, dass die Einhebung der Orf-Gebühren rechtens ist, auch wenn man keinen Fernseher bzw. kein Radio im Haus hat: "Der Beitragspflichtige muss nur die Möglichkeiten haben, die öffentliche Leistung (des ORF) zu nutzen. Diese Möglichkeit hat auch, wer kein Fernseh- oder Radiogerät besitzt"*
Da gab es einmal schon in der Ära Kreisky/Androsch den blöden Witz, dass einem Mann Kinderbeihilfe zugesprochen werden müsste, denn das Gerät dazu wäre immerhin vorhanden. Man hatte seine Schnapsbrennerei besteuert, obwohl er sie nicht in Betrieb genommen hatte.
Aber der Oberste geht ja noch weiter und jetzt wird es echt heiter bis ironisch: „Es liegt im gesamtgesellschaftlichen Interesse, dass der Rundfunk seine besondere demokratische und kulturelle Aufgabe wahrnimmt.“**
So, so im gesamtgesellschaftlichen Interesse und in der Demokratie liegt es, wenn wir einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben, der unfähig ist zu informieren, sondern meinungsbildend lenken und manipulieren möchte. Und er lenkt mit Begeisterung nach links und nach grün: NEIN DANKE!
Ich sehe mir täglich die Nachrichten auf einem Privatsender an, schalte ich dann auf den ORF um, meine ich idR das sind Nachrichten von einem völlig anderen Tag: Hamdullah !
Und was die kulturelle Ausbeute betrifft, erachte ich sie mittlerweile als extrem bescheiden, liegt vielleicht auch daran, dass man heutzutage nur mehr die Faust kennt und nicht den Faust.
Aber, was noch ganz wichtig ist, geschröpft wird natürlich immer im Sinne des Gleichheitssatzes.
* https://www.vfgh.gv.at/medien/ORF-Beitrag.de.php
** https://www.kosmo.at/knaller-jeder-muss-orf-gebuehren-zahlen/#:~:text=Der%20Verfassungsgerichtshof%20%28VfGH%29%20hat%20die%20Verfassungsm%C3%A4%C3%9Figkeit%20des%20ORF-Beitrags-Gesetzes,pro%20Haushalt%20steht%20damit%20auf%20rechtlich%20solidem%20Fundament.
Wer sich den gesamten Sermon antun möchte: https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH-Erkenntnis-E-4624_2024_24.06.2025.pdf

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