Facebooksperren, NetzDG und Denunziationskultur – Teil 2

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Willkommen zum zweiten Teil.

Nachdem ich im ersten Teil die Entstehungsgeschichte des NetzDG rekapituliert habe, geht es jetzt ans Eingemachte, und zwar an die Reflexion über den Zustand einer Gesellschaft und eines politischen Apparats, der solch einen Unsinn hervorzubringen vermag. Es ist mir ein wahres Bedürfnis, das zu tun.

Kein Widerstand, nirgends

Dass verfassungsrechtliche Bedenken, und zwar massive verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, sollte deutlich geworden sein. Die zwingende Frage, die sich an diese Erkenntnis anschließt, hat jüngst Professor Norbert Bolz bei Achgut Pogo (dem Videokanal der Achse des Guten) formuliert: Warum bleibt, obwohl nichts Geringeres als ein Grundrecht betroffen ist, der Widerstand aus? Natürlich gibt es den ein oder anderen kritischen Artikel, sogar der Herr Lobo vom Spiegel bezeichnete das NetzDG, zutreffenderweise, als "erkennbar bekloppt". Bolz aber geht es um einen wesentlich breiteren und hartnäckigeren Widerstand, auch von Seiten der politischen Opposition. Einen Widerstand, der der Verfassungswidrigkeit des NetzDG gerecht wird, wie bspw. die ernsthafte Anstrengung eines Untersuchungsausschuss. Seine Frage, warum das aber nicht passiert, beantwortert Bolz schließlich selbst mit einem einzigen Wort: Konformismus. Nennenswerter Widerstand – durch die Politik, durch die Medien, durch die Zivilgesellschaft – bleibt deswegen aus, weil einfach kein Problembewusstsein besteht. Viele Diskursakteure, die aufgund ihrer Reichweite die Möglichkeit hätten, Widerstand zu mobilisieren, finden das NetzDG nicht problematisch, befürworten es womöglich (oder waren gar an seiner Entstehung beteiligt). Bolz sieht eine augenscheinliche Parallele zu Merkels sogenannter Flüchtlingspolitik, der ebenfalls verfassungsrechtliche Verstöße attestiert wurden, für die bis heute aber niemand zur Rechenschaft gezogen wurde und die auch keinen breiten zivilgesellschaftlichen Aufschrei nach sich gezogen hat.

Das mangelnde Problembewusstsein mag ein Stück weit darauf zurückzuführen sein, dass das NetzDG nicht die Zensursituation schafft, die man sich prototypisch vorstellen mag. Es ist natürlich keine Vorzensur, bei der ein Werk staatlicherseits kassiert wird, bevor es die Öffentlichkeit erreicht. Es ist eine reine Nachzensur, weil alles andere technisch oder organisatorisch gar nicht möglich wäre. Wir sind im Internet. Zudem erfolgt der Akt der Löschung durch Privatunternehmen, und nicht durch Staatsdiener. Vor allem deswegen hält sich wohl hartnäckig das Gerücht, es ginge hier nur um das legitime Hausrecht der sozialen Netzwerke. Freilich ist das ein Trugschluss, denn: Der deutsche Staat ist involviert, und ohne das NetzDG würden Facebook und Twitter niemals in dem Ausmaß löschen und sperren, in dem sie es aktuell tun. Der Eingriff in die Meinungsfreiheit beschreitet da ein paar Umwege – wohlwissend, dass nach zwei deutschen Diktaturen der Schein von Rechtsstaatlichkeit unbedingt gewahrt werden sollte. Aber auch, weil mit dem Internet die (politische) Kommunikation revolutioniert wurde – will man sie also regulieren und einschränken, muss und sollte man neue Wege wählen. Neuartige Zensurverfahren sind dann die fast zwingende Folge. Letztendlich aber zählt das Resultat: Legitime Meinungsäußerungen werden aus dem Diskurs verbannt und ihren Autoren die Diskursteilnahme (temporär) entzogen. Diese Menschen sind natürlich einer modernen Zensur zum Opfer gefallen. Nicht mehr, nicht weniger.

Ursache: Gesinnungsgemeinschaft

Die zentrale Ursache für das fehlende Problembewusstsein, das Bolz beklagt, sehe ich allerdings darin, dass unsere Gesellschaft in weiten Teilen zu einer Gesinnungsgemeinschaft geworden ist. Einer, die 2015 mit der Asyl- und Migrationskrise endgültig zementiert wurde. Eine Gesinnugsgemeinschaft kennt, anders als eine freiheitliche Gesellschaft, keinen mündigen Bürger, keinen oder nur einen stark eingeschränkten Meinungspluralismus und auch keine Zivilität. Sie kennt stattdessen ein Drinnen und Draußen, das simple Prinzip von Zugehörigkeit und Ausgrenzung. Im vorliegenden Fall entscheidet über Drinnen und Draußen die Antwort, die auf die aktuell dominierende Gretchenfrage "Wie hältst du's mit der Willkommenskultur?" gegeben wird. Die Leitideologeme des Multikulturalismus, des Humanitarismus (nicht zu verwechseln mit Humanismus!) und des Egalitarismus sind es, denen sich unsere Gesinnungsgemeinschaft zuwendet wie die Flora der Sonne. Wer dazu eine widerständische Haltung einnimmt, hat dann nicht einfach nur eine andere Meinung, sondern wird, in unterschiedlich erfahrenem Ausmaß, mit Ausgrenzung, Stigmatisierung und Dämonisierung bestraft.

Machen wir uns also nichts vor: Für diejenigen Diskursakteure, die dem Draußen angehören, ist auch das Risiko, von Facebook oder anderen sozialen Netzwerken gesperrt zu werden, um ein Vielfaches höher als für die anderen. Denn sie sind primär gemeint, wenn von der Bekämpfung von "Hass und Hetze" die Rede ist. Im ersten Teil habe ich bereits darauf hingewiesen, dass der Justizminister in der Task Force mit zwei zivilgesellschaftlichen Organisationen (Gesicht zeigen! und Amadeu-Antonio-Stiftung) kooperierte, deren Aktivismus einseitig und parteiisch ist und hochideologisiert, paternalistisch und erzieherisch daherkommt. Auch wenn die AAS bezüglich der gesetzlichen Phase plötzlich kalte Füße bekommen hat, lässt sich die Uhr nun einmal nicht zurückdrehen: Sie hat den Hate-Speech-Diskurs von 2016 führend geprägt. Organisationen ihres Zuschnitts sind eine ganz wesentliche Stütze der bestehenden Gesinnungsgemeinschaft. Auffällig ist und bleibt die absolute Abwesenheit eines Korrektivs – und zumindest eines käme mir in den Sinn, das zu linksextremistischer, nicht selten mit offener Gewaltandrohung einhergehender Hetze etwas zu sagen hätte und bei dem die Opfer des Stalinismus im Mittelpunkt stehen, anstatt das übliche Schattendasein zu fristen: die Stiftung Hohenschönhausen. Es ist also nicht so, dass Maas bei der Zusammensetzung seiner Task Force nicht für einen Ausgleich hätte sorgen können, wenn er es denn gewollt hätte oder überhaupt ein Bewusstsein für die Notwendigkeit besitzen würde. Das NetzDG ist, um es auf den Punkt zu bringen, voll und ganz ein Kind unserer Gesinnungsgemeinschaft, ein echtes Produkt der Zeitgeschichte.

Was dabei aber ganz entscheidend ist: Die Gesinnungsgemeinschaft ist historisch gewachsen. Die politische Figur des Heiko Maas, aber auch reichenweitenstarke Diskurs- und sonstige Akteure wie eben Anetta Kahane, oder Anja Reschke, oder Jakob Augstein, Gerald Hensel, der ichbinhier-Guru Hannes Ley, Dunja Hayali, Klaas Heufer-Umlauf u.Ä. sind selbst aus ihr hervorgegangen. Wir haben es ja nicht mit den Vollstreckern einer klassischen Gewaltherrschaft zu tun, die sich in krimineller Manier an die Macht geputscht hätten und nun eine Bevölkerung unterjochen, die ihre Anschauung größtenteils gar nicht mitträgt. Wir haben es mit den Resultaten des vielzitierten Marschs durch die Institutionen zu tun. Die Träger der relevanten Leitideologeme wurden von unten nach oben gereicht. Es gab zuerst die Gesinnungsgemeinschaft, und dann die ihr angehörenden Funktionäre und Akteure in Schlüsselpositionen. Und diese können sich nun auf die stabile Basis in der Zivilgesellschaft stützen, der sie selbst entstammen. Eine schleichende Aneignung des Diskursprivilegs, die gerade aufgrund ihres langsamen Vollzugs irgendwann als normal und angemessen wahrgenommen wird, umso mehr natürlich, wenn die Privilegierung sich auf eine umfangreiche Gruppe erstreckt. Nirgendwo gilt die normative Kraft des Faktischen so sehr wie hier. Mit nennenswertem Widerstand, wie Bolz ihn sich wünscht, ist folglich nicht zu rechnen. Der Mainstream wird selten kritisch reflektiert. Wenn den Widerstand jemand leistet, dann nur diejenigen, die bereits draußen sind. Da die Zugehörigkeit zur Gesinnungsgemeinschaft immer mit dem Diskursprivileg einhergeht, sind widerständische Akteure ein Korrektiv, das jedoch nicht auf Augenhöhe operieren kann. Es wird ja nicht mal in Heikos Task Force geladen.

Folge: Denunziationskultur

So etwas wie das NetzDG kommt also heraus, wenn eine gewachsene Gesinnungsgemeinschaft ihre Angehörigen in höchste Ämter und Positionen gespült hat, wo sie jedoch keine Außenseiter sind (so wie die AfD im Parlament), sondern geradezu die Verkörperung der gesellschaftlichen Mitte. Als Machwerk hoch- und höchstprivilegierter Akteure entstand das NetzDG zu einem Zeitpunkt, an dem die Ausgrenzung des Anderen absolut war, für ethisch korrekt befunden und kaum hinterfragt wurde. Es hebt diese Ausgrenzung jetzt aber auf eine gefährliche neue Stufe: Auf die Stigmatisierung und Dämonisierung des Andersdenkenden folgt nun seine Kriminalisierung. Ein Akt, zu dem ja nur der Staat fähig ist.

Die Kriminalisierung ist deswegen wirksam, weil die Behauptung der Rechtswidrigkeit gelöschter Beiträge so penetrant aufrechterhalten wird. Ob wider besseren Wissens oder auf der Grundlage vollkommener Ignoranz, sei einmal dahingestellt – Im öffentlichen Diskurs jedenfalls wird nach wie vor kommuniziert, das NetzDG ziele nur auf "ohnehin strafbare" Inhalte. Nun hat man es in Deutschland mit einer Mentalität zu tun, die eine starke Tendenz zur Obrigkeitshörigkeit aufweist – Und um Gottes Willen sollte Obrigkeitshörigkeit nicht mit Verfassungstreue und Vertrauen in den Rechtsstaat verwechselt werden. Wenn die Macher und Verfechter des NetzDG wiederholt versichern, sie hätten es auf ausschließlich rechtswidrige Inhalte abgesehen, besteht die Gefahr der Grundansicht, die Gesperrten hätten es schon irgendwie verdient. Irgendetwas müssen sie wohl verbrochen haben. Man stelle sich einen Diskutanten vor, der Facebook nicht nur privat nutzt, sondern auch für berufliche Kontakte und nun erklären muss, er sei wegen einer politischen Meinungsäußerung gesperrt worden. Das kann verheerend sein. Unter Umständen wird man den angeknacksten Ruf, der daraus resultiert, nie wieder los. Man weiß ja: Es bleibt zumeist was hängen.

Die Kriminalisierung, die den Andersdenkenden betrifft, der in den sozialen Netzwerken seine politischen Ansichten verbreitet, ist das eine. Als Betroffener kann ich sagen, dass dieser Aspekt der unangenehmste ist. Vor allem bei meiner jetzigen Sperre entstand ein Bedürfnis nach Rehabilitation. Dass der ebenfalls im ersten Teil erwähnte Anwalt Joachim Steinhöfel, der die Wall of Shame betreibt, meine Sperre auf selbiger als rechtswidrig labelte und mir per Mail versicherte, dass er meinen gelöschten Beitrag für von der Meinungsfreiheit gedeckt halte, hat mich ernsthaft gefreut und gerührt.

Was aber passiert auf der anderen Seite, also innerhalb der Gesinnungsgemeinschaft? Tatsache ist: Keine Sperrung ohne Meldung. Wer auf Facebook gesperrt wird, wurde zuvor von anderen Nutzern, über deren Identität man nie etwas erfährt, gemeldet. Diese Meldungen möglichst komfortabel zu gestalten, war von Beginn an Maas' Anliegen – Auf der Verbesserung des Melde- und Beschwerdemanagements wurde durchgehend beharrt. Das beste Management von Seiten der Internetanbieter nutzt jedoch nichts, wenn die Nutzer nicht fleißig Gebrauch davon machen. Damit die "Rechtsdurchsetzung", die das NetzDG für sich in Anspruch nimmt, funktionieren kann, braucht es eine entsprechend mobilisierte Gemeinschaft. Lauter willige Vollstrecker, die politische Meinungsäußerungen, die ihnen missfallen, in großem Umfang rapportieren. Nun steht es natürlich erst einmal jedem frei, das zu tun – unabhängig davon, ob man sich inner- oder außerhalb der Gesinnungsgemeinschaft verortet. Wer Steinhöfels Wall of Shame studiert, wird aber schnell feststellen, dass die Erfolgsaussichten doch sehr verschieden sind. Während man durchaus die "Ausrottung der Juden" für "unausweichlich" halten und sich die Ermordung des "AfDler Saupacks" herbeifantasieren darf, ist Islam- und Einwanderungskritik ganz schnell weg vom Fenster – denn sie greift die Leitideologeme der Gesinnungsgemeinschaft an. Meldungen von Angehörigen der Gesinnungsgemeinschaft treffen auf Mitarbeiter bei Arvato, die mit hoher Wahrscheinlichkeit von NGOs wie der AAS geschult wurden oder die entsprechende politische Haltung einfach von Haus aus mitbringen. Nun muss das keineswegs in jedem einzelnen Fall so sein. Aber die Wahrscheinlichkeit für diese Konstellation ist eben entsprechend hoch. Ebenso wie die Gefahr, als Vertreter einer unpopulären und stigmatisierten Ansicht überhaupt erst einmal gemeldet zu werden. Unpopuläre Ansichten stören schließlich mehr Leute.

Was bedeutet das? Es bedeutet, dass die Gesinnungsgemeinschaft, deren Bestehen ich hier postuliere, eine ausgesprochene Denunziationskultur entwickelt. Das NetzDG und die ganzen Rahmenbedingungen seines Zustandekommens eröffnen die Möglichkeit, unliebsame Meinungen (und deren menschliche Vertreter) in immer größerem Umfang aus dem Diskurs zu verdrängen. Die Erfolgserlebnisse, die Melder und Löscher sich dabei gegenseitig verschaffen, stärken und legitimieren die Gesinnungsgemeinschaft. Die Entwicklung einer gefährlichen Eigendynamik darf hier keinesfalls unterschätzt werden: Weil man es kann, wächst die Annahme, auch das Recht dazu zu haben. Dass die Institutionen des Rechtsstaats außen vor bleiben, erweist sich dabei einmal mehr als verheerend: Auf diese Weise werden Denunzianten, die sich an abweichenden Meinungen stören, de facto zu Klägern und Richtern in Personalunion. Das Bewusstsein, dass die von ihnen Gemeldeten, die im Diskurs ohnehin schon unterprivilegiert sind, ein Recht auf Anhörung, Beistand und Verhältnismäßigkeit haben könnten, erodiert zusehends. Für genau diese Faktoren lässt das NetzDG ja auch keinen Raum. Dabei wäre in einer Zeit, in der die Befindlichkeiten der Getriggerten immer relevanter werden, in der die zivile Demokratiefähigkeit stetig abnimmt, in der "Haltung" oft mehr zählt als Rechtsstaatlichkeit, in der Abweichler, und seien das harmlose Wirte, die die AfD bei sich dulden, existenziell geschädigt werden, genau dieser Zwischenruf überfällig: Ihr müsst wieder lernen, den Andersdenkenden, den Andersmeinenden, den Andersfühlenden, den Anderserlebenden zu ertragen. Er besitzt Rechtsgüter, ihr könnt ihn nicht einfach aus dem Diskurs entsorgen, indem ihr euch am Recht der Stärkeren und numerisch Überlegenen labt.

Das NetzDG aber wird das exakte Gegenteil bewirken. Es macht das Anzinken wieder attraktiv. Es fördert Blockwartmentalität. Und es lässt zu, dass in seinem Schatten totalitäre und hochgradig kollektivistische Gruppen gedeihen: Der Fall Kaya, von dem ich im ersten Teil berichtet habe, illustiert diesen Umstand hervorragend. Durch straffe Organisation und konzertierte Meldeaktionen können vor allem islamische Faschisten unliebsame Diskursakteure virtuell verschwinden lassen, wenn sie es denn anstreben. Viel Fantasie braucht es nicht, um sich die Auswirkung dieses Erfolgserlebnis auf das Selbstbewusstsein solcher Gruppen auszumalen. Dass das immer als Einzelperson dastehende Opfer eines derartigen Mobs kaum Möglichkeiten zur Sicherung seiner Rechtsgüter besitzt, ist eine nur schwer zu ertragende Vorstellung. In einer zur Gemeinschaft verkommenden Gesellschaft, in der kollektivistisches Auftreten zum Vorteil wird, schwindet die Liberalität dahin wie der Schnee in der Sonne. Freiheit ist die Freiheit des Individuums.

An die möglichen – und wahrscheinlichen – Auswirkungen ihres Machwerks auf die Verfassung unserer ohnehin tief gespaltenen Gesellschaft verschwenden die Macher und Befürworter des NetzDG offenbar keinen nennenswerten Gedanken. Das ist sonderbar, wo doch ansonsten ständig irgendeine Gefahr für den "gesellschaftlichen Zusammenhalt" heraufbeschworen wird. Sämtliche wackere Streiter gegen das finstere Duo Hass & Hetze stützen ihre Argumentation auf die Behauptung, man müsse der Anfänge beim Wort wehren, bevor es zur Tat wird. Eine Behauptung, die übrigens nach wie vor ihrer Untermauerung harrt – müsste doch, wenn der "Hass im Netz", dieser un-heim-lich-e Hass im Netz, wirklich derart außer Kontrolle geraten ist, längst ein Bürgerkrieg in unserem Lande toben. Worte also sind gefährlich, Gesetze als staatlicher Akt höchster Privilegierung und Resultat bereits bestehender problematischer Verhältnisse jedoch nicht. Eine Counter-Sensibilisierung scheint dringend geboten.

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