Der Kläger, ein israelischer Staatsbürger, hatte einen Flug von Frankfurt nach Bangkok mit Zwischenlandung in Kuwait gebucht. Als die Gesellschaft von seiner israelischen Staatsangehörigkeit erfuhr, stornierte sie den Flug und berief sich auf ein Gesetz aus dem Jahr 1964, das Vereinbarungen mit israelischen Staatsbürgern verbietet.

Begründet wurde das Urteil einerseits damit, dass es der Fluggesellschaft nicht zumutbar wäre, "einen Vertrag zu erfüllen, wenn sie damit einen Gesetzesverstoß nach den Regeln ihres eigenen Staates begehe und sie deswegen damit rechnen müsse, dort bestraft zu werden" sowie, dass das Antidiskriminierungsgesetz nur bei einer Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft oder der Religion, nicht aber wegen einer bestimmten Staatsangehörigkeit gelte.

Man muss sich einmal die Tragweite dieses Urteils vor Augen führen, weil es in Wahrheit die Möglichkeit schafft, dass fremde Staaten Einfluss auf das Zusammenleben in Europa nehmen. Im Analogieschluss bedeutet dies nämlich, dass ein kuwaitischer Staatsbürger, der bei uns z. B. ein Lokal betreibt, einen israelischen Staatsbürger nicht bedienen muss bzw. viel mehr nicht bedienen darf, weil er damit kuwaitisches Recht verletzen würde.

Während es Diskriminierung ist, wenn man einen Flüchtling nicht bedient, weil er Flüchtling ist, so ist es demnach erlaubt einen Syrer nicht zu bedienen, weil er Syrer ist, da ja entsprechend dem Frankfurter Gericht eine Benachteiligung aufgrund einer bestimmten Staatsangehörigkeit erlaubt ist. Irgendwie verrückt, wenn eine Benachteiligung einmal Diskriminierung ist und dann wieder nicht!!! Was sagt ihr dazu?

Ein verwirrter Bürger

Robert Cvrkal

2
Ich mag doch keine Fische vergeben
Meine Bewertung zurückziehen
Du hast None Fische vergeben
6 von 6 Fischen

bewertete diesen Eintrag

Aron Sperber

Aron Sperber bewertete diesen Eintrag 17.11.2017 12:49:56

anti3anti

anti3anti bewertete diesen Eintrag 17.11.2017 10:23:44

3 Kommentare

Mehr von Mag. Robert Cvrkal