"Die Aussagen des Sachverständigenrates setzen nach Auffassung der Bundesregierung keine Kenntnis der TTIP-Verhandlungsdokumente voraus".

Man muss sich einmal überlegen was dies in Wahrheit bedeutet und vor allem wozu man dann überhaupt einen Sachverständigenrat braucht, wenn dieser ja entsprechend dieser Argumentation den Inhalt des zu beurteilenden Sachverhaltes gar nicht kennt bzw. zu kennen braucht.

Unter diesen Voraussetzungen kann man dann auch andere Rechtsnormen, wie z. B. die Krümmung der Banane, das Glühbirnenverbot usw. wesentlich leichter verstehen.

Immer mehr verstärkt sich der Eindruck, dass mit TTIP, CETA usw. lobbyierten Wirtschaftsinteressen zum Nachteil der Bevölkerung zum Durchbruch verholfen werden soll.

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dohle

dohle bewertete diesen Eintrag 27.03.2016 22:57:19

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