UN-Menschenrechtsausschuss rügt FRANKREICH wegen Nikab-Verbot!

Der UN-Menschenrechtsausschuss wirft Frankreich wegen des Verschleierungsverbotes einen Verstoss gegen die MENSCHENRECHTE vor!

Geklagt haben 2 Frauen, die 2012 auf Grundlage des Gesetzes wegen Tragens der Burka verurteilt worden waren und sich in ihrem Recht beschnitten fühlten ihre religiöse Haltung zum Ausdruck zu bringen.

Laut Ausschuss sind die Angaben der französischen Regierung nicht überzeugend genug, dass das Verbot des Gesichtsschleiers nötig und angemessen sei, um die Sicherheit und das friedliche Zusammenleben zu gewährleisten, sodass die Grande Nation aufgefordert wurde innerhalb von 6 Monaten auf diese Vorwürfe zu reagieren.

Auch wenn die Empfehlungen des Ausschusses rechtlich nicht bindend sind so haben sich viele Nation wie z. B. Frankreich dazu verpflichtet sich "in gutem Glauben" daran zu halten.

Im Analogieschluß könnten meines Erachtens Staaten dann auch durch den angeblich unverbindlichen Migrationspakt durch Klagen vor dem UN-Menschenrechtsausschuss und den im "guten Glauben" eingegangen Verpflichtungen zur Aufnahme von Migranten verpflichtet werden, womit die Souveränität und damit die Demokratie der unterzeichnenden Staaten defacto zu Grabe getragen wird. Auch das muss einmal gesagt werden.

Euer

Robert Cvrkal

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