Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am 5.12. 2017 befunden, dass die #EheFuerAlle eingeführt werden soll und der Nationalrat entsprechende Gesetzesänderungen vornehmen muss. Auch wenn allerorten so getan wird, als ob die Entscheidung des VfGH absolut und sakrosankt wäre, ist dem nicht wirklich so. Der VfGH ist kein absolutistisch herrschendes Gremium, das über dem Nationalrat thront und dort einen Monarchie-Ersatz bildet, sondern lediglich eine Regierungsinstitution, die Gesetze bei Bedarf auf ihre Verfassungstauglichkeit prüft und verbindliche Empfehlungen an das Parlament abgibt.

Der Nationalrat muss sich nun um den VfGH-Spruch kümmern. Durch eine Zweidrittelmehrheit ("Verfassungsmehrheit";) im Parlament kann aber die Verfassung geändert werden und natürlich auch das Ehegesetz. Ebenso ist dies durch eine Volksabstimmung machbar. Für die zukünftige Mitte-Rechts-Regierung aus ÖVP und FPÖ gibt es also Möglichkeiten, die klassische Ehe und die traditionelle Familie gesetzlich und verfassungsmäßig zu schützen und aufzuwerten.

Die Jagd auf Vater-Mutter-Kinder

Zunächst muss man des gesellschaftspolitische Umfeld sichten. Die Vater-Mutter-Kind(er)-Familie als Keimzelle der Gesellschaft ist in der westlichen Welt zu einer Art Zielscheibe geworden, sie wurde im Rahmen eines gigantischen kultursozialistischen Projekts zur schrittweisen Abschaffung freigegeben. Freilich ist dieses groß angelegte Projekt nicht gleich auf den ersten Blick als solches erkennbar, weil es langsam vor sich geht und im Kleid des Modernen, Schönen, Wahren und Guten daherkommt. Außerdem berufen sich die Proponenten der Familienabschaffung auf Begründungen, die zunächst legitim wirken.

Ist die klassische Familie "nicht mehr zeitgemäß"?

Die gängigsten Begründungen für diese gerne als berechtigt dargestellte Auflösung der traditionellen Familienstrukturen lauten Gleichberechtigung, Selbstverwirklichung und Individualismus. Diese Trias wird als modern und humanistisch angepriesen. Das Kennzeichen aller Hochkulturen, nämlich die klassische monogame und heterosexuell ausgerichtete Ehe, aus der üblicherweise Kinder hervorgehen, bekommt da und dort mittlerweile auch schon das Adjektiv "nicht mehr zeitgemäß" verpasst. Wo immer dieses modernistische Zauberwort "nicht zeitgemäß" auftaucht, ist übrigens Hellhörigkeit gefragt, denn es ist stets der Code für die gewünschte Abschaffung von etwas Traditionellem und Bewährtem.

Familie soll heute nicht mehr nur die klassische Formation Vater-Mutter-Kind(er) sein, sondern Familie ist das, was sich wie eine Familie fühlt und das kann sehr unterschiedlich sein. Die Politik betont stets, dass die jeweils gewählten Lebensformen und die jeweiligen Lebensentwürfe die Angelegenheit der mündigen Bürger seien und dass man niemandem vorschreiben sollte, wie man zu leben habe. Das ist im Prinzip richtig - Politik und Staat sind primär nicht dazu da, das Privatleben der Leute zu regeln.

Der Staat muss ein Ordnungsprinzip haben

Allerdings muss in einem Rechtsstaat der Ordnungsrahmen vorgegeben sein. Es muss geklärt sein, wer mit wem wie leben und wie zusammenleben kann und darf. Völlige Freiheit in der Frage des Zusammenlebens kann es gar nicht geben, denn es entstehen dabei immer gegenseitige Verantwortlichkeiten sowie Rechte und Pflichten. Unter mündigen Erwachsenen kann man diese Fragen grundsätzlich recht einfach klären und es gibt dafür natürlich Rechtsnormen. Diese reichen von der Ehe über die eingetragene Partnerschaft bis hin zur eheähnlichen Lebensgemeinschaft.

Achtung, Kinder!

Heikel wird die Situation, sobald Nachwuchs da ist. Bis zum Erreichen der Mündigkeit der Kinder ist die umfassende Verantwortung der Eltern gegeben, diese müssen die Interessen ihrer Kinder wahrnehmen und wahren. Das Familienrecht ist aufgrund der heute üblichen Diversifikation der familiären Strukturen entsprechend kompliziert geworden. Die Rechtslage musste immer ausgefeilter werden, damit sich die Gerichte im Streitfalle auf die verschiedensten, heute vorhandenen Situationen der Eltern und Kinder einstellen konnten.

Aber was bedeutet das für Eltern und Kinder? Wenn die Instanzen des Staates sich mehr und mehr in die familiären Belange einmischen müssen, weil sich Eltern trennen und die Scheidungsrate bei 50% liegt, so heisst das auch, dass die Eltern zumindest formal weniger Zuständigkeit haben, denn im Hintergrund sind die beamteten Juristen aktiv oder zumindest in der ständigen Warteposition.

Die Aushöhlung der Familie

Die Elternschaft wird solcherart im Grunde geschwächt und die Kinder werden zu Nomaden zwischen Vater und Mutter. Dazwischen erschallt ständig der Ruf nach mehr Kinderbetreuungseinrichtungen, die tunlichst öffentlich oder von der öffentlichen Hand finanziert sein sollen. Die Kinder aus getrennten Beziehungen bzw. von Alleinerziehenden werden so zur Manövriermasse in einer Mangelsituation, die einerseits wegen der heute normalen Berufstätigkeit der Frauen und andererseits auch aufgrund der hohen Scheidungs- und Trennungsraten entstanden ist.

So berechtigt der Wunsch nach externer Kinderbetreuung auch grundsätzlich ist - es haftet ihm doch auch ein Problem an, das in der klassischen Familie weniger eklatant ist: Wenn Vater und Mutter zusammen mit ihren Kindern wohnen, lässt sich so manches Problem organisatorischer Art leichter und schneller beheben. Auch ist es für die Kinder grundsätzlich besser, beide Elternteile in einem Haushalt zu wissen. Und für die meisten Kinder ist "Scheidung" noch immer ein Schreckensding.

Befristete Partnerschaften

Üblicherweise ist das gemeinsame Leben mit den Kindern auch das Bedürfnis der Eltern. Die heute schon sehr verbreiteten Lebensabschnittspartnerschaften, die nur auf Zeit angelegt sind, leisten allerdings den familienzerstörenden Bestrebungen Vorschub und stehen einer Elternschaft und einem gemeinsamen Leben mit Kindern eher entgegen. Wenn man von vornherein möglichst wenig Verbindlichkeiten eingehen will und die Verantwortung scheut, wird man seltener Kinder haben, denn diese stellen die größte Verantwortung dar. Der Beweis für diese These ist die extrem niedrige Geburtenrate (derzeit liegt sie bei 1,44 Kinder pro Frau - zu wenig für das Überleben der Bevölkerung).

Einzelkämpfer und Patchwork-Strukturen

Am Ende dieser Entwicklung steht einerseits die zunehmende Vereinzelung der Individuen eben durch den Verlust an familiären Strukturen: Alleinerziehende müssen ihre Kinder in die Institutionen verfrachten, berufstätig sein und schauen, wo sie bleiben. Alleinstehende Mütter und Väter haben aus naheliegenden Gründen auch die schlechteren Karten bei der nächsten Partnerwahl. Sie sind alleine und bleiben es oft auch. Derzeit zählen wir in Österreich übrigens etwa 250.000 Alleinerzieher-Haushalte. Etwa 600.000 Kinder leben in diesen Haushalten mit nur einem Elternteil.

Andererseits bilden sich durch die gehäuften Trennungen auch immer wieder neue Formen von Familien heran: Die Patchwork-Familien. Diese Beziehungen umfassen dann wahre Geflechte von Müttern, Vätern und Kindern, die ihrem Namen entsprechend oft recht bunt sein können. Wie sich die Patchworks langfristig auf die Zukunft der Kinder auswirken, ist soziologisch noch zu wenig erforscht - es gibt sie einfach erst seit zu kurzer Zeit. In absoluten Zahlen ausgedrückt gibt es über 140.000 Haushalte, die in Patchworks eingebettet sind.

Die Jungen wollen Familie

Die vorherrschende Zusammenlebensform bildet noch immer der Paarhaushalt: Ca. 900.000 Paare leben ohne, etwa 1,1 Millionen Paare leben mit Kindern. Und ca. 1,4 Millionen Österreicher leben alleine in einem Haushalt. Wenn man heute die Wünsche junger Menschen abfragt und dabei eruiert, wie sie leben möchten, antwortet ein erstaunlich hoher Teil der Befragten, dass ein wichtiges Lebensziel die Gründung einer Familie sei. Je nach Studie beträgt dieser Anteil zwischen 60% und 80%. Als hinderlich auf diesem Weg zur Familie werden finanzielle Gründe genannt und vor allem auch die einschränkenden Situation, die Kinder für junge, karrierewillige Frauen darstellen.

Politische Entscheidungen

Da ist nun doch wieder die Politik gefragt - und auch der Arbeitsmarkt. Schwangerschaft darf kein Grund für Benachteiligung am Arbeitsplatz sein. Im Gegenteil: Wenn eine Firma angestellte Frauen in Karenz hat, sollte sie pro karenzierter Frau steuerliche Erleichterungen bekommen. Und die Politik soll Firmen, die sich zu Netzwerken zusammenschließen, um Kindergärten etc zu gründen, ebenfalls steuerlich begünstigen. Darüber denkt leider offiziell (noch?) kaum jemand nach.

Familie in die Verfassung

Und natürlich gibt es auch ein außerordentlich wichtiges gesellschaftspolitisch Ziel: Es muss die jahrhundertelang als Kulturträgerin und Keimzelle der Gesellschaft aktive, monogame heterosexuelle Ehe mit Kindern wieder jene Aufwertung erfahren, die ihr zusteht. Daher ist zunächst zu fordern, dass die klassische Familie einen Platz in der Verfassung bekommt und als besonders schützenswertes Gut dort festgeschrieben wird.

In vielen Staaten der Welt ist die Familie Teil der Verfassung (z.B. in Deutschland oder Kanada, um nur zwei große Länder zu nennen). In Österreich ist die Familie in der Bundesverfassung nicht erwähnt, obwohl sie in einigen Bundesländern in den jeweiligen Landesverfassungen als besonderes Gut der Gesellschaft gesetzlich verankert ist. Der Autor dieser Zeilen hat in seiner Zeit als Nationalratsabgeordneter gemeinsam mit der FPÖ einen entsprechenden Gesetzesantrag eingebracht, der die Aufnahme der Vater-Mutter-Kind(er)-Familie als besonders schützenswerte Einrichtung in die österreichische Verfassung fordert.

Angesichts der zunehmenden Auflösungstendenzen der Familien und eingedenk der wachsenden Vereinzelung der Individuen, die den Bürger schon als Kind immer greifbarer für staatliche Institutionen machen, sind bürgerliche-konservative und rechtsliberale politische Parteien geradezu verpflichtet, die Wertigkeit der klassischen heteronormativen Familie zu verteidigen und neu zu deklarieren. Vor allem angesichts des aktuellen Spruchs des VfGH erscheint es umso wichtiger, die klassische Familie sobald wie möglich in der Verfassung besonders zu schützen.

(Zuerst publiziert auf www.TheDailyFranz.at )

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