Ich habe eingebrochen und 17 Sachen gestohlen!

Ich war bei Mensdorff-Pouilly im Burgenland und habe einen Einbruchsdiebstahl begangen. Dazu habe ich mich bekannt und mein Vorgehen Polizei und Staatsanwaltschaft gemeldet. Ich habe sogar angegeben, wo das Diebsgut gelandet ist. Ich spreche von einer Tierbefreiung. Ich spreche davon, dass ich 17 Rebhühner, die Mensdorff-Pouilly gehörten, mitgenommen und dem Wiener Tierschutzhaus übergeben habe. Das könnte man zweifellos als eine Straftat bezeichnen, auf die sogar Gefängnis steht. Ich sehe den Ermittlungen und sogar einer etwaigen Klage auf Herausgabe der Tiere gelassen entgegen. Ich sehe mich im Recht. Im Widerstandsrecht.

Mensdorff-Pouilly hält sehr viele Rebhühner gesetzwidrig, d.h. selbst nach dem sehr laxen burgenländischen Jagdgesetz hätte er die Tiere spätestens Anfang September bereits aussetzen müssen. Ich habe diesen Umstand dokumentiert und am 16. September bei der BH Güssing zur Anzeige gebracht. Geschehen ist gar nichts.

Am 3. Oktober dokumentierten wir, wie berichtet, wie die Jagdhelfer von Mensdorff-Pouilly gut 800 dieser Rebhühner in winzige Kisten verpackten und vor zahlenden Jagdgästen aussetzen wollten. Damit ist bewiesen, dass diese Tiere der Jagd dienen, abgesehen davon, dass es sich ohne jeden Zweifel um Tierquälerei handelt. Ich habe also wieder die BH und diesmal auch die Staatsanwaltschaft in Eisenstadt informiert. Soweit ich feststellen kann ist aber auch diesmal nichts geschehen. Tausende Rebhühner, Fasane und Stockenten warten bei Mensdorff-Pouilly heute noch auf den nächsten Akt der Tierquälerei, wenn auch sie als Schießbudenfiguren für Jagdgäste herhalten sollen.

Was macht ein braver Bürger, wenn er eine eklatante Gesetzesverletzung dokumentiert und eine gleiche unmittelbar bevorsteht, aber die Behörde reagiert auf die Anzeigen nicht? Was macht ein braver Bürger, wenn eine so schwere Rechtsverletzung, wie eine Tierquälerei, droht, und es gibt keine Anzeichen, dass die Polizei eingreifen wird? Er hat das Recht, das gelindeste Mittel zu wählen, also das geringste Rechtsgut zu verletzen, um diese schwere Rechtsverletzung zu verhindern.

Der Einbruch, wenn man es so nennen will, hat keinen Schaden angerichtet. Der Diebstahl, wenn man es so nennen will, hat Kosten von wenigen Euro verursacht, wenn überhaupt. Doch zumindest diese 17 Tiere können nicht mehr Opfer von Tierquälerei werden. Ich würde mich freuen, wenn es jetzt zu einem Gerichtsverfahren kommt, weil das Gericht möchte ich sehen, das mich hier verurteilt. Die Öffentlichkeit ist jedenfalls zu 100 % auf meiner Seite, der Vorfall wurde in praktisch allen Medien berichtet, von der Printpresse bis zum TV. Und nirgendwo war auch nur ein negatives Wort über diese Tat zu hören.

Ich habe Erfahrung mit solchen Strafverfahren. Im März 2003 befreite ich 7 Legehühner aus einer Legebatterie, die gesetzwidrig geführt wurde und die ich davor angezeigt hatte. Nichts war geschehen. Also ging ich in den Betrieb und holte 7 der am schlimmsten leidenden Tiere heraus und brachte sie auf eine veterinärmedizinische Notaufnahme. Wieder bekannte ich mich zur Tat. Eine Staatsanwältin rief mich an und bot einen Deal: ich überweise € 15 Schadenersatz und dafür wird das Verfahren eingestellt. Ich lehnte ab. Das Bezirksgericht befand mich für schuldig und gab mir eine bedingte Geldstrafe. Doch in der Berufungsverhandlung beim Landesgericht St. Pölten kam es zum Freispruch. Die 3 Richter beriefen sich auf § 42 Strafgesetzbuch und meinten, die Tat sei nicht strafwürdig gewesen, weil die Öffentlichkeit sie voll unterstützte. Es kam zu einem Aufstand der Tierindustrie, ein Richter rief mich sogar an und bat mich, die Sache nicht an die große Glocke zu hängen. Kurze Zeit später wurde § 42 aus dem Strafgesetzbuch entfernt.

Dieser Paragraph könnte mir also jetzt nicht mehr helfen. Doch helfen wird mir die Öffentlichkeit zusammen mit dem Umstand, dass mittlerweile Tierschutz als Staatsziel in der Verfassung steht. Was Mensdorff-Pouilly in seinem Jagdgebiet aufführt, kann wirklich niemand, absolut niemand, rechtfertigen. Abgesehen davon ist es illegal. Dass er bis heute so weitermachen konnte, ist wohl nur auf seine guten politischen Beziehungen zurück zu führen. Doch damit ist jetzt Schluss. Sollten weder Politik noch Behörde dem ein Ende setzen, dann werden wir die Sache weiter eskalieren. Und ein öffentlicher Gerichtsprozess dieser Art wäre ein großer Schritt in diese Richtung.

Fotocredit: Martin Balluch

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