Wie eine angebliche SA-Parole zur politischen Waffe wird

Es soll hier nicht primär um den Sinn eines Verbots der Allerweltsfloskel "Alles für D." gehen, sondern vor allem darum, wie dieser Satz gezielt gegen politische Gegner instrumentalisiert wird.

Proklamation König Ludwigs I. von Bayern vom 6. März 1848

Aktuell wird er zur Zensur des Vloggers Ben Berndt missbraucht, und auch, wenn dieser Versuch vor Gericht scheitern wird, offenbart er einen Staat, eine Regierung, der jedes Mittel recht ist, um ihre demokratisch nicht mehr legitimierte Macht zu behalten, öffentliche Meinung zu kontrollieren und die Opposition zu diffamieren.

Personen, die diese Floskel (ungestraft) verwendeten:

König Ludwig I. von Bayern (1948), Karl Höltermann und Otto Hörsig (SPD, seit 1931), Wilhelm Pieck und Otto Grotewohl (SED, seit 1946), Bund der Deutschen (BdD, 1957 auf einem Wahlplakat), Gerhard Schröder (SPD, 2002 im Spiegel), Dorothee Bär (CSU, 2018 auf Twitter), Cathy Hummels (2024 auf Instagram), Stefan Kuzmany (Kolumnenüberschrift 2023 im Spiegel).

Und natürlich Björn Höcke, der als einziger bestraft wurde, obwohl er versicherte, die angebliche Relevanz zur SA, wie all die zuvor Erwähnten auch, nicht gewusst zu haben (die unerfüllbare Beweislast des Gegenteils hätte beim Gericht gelegen, jedenfalls in einem Rechtsstaat).

Zum aktuellen Fall: Höcke-Interview bei Ben Berndt

Hier die perfekte und ausführliche Analyse des Juristen Ulrich Vosgerau (CDU) zum Sachverhalt (auf Twitter):

Die Äußerungen von Tobias Schmid, dem Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, auf "SPIEGEL Online" sind dummes Zeug. Auch eine "rechtskräftige Verurteilung" – gegen die allerdings eine Verfassungsbeschwerde läuft, an die sich im Mißerfolgsfall voraussichtlich eine Individualbeschwerde zum EGMR anschließen wird – ist nicht geeignet, eine bestimmte historische Tatsache "nachweislich falsch" werden zu lassen.

Die Wortfolge "Alles für Deutschland" war zu keinem Zeitpunkt "das Motto der SA". Dies hat übrigens auch das LG Halle – anders, als Herr Schmidt es sich vorstellt – nie behauptet. Das LG Halle hat – zu Unrecht – gemeint, diese Wortfolge sei in besonderer Weise insbesondere mit der internen Selbstdarstellung der SA verknüpft gewesen oder habe in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung gehabt.

Das stimmt so nicht. Die Wortfolge "Alles für Deutschland" wurde etwa seit 1848 allgemein gebräuchlich und wurde in der Weimarer Republik gerade nicht mit den Nationalsozialisten, sondern mit SPD-nahen Verbänden wie v.a. dem "Reichsbanner schwarz-rot-gold" in Verbindung gebracht. Es läßt sich sagen, "AfD" sei in der Weimarer Republik das Motto des SPD-Reichsbanners gewesen.

Nach 1933 wurde die Wortfolge – wie ausnahmslos jeder patriotische Spruch – selbstverständlich auch von den Nationalsozialisten und der SA gelegentlich gebraucht. Auch stand er auf einem "Ehrendolch", den es wohl bei der SA gab. Das macht ihn aber nicht zum "Motto der SA", da er im Rahmen der Selbstdarstellung der SA allenfalls gelegentlich zitiert wurde.

Am liebsten haben die Nationalsozialisten übrigens Schiller-Verse zitiert, diese sind ja oft sehr idealistisch bis heroisch, das fanden die Nationalsozialisten gut. Sind jetzt auch etliche Schiller-Verse verboten, weil sei von den Nationalsozialisten – nachweislich! – wieder und wieder in propagandistischer Absicht zitiert wurden?

Wenn auch die SA kein Motto hatte – die NS-Frauenschaft hatte eins, es lautet: "Glaube, Hoffnung, Liebe". Sollen jetzt vielleicht auch alle Pastoren verhaftet werden, die in der Kirche 1. Korinther 13, 13 vorlesen? Oder wird gleich der Apostel Paulus selber eingesperrt?

https://x.com/UlrichVosgerau/status/2072251143686590745

Was ist eigentlich journalistische Sorgfalt?

Wir kennen solche Vorstellungen bereits von Joseph Goebbels und zuletzt Daniel Günther (CDU) (ich verglich hier die Aussagen der Beiden), nun folgt also auch die Landesmedienanstalt NRW mit einer fast schon unfreiwillig komischen Anmaßung: vorschreiben zu können, was wahr und was falsch ist, und was Journalismus sei und was nicht.

Dazu schreibt Wolfgang Kubicki u. a. auf Facebook:

”Die Vorstellung, dass eine Behörde darüber befinden möchte, wann welche Frage in einem Interview hätte gestellt werden müssen, ist beängstigend und hat wenig mit dem Ideal einer freien Gesellschaft zu tun. Die Landesmedienanstalten sind Relikte des 20. Jahrhunderts. Sie passen in die Online-Welt ebenso wenig wie zu Presseerzeugnissen. Der besorgniserregende Fall um Ben Berndt sollte Anlass sein, die Rolle der Landesmedienanstalten grundlegend zu überdenken. WK”

Für mich ist es ohnehin ganz einfach:

Aufgabe eines Journalisten ist es, zu berichten, was ist. "Journalistische Sorgfalt" bedeutet, ein Interview unverfälscht und ohne eigene Meinungen wiederzugeben. Es ist nicht Aufgabe des Journalisten, es zu kommentieren oder vorher durch ein selbsternanntes "Wahrheitsministerium" (Landesmedienanstalt) abklären zu lassen. Die Bürger haben ein Recht auf objektive Information (was also Höcke oder jeder andere Interviewte konkret gesagt hat); vor allem aber auch ein Recht, nicht von Behörden, die Dienstleister des Souveräns sind, belehrt zuwerden.

FAZIT:

Die derzeitige Häufung von Klagen sowie Zensurversuchen auf Basis von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) betreffen merkwürdiger Weise primär nationalsozialistische Symbole und Phrasen (als ob Stalinismus und Maoismus verfassungskonform wären), und angeklagt werden merkwürdiger Weise nur Menschen des politisch rechten Spektrums (obwohl viele andere das gleiche sagten und nutzten). Siehe auch den angeblichen Hitlergruß von Martin Reichardt (AfD).

Die Ziele sind leicht durchschaubar: Die Statistik für rechte Straftaten soll mit Unsinn gefüttert werden (Gewalttaten gibt es weit mehr bei linken Straftätern), und die kritische Bevölkerung soll mit abschreckenden Fällen (die überproportional durch die Medien gehen) eingeschüchtert und mundtot gemacht werden. Aktuell halt Ben Berndt.

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