Rechtsphilosophische Begründung des zivilen Ungehorsams

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Nachdem die ORF Beitrags Service GmbH (OBS) bislang keinen Erfolg bei der Eintreibung ihrer Vorschreibungen hatte, bemüht sie mittlerweile (sehr effizient) die Fries Rechtsanwalts GmbH, Lowell Inkasso Service GmbH sowie Kosch & Partner Rechtsanwälte GmbH, um an das schwer verdiente Geld von ethos.at-Chefredakteur Hubert Thurnhofer ranzukommen. Am 25. Juni hat er beim Bezirksgericht Mürzzuschlag einen rechtsphilosophisch begründeten Einspruch gegen die Exekution GZ 12 E 1175/26g (VP) erhoben.

In aller Schärfe hält die "verpflichtete Partei" fest:

Die Haushaltsabgabe ist verfassungswidrig.

Die Bevorzugung des ORF ist verfassungswidrig.

Die Berichterstattung des ORF ist verfassungswidrig.

Die ausführliche Argumentation kommt zu dem Schluss: Das Bezirksgericht Mürzzuschlag ist für die Verhandlung dieses Falles, der weit über die Forderungen der ORF-Beitrags Service GmbH hinaus geht, nicht zuständig. Der richtige Verhandlungsort für diesen Themenkomplex wäre eine mindestens zehnstündige, zehnteilige Dokumentarserie im ORF.

Der gesamte Wortlaut des Einspruchs: auf ethos.at

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