nämlich die frage, ob das bundesrepublikanische regelwerk aus 2017 zur bekämpfung der kinderehen womöglich in teilen oder in gänze verfassungswidrig ist. diese frage hat nun der BGH dem BVerfG zur entscheidung vorgelegt.

näheres dazu in der pressemitteilung http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0186/18 wer allerdings richtig mitreden will statts nur gescheit daherzuschwätzen, die-das-der liest in aller ruhe http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=XII%20ZB%20292/16&nr=90440 und denkt nach...

und weils so lustig ist http://www.taz.de/BGH-zu-Gesetz-gegen-Kinderehen/!5558794/ mit "Das Gesetz greife „ohne sachlichen Grund“ in den Kernbestand der Ehe ein. Im Gesetz fehle auch jegliche Regelung über die Rechtsfolgen der Nichtigkeit der Ehe, etwa zur Frage der Abstammung von Kindern, die in der unwirksamen Ehe geboren wurden oder zur elterlichen Sorge für solche Kinder." als appetizer dazu.

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Persephone

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sisterect

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Schlauberger

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robby

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