oder auch: Karlsruhe locuta causa finita?

wie auch immer... Karlsruhe hat nachlesbar gesprochen und hat gesagt: "Der Organstreit eröffnet nicht die Möglichkeit einer objektiven Beanstandungsklage". boff! peng! ein inhaltsschwerer satz - und jede wette: bei der AfD knallen keine sektkorken!

warum das so ist, liest sich in der pressemitteilung so

"Ein Antrag im Organstreitverfahren ist gemäß § 64 Abs. 1 BVerfGG nur zulässig, wenn der Antragsteller geltend macht, dass er oder das Organ, dem er angehört, durch eine Maßnahme oder Unterlassung des Antragsgegners in seinen ihm durch das Grundgesetz übertragenen Rechten und Pflichten verletzt oder unmittelbar gefährdet ist. Bei dem Organstreit handelt es sich um eine kontradiktorische Parteistreitigkeit; er dient maßgeblich der gegenseitigen Abgrenzung der Kompetenzen von Verfassungsorganen oder ihren Teilen in einem Verfassungsrechtsverhältnis, nicht hingegen der Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns. Kern des Organstreitverfahrens ist auf Seiten des Antragstellers die Durchsetzung von Rechten. Der Organstreit eröffnet daher nicht die Möglichkeit einer objektiven Beanstandungsklage. Das Grundgesetz kennt keinen allgemeinen Gesetzes- oder Verfassungsvollziehungsanspruch, auf den die Organklage gestützt werden könnte."

und weiter steht da zu lesen

"Mit dem Antrag zu 1. begehrt die Antragstellerin die Feststellung, dass die Antragsgegnerin durch die Duldung der Einreise bestimmter Asylbewerber in die Bundesrepublik Deutschland die Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages verletzt habe, soweit dadurch zugleich politische Grundentscheidungen betroffen seien. Alle wesentlichen Fragen der Migration sind ihrer Ansicht nach von dem Parlament in einem „Migrationsverantwortungsgesetz“ zu normieren. In der den Antrag konkretisierenden Antragsbegründung heißt es sodann allerdings, die Antragstellerin selbst sei „am allerwenigsten“ bereit, entsprechende Gesetze zur Legalisierung des Handelns der Bundesregierung im Bundestag zu initiieren. Die Antragstellerin hält mithin ein „Migrationsverantwortungsgesetz“ mit Blick auf den Grundsatz der Gewaltenteilung für notwendig, kündigt indes zugleich an, an dessen Initiierung im Deutschen Bundestag nicht mitwirken zu wollen. Ihr geht es damit nicht um die Durchsetzung eigener oder dem Deutschen Bundestag zustehender (Beteiligungs-)Rechte, sondern um das Unterbinden eines bestimmten Regierungshandelns. Die Antragstellerin erstrebt damit keine Befassung des Deutschen Bundestages zum Zwecke der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, sondern die Kontrolle eines bestimmten Verhaltens der Antragsgegnerin durch das Bundesverfassungsgericht. Deren Verhalten kann im Organstreitverfahren aber nicht isoliert beanstandet werden; ebenso wenig kann auf diesem Wege die Beachtung von (Verfassungs-)Recht erzwungen werden."

das ist eine deutliche klatsche für dr. Vosgerau im besonderen und für die AfD ein hinweis darauf, zu prüfen, ob sie mit ihm als rechtsberater+sachverständiger immer+in allen fragen gut beraten ist.

dr. Vosgerau? nun, das ist der, welcher in

und später nochmals in

und

erklärt, wie er die bundesregierung in die knie zwingen und Merkel vom hof jagen wird wegen ihrer herrschaft des unrechts.

ich frage jetzt nicht, wer den ganzen spaß bezahlt, sondern ich frage mich: wieso haben die buuwe+mädcher vonne AfD nicht vorher bei de CSU noch ma nachgefragt, wieso die drauf verzichtet hat, mit dem gutachten von di Fabio* inne tasche nach Karlsruhe zu ziehen. hat womöglich gar die CSU die AfD übern tisch gezogen? denn, keine frage: die stehen jetzt erst mal ziemlich bedripst da!

*muß ich zum nachlesen noch mal suchen... und gefunden!

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Frank und frei

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