13 Wochen Mindesturlaub? Seien wir realistisch, fordern wir das (scheinbar) Unmögliche!!

Reformstau allerorts in Staat und Gesellschaft. Kleinlicher Hick-Hack zwischen den Parteien ermüdet und frustriert selbst die interessiertesten StaatsbürgerInnen. Bürokratieabbau, Bildungsreform, Heeresreform, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf... womit man sich auch beschäftigt, kaum wird eine minimale Veränderung von einer Seite nur angedacht, werden von der jeweiligen Gegenseite sofort Blockademaßnahmen gesetzt. Wäre es in dieser Situation nicht wohltuend, einmal einen großen Wurf zu tätigen und bestehende Verhältnisse radikal zu verändern?

Kann es eine derartige Vision radikaler Veränderung tatsächlich geben?

Als Beispiel für einen derartigen großen Wurf, möchte ich ein Konzept in die Diskussion einbringen, das so unglaublich klingt, dass die meisten an einen Druckfehler und nicht an einen ernstgemeinten Vorschlag glauben werden: ordnen wir unser Urlaubsregelungen neu und gewähren wir allen ArbeitnehmerInnen einen Mindesturlaub von 13 Wochen pro Jahr!

Ein Aufschrei sämtlicher Wirtschaftsvertreter wäre die Folge und selbst die meisten Gewerkschaftsvertreter würden das Ganze kopfschüttelnd als sozial-romantischen Humbug abtun.

Ist man aber bereit die Thematik des Urlaubsrechts mit der Neuregelung bestehender arbeitsrechtlichen Bestimmungen zu verknüpfen, wird der Vorschlag sehr rasch zu einer realistischen Utopie, die bei gutem Willen allen Beteiligten Vorteile verspricht.

Zentrale Rahmenbedingung für den Vorschlag ist nämlich einerseits die Abschaffung sämtlicher staatlicher und religiöser Feiertage und der damit verbundenen Feiertagszuschläge sowie die Übertragung des Krankenstandsrisikos bis 4 Wochen auf die ArbeitnehmerInnen, die sich bis zu diesem Umfang krankheitsbedingte Fehltage auf ihr Urlaubskontingent von 13 Wochen anrechnen lassen müssten.

An dieser Stelle werden die Bedenkenträger auf allen Seiten laut aufheulen und ihre Einwände mehr oder weniger eindringlich formulieren. Die Wirtschaft wittert steigende Lohnstückkosten als Folge der nicht unerheblichen Arbeitszeitverkürzung in der Größenordnung von durchschnittlich rd. 120 Stunden pro Jahr (drei zusätzliche Urlaubswochen bei einem durchschnittlichen Krankenstand von 2 Wochen / Jahr), während ArbeitnehmervertreterInnen Sozialabbau im Zusammenhang der Verknüpfung von Urlaubsregelungen mit krankheitsbedingten Fehlzeiten befürchten. Dazu kämen Proteste seitens der katholischen Kirche, die eine Abschaffung der Feiertage als Anschlag auf ihre religiösen Rechte wahrnehmen würden.

Aber sind diese Einwände tatsächlich richtig?

Was die Wirtschaft betrifft, ist es zwar richtig, dass die vorgeschlagene Ausweitung der Urlaubsansprüche tatsächlich eine kalkulatorische Erhöhung der Arbeitskosten um rd. 7% ergäbe, allerdings haben die Unternehmen auch eine Reihe kalkulatorischer Vorteile, die sich aus dem Wegfall von Feiertagszuschlägen, der besseren Planbarkeit der Auslastung, dem Wegfall von Zwickeltagen ergeben. Der größte Vorteil aber wäre der Wegfall von feiertagsbedingten Schließtagen, der insbesondere für kapitalintensive Unternehmen sogar zu einem kalkulatorischen Sinken der Lohnstückkosten führen könnte. In jedem Fall sollte die Reform zu Kostensteigerungen von max. 1-2% führen, was für die Gesamtheit der österreichischen Wirtschaft ohne weiteres machbar erscheint.

Wie steht es um die Einwände der Arbeitnehmervertreter? Sozialabbau wäre es nur dann, wenn insbesondere kranke oder ältere ArbeitnehmerInnen im Einzelfall durch die Reform schlechter gestellt würden. Aber selbst krankheitsbedingte Fehlzeiten von jährlich über 4 Wochen würden zu keiner Schlechterstellung führen, daher ist dieser intuitiv zwar verständliche Einwand schlicht falsch. Was bleibt ist eine durchschnittliche Verkürzung der Arbeitszeit um rd 7% sowie ein enormer Gewinn an Zeitautonomie.

Bleibt die Empörung der katholischen Kirche bezüglich der Abschaffung der religiösen Feiertage. Auch dies lässt sich leicht entkräften, wenn es im Rahmen der Neuregelung eine Bestimmung gibt, die allen ArbeitnehmerInnen das unbedingte Recht gibt, Feiertage gemäß ihrem Glauben im Rahmen ihres Urlaubskontingents frei zu bekommen. Und dass Anders- oder Nichtgläubige keinen ausdrücklichen Anspruch auf diese Feiertage haben, sollte sogar im Interesse der jeweiligen Glaubensgemeinschaft sein.

Auch wenn der Vorschlag vielen zu gewagt erscheint, ist er dennoch realistisch und könnte bei konsequenter Umsetzung zu vielen individuellen und gesellschaftlichen Vorteilen führen.

ArbeitnehmerInnen kommen in den Genuss einer erheblichen Arbeitszeitverkürzung bei VOLLEM Lohnausgleich und gewinnen enorm an Zeitautonomie, da in Absprache mit dem Unternehmen längere Auszeiten möglich werden. Ältere und chronisch kranke Personen gewinnen am Arbeitsmarkt an Konkurrenzfähigkeit.

Die Wirtschaft gewinnt Flexibilität, motiviertere MitarbeiterInnen und kann im internationalen Standortwettbewerb mit steigender Arbeitgeberattraktivität punkten, ohne nennenswerte Mehrkosten in Kauf nehmen zu müssen.

Das multikulturelle Nebeneinander würde durch die Individualisierung von Feiertagen gestärkt und erlaubt es den religiösen Gemeinschaften ihre eigenen Feiertage würdevoll zu begehen.

Größter Gewinner wäre aber die Allgemeinheit, da eine derartige Reform sofort die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern und ehrenamtliche Aktivitäten aller Art erleichtern würde.

Dazu kommt, dass die Verkürzung der Jahresarbeitszeit jedenfalls eine spürbare Entlastung am Arbeitsmarkt zur Folge hat.

Was spricht gegen eine solche Reform? Gewinner wohin das Auge blickt, let´s do it!

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FerdinandK

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fischundfleisch

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